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Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum & in Öffentlichen Gebäuden

Gleichstellungsgesetz

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 18. Dezember 2003 das "Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze" (BremGBl Nr.50 S.413) erlassen.

Der § 8 dieses Gesetzes sieht vor, dass bei allen Um- und Erweiterungsbauten im öffentlichen Hochbau und an sonstigen baulichen Anlagen sowie öffentlicher Wege, Plätze und Straßen und öffentlich zugängiger Verkehrsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verfahren werden soll, um weitestgehend eine Barrierefreiheit zu erreichen.

Richtlinie

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat mit einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen des Amtes für Straßen und Verkehr, der BSAG, des Umweltbetriebes Bremen, des VBN, des ZVBN, des ADFC, des Amtes für Straßen- und Brückenbau Bremerhaven, des Stadtplanungsamtes Bremerhaven und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr hat im Einvernehmen und in Abstimmung mit dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Amt für Menschen mit Behinderung Bremerhaven, dem Forum Barrierefreies Bremen, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V., Selbstbestimmt Leben e.V., dem Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., der Seniorenvertretung, des Sportamtes und der Bremer Bäder GmbH zur Neufassung der Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten einen Verwaltungsentwurf ausgearbeitet. Um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger beider Stadtgemeinden eine möglichst einheitliche Richtlinie zu erlassen, waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Bremerhaven von Beginn an Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Eine Neufassung der Richtlinie ist auch Teil des Maßnahmenkatalogs zum Handlungsfeld Barrierefreie Mobilität im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen (s.S. 36) und des darin enthaltenen Kommunalen Teilhabeplans Bremerhaven (Nr. 8, S. 33), der mit der Vorlage Nr. 1847/18 am 02.12.2014 vom Senat beschlossen wurde.

Die Einführung der Richtlinie wurde vom Senat am 23.2.2016 beschlossen und der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L + S) am 1.3.2016 zur Kenntnis gegeben.

Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten (pdf, 3.3 MB)

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen

Die Bürgerschaftsfraktion der SPD hat in einer kleinen Anfrage nach dem Status der Umsetzung von Baumaßnahmen gefragt, die der Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum dienen sollen. Der Senat hat diese Anfrage am 25.10.2016 mit einem Sachstandsbericht (pdf, 31.6 KB) beantwortet.