Der Begriff der Raumordnung beschreibt die zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Planung zur Ordnung und Entwicklung des Raumes. Aufgabe der Raumordnung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. Die Landesplanung ist u.a. zuständig für die Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans, in dem die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung festgelegt werden. Rechtliche Grundlage der Landesplanung sind das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sowie die länderspezifische Konkretisierung in den Landesplanungsgesetzen. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat in ihrer Funktion als Landesplanungsbehörde des Landes Bremen mit dem Bremischen Raumordnungsgesetz (BremROG) (pdf, 445.3 KB) die Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Landesraumordnungsplans (LROP FHB) geschaffen.