Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Bewohner*innen einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes.
Die Personen dürfen nicht nur vorübergehend sondern müssen dauerhaft in einem Heim wohnen.
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Alle weiteren Informationen (beispielsweise Voraussetzungen, Hinweise, Checklisten und rechtliche Rahmenbedingungen) können Sie auch der Seite Mietzuschuss entnehmen.
Residents of an inpatient facility within the meaning of the respective state home law are entitled to housing benefit for a rent subsidy.
The persons may not only live temporarily but have to live permanently in a nursing home.
You can use the housing benefit calculator to check whether you would receive housing benefit.
All other information (e.g. requirements, notes, checklists and legal framework) can also be found on the Rent Subsidy page.
Die Anträge drucken Sie bitte aus und füllen sie von Hand aus.
(Please print out the application and fill it out by hand.)
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.