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Räumliche Handlungsempfehlungen

Ausgehend von der gesamtstädtischen Handlungskonzeption des STEP Wohnen 2030 erfolgte eine Konkretisierung und Verortung der wohnungspolitischen Ziele auf teilräumlicher Ebene. Diese Räumlichen Handlungsempfehlungen stellen eine wesentliche Grundlage zur Entwicklung des Wohnungsbaus sowohl im Neubau, aber vor allem im Bestand bis zum Jahr 2030 dar. Sie wurden in gemeinsamer Arbeit mit Ortsbeiräten, Ortsamtsleitungen, Quartiersmanagerinnen und -managern sowie Mitarbeitenden des Fachbereichs Bau und Stadtentwicklung erstellt. Die Handlungsempfehlungen für die einzelnen Stadt- bzw. Ortsteile (sortiert in fünf Teilräume) können Sie hier abrufen:

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Der Stadtentwicklungsplan Wohnen Bremen 2030 ist die gesamtstädtische wohnungspolitische Handlungskonzeption der Stadt Bremen für den Zeitraum bis 2030. Der STEP Wohnen wurde von der Bremischen Bürgerschaft am 15.12.2020 beschlossen. Mit ihm verfolgt die Stadt das Ziel, alle Menschen mit attraktivem, bezahlbarem und passendem Wohnraum zu versorgen. Im STEP Wohnen werden Instrumente und Maßnahmen für das Wohnen in Bremen benannt, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Er basiert auf zahlreichen Fachgutachten sowie einem breiten Beteiligungsprozess mit Bürger*innen, Expert*innen und Politiker*innen. Jetzt geht es an die gemeinsame Umsetzung!

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (pdf, 512.5 KB)

Leitprojekte für das Wohnen in Bremen als Boten des Wandels

Gutes Wohnen in Bremen hat Tradition. Der STEP Wohnen baut auf einer Vielzahl von Projekten in allen Teilen der Stadt auf. Diese Leitprojekte zeigen, wie sichergestellt werden kann, dass wir in Bremen auch in Zukunft gut wohnen können. Die Leitprojekte dienen als anschauliche Beispiele und Boten des Wandels der Wohnungspolitik in Bremen. Dabei zeigen alle Projekte in einem oder mehreren Handlungsfeldern jeweils „Best Practice“. Die Handlungsfelder bilden den Rahmen für die Instrumente und Maßnahmen, mit denen die Wohnungspolitik in Bremen bereits jetzt und in Zukunft gestaltet wird. Klicken Sie auf die Leitprojekte in der Karte, um nähere Informationen zu erhalten!




Diese Leitprojektkarte steht auch als Download (pdf, 1.7 MB) zur Verfügung.

Das Bremer Wohngespräch vom 09.11.2021

Mit Beschluss des „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030 – gesamtstädtische Handlungskonzeption“ (STEP Wohnen 2030) durch die Bremische Bürgerschaft ist die Grundlage für eine erfolgreiche Wohnungspolitik in Bremen bis 2030 gelegt. Mit dem Bremer Wohngespräch wurde auch der Dialog fortgeführt und der fachliche Austausch im Rahmen einer „guten Stunde Wohnen“ vertieft.

Im Gespräch zum Themenschwerpunkt „Sozial-ökologische Stadtquartiere in Bremen: Klimaneutral und bezahlbar“ waren:

Frau Gabriele Nießen, Staatsrätin Bau und Zentrales
Herrn Peter Stubbe, Vorstandsvorsitzender GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen
Herrn Joachim Barloschky, Bremer Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen
Frau Anja Bierwirth, Wuppertal Institut / Leiterin Forschungsbereich Stadtwandel
Frau Birgit Olbrich, Sprecherin Stadtentwicklungsausschuss Beirat Mitte
Die Veranstaltung können Sie in voller Länge hier anschauen:

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  • Der Senat hat am 23.11.2021 beschlossen, die Einführung eines Mietspiegels in der Stadtgemeinde Bremen vorzubereiten. Dafür wird nun ein Konzept erarbeitet, das die Besonderheiten des Bremer Wohnungsmarktes berücksichtigt (Handlungsfeld C2)
  • Teilräumliche Handlungskonzeptionen (Handlungsfeld D8) 2. Quartal 2022
  • Im Sinne der kooperativen Baulandentwicklung (Handlungsfeld D5) haben die Stadt Bremen und die Firma Justus Grosse GmbH in einem „letter of intent“ (Absichtserklärung) vereinbart, dass sich der Investor an den Infrastrukturkosten des Projekts beteiligt - externer Link.
  • Zukünftig soll mehr Wohnen in der Innenstadt ermöglicht werden (Handlungsfelder B1, C1 und D1). Auch zu diesem Zweck hat der Senat am 30.03.2021 die „Projektgesellschaft Innenstadtentwicklung Bremen GmbH“ gegründet - externer Link.
  • Am ehemaligen Betriebsstandort der Norddeutsche Steingut AG in Bremen-Grohn soll ein urbanes Quartier entstehen, dass Wohnen, Arbeiten und Klimaschutz vereint (Handlungsfelder A3 und E6). Darauf haben sich der Senat und die Steingut-Projekt GmbH in einem „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) am 11.03.2021 geeinigt - externer Link.
  • Der Senat hat am 23.02.2021 den Einsatz von 23 Millionen Euro im Rahmen der Städtebauförderung (Handlungsfeld B4) zur Umsetzung des IEK Gröpelingen beschlossen - externer Link.
  • Die Stadt Bremen und das dänische Eigentümerunternehmen haben am 08.02.2021 vereinbart, das Hachez-Quartier in der Neustadt gemeinsam zu entwickeln (Handlungsfelder A2, C1 und D3). Zukünftig wird es auf dem Areal auch Wohnungen geben - externer Link.
  • Die Bürgerschaft hat am 15.12.2020 den STEP Wohnen beschlossen - externer Link.
  • Der Senat hat am 15.12.2020 beschlossen, das Landesprogramm Wohnraumförderung neu aufzustellen (Handlungsfeld C1). Insgesamt umfasst das Programm ein Volumen von 85,3 Millionen Euro. Damit werden in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich 344 Wohnungen gefördert. Bei 150 zusätzlichen Wohnungen werden die auslaufenden Sozialbindungen durch Zuschüsse verlängert. Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, ist fortan ein KfW 40 Standard im Neubau vorgeschrieben. Der Zeitraum der Sozialbindung wurde von 20 auf 30 Jahre verlängert - externer Link.
  • In dem von der GEWOBA und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gemeinsam ausgelobten Architekturwettbewerb zum Scharnhorst-Quartier (Handlungsfelder A2, B5, B6, C1 und C3) wurde am 14.12.2020 der Siegerentwurf gekürt - externer Link.
  • Der Senat hat am 08.12.2020 das Programm „Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus“ beschlossen (Handlungsfelder A und B). Dadurch sollen die Voraussetzungen für 10.000 zusätzliche Wohneinheiten noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden - externer Link.
  • Am 16.11.2020 wurden die Gewinner des Architekturwettbewerbs für das Überseeinsel-Quartier „Neu Stephani“ bekannt gegeben (Handlungsfelder A3, C1, D5, D6 und D7) - externer Link.
  • Ein wichtiger Baustein des STEP Wohnen ist die Einrichtung eines Genossenschaftsförderprogramms (Handlungsfeld C7). Dieses hat der Senat am 27.10.2020 beschlossen - externer Link.
  • Am 11.09.2020 wurde die Umgestaltung des Wohnumfelds der Grohner Düne abgeschlossen (Handlungsfeld B7). Dies betrifft die Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes, die Außenanlagen des Kinder- und Familienzentrums Grohn sowie den nun barrierefreien Park - externer Link.
  • Das „Teichquartier“ in Aumund hat am 11.09.2020 die Auszeichnung zur Klimaschutzsiedlung erhalten (Handlungsfelder A1 und C1). Das Quartier soll weniger als die Hälfte der Energie benötigen als vergleichbare Siedlungen, die nach gesetzlichem Standard gebaut wurden - externer Link.
  • Der Senat hat am 01.09.2020 die Eckpunkte des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“ beschlossen (Handlungsfeld B). Zwei Millionen Euro werden jährlich zur Verfügung gestellt, um sowohl Initiativen und Einrichtungen vor Ort zu unterstützen, als auch die öffentlichen Infrastrukturen auszubauen und zu stärken - externer Link.
  • Die Baudeputation hat am 16.07.2020 die Absenkung der Erbbauzinsen der für Wohnzwecke genutzten Grundstücke von 5 % auf 2 % des Grundstückswert abgesenkt (Handlungsfelder C6, C7 und D2). Damit wird die Wirtschaftlichkeit von Erbbaurechten auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase gewährleistet - externer Link.
  • Mobilitätssenatorin Dr. Maike Schaefer hat am 07.07.2020 die erste Fahrradzone Deutschlands in der Bremer Neustadt gewidmet (Handlungsfelder D6 und D7). Dort gilt nun nicht nur Tempo 30, sondern auch der Vorrang des Radverkehrs - externer Link.
  • Zum Auftakt des GEWOBA Architekturwettbewerbs „ungewöhnlich wohnen – Kinder in der Stadt“ (Handlungsfelder B8 und C1) fand am 12.05.2020 ein Stadtdialog unter Beteiligung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Frau Dr. Maike Schaefer und der Senatsbaudirektorin Frau Prof. Dr. Iris Reuther statt - externer Link.
  • Der Senat hat am 03.03.2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wohnraumförderung beschlossen (Handlungsfeld C. Dazu gehört eine auf 30 % angehobene Sozialwohnungsquote bei Neubauten ab 20 Wohneinheiten, höhere Klimaschutzstandards, eine Überarbeitung des Förderprogramms für den Wohneigentumskauf durch Familien und die zusätzliche Bereitstellung von Wohnbauflächen. Es soll ein neues Wohnraumförderprogramm aufgelegt und die Mietpreisbindung von Sozialwohnungen verlängert werden. Zudem wird eine Genossenschaftsförderung eingeführt, und es soll ein Fördersegment für Wohnraum oberhalb der Sozialbindung geben
    - externer Link.
  • Das sozial-ökologische Leitprojekt Ellener Hof (Handlungsfelder B7, B8, C1, D6 und D7) ist zugleich Fahrradquartier. Als eine von zehn Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs im Ellener Hof wurde am 18.02.2020 eine Fahrradstation fertiggestellt - externer Link.
  • Der Senat hat am 30.08.2019 beschlossen, Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre zu begrenzen (Handlungsfeld C2). Die dafür neue Kappungsgrenzenverordnung sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Miete in einem Zeitraum von 5 Jahren nur um bis zu 15 % erhöhen dürfen (statt um 20 % wie es das BGB vorsieht) - externer Link.

Der STEP Wohnen folgt dem Oberziel, Bremen zu einem lebenswerten und attraktiven Wohnstandort für alle zu machen. Zwei Leitziele ordnen sich diesem Oberziel unter:

  • Leitziel 1 – Vielfältig: differenziertes und ausreichendes Wohnungsangebot

In Bremen soll bezahlbarer, vielfältiger und bedarfsgerechter Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen entstehen. Dabei werden besondere Bedarfsgruppen wie Studierende, Auszubildende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien und Alleinerziehende zukünftig stärker in den Blick genommen werden.

  • Leitziel 2 – Vernetzt: Wohnungspolitik als Teil einer integrierten Stadtentwicklung

Wohnen wird als ein Teil einer integrierten Stadtentwicklung gesehen. Das bedeutet, dass Wohnen zusammen mit Flächenpolitik, Mobilität, Klimaschutz und Arbeiten gedacht werden muss. Es sollen lebendige, sozial- und nutzungsgemischte urbane Quartiere geschaffen werden

  • Was ist der STEP Wohnen 2030?

Der STEP Wohnen 2030 ist die gesamtstädtische wohnungspolitische Handlungskonzeption der Stadt Bremen bis 2030 und definiert im Sinne eines Werkzeugkoffers die zur Verfügung stehenden Handlungsfelder, Bausteine, Instrumente und Maßnahmen zur Gestaltung der bremischen Wohnungspolitik.

  • Wozu braucht Bremen einen STEP Wohnen 2030?

Der Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr verändert, genau wie die gesellschaftlichen Anforderungen ans Wohnen. Einerseits verändert sich die Bevölkerung in Bremen nicht zuletzt wegen des anhaltenden demografischen Wandels, andererseits steigt die beanspruchte Wohnfläche pro Person. Das führt teilräumlich zu steigenden Mieten und Kaufpreisen, was gerade für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln problematisch ist. Auf diese Entwicklungen reagiert die Stadt mit dem STEP Wohnen 2030 und stellt dar, wie diese Herausforderungen gestaltet werden sollen.

  • Worauf baut der STEP Wohnen 2030 auf?

Der STEP Wohnen 2030 knüpft an die „Wohnungsbaukonzeption“ an, die sich auf den Zeitraum bis 2020 bezogen hat. Außerdem baut der STEP Wohnen 2030 an Datengrundlagen wie dem „Monitoring Wohnen und Bauen“ und externen Gutachten wie „Wohnen in Bremen“ und der Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung auf. Eine weitere wichtige Grundlage bildet der umfangreiche Beteiligungsprozess (siehe Rubrik „Dokumente“).

  • Wer ist alles am STEP Wohnen 2030 beteiligt?

Der STEP Wohnen2030 wurde federführend durch eine Projektgruppe bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau erarbeitet. Zur Unterstützung wurden die Büros „raumscript“ und „WohnBund-Beratung Dessau“ beauftragt. Daneben wurden die Bremer Bürger*innen, Verwaltung, Politik und Wohnungsmarktakteure in die Entwicklung des STEP Wohnen 2030 mit einbezogen.

  • Wie kann ich mich beteiligen?

Der Beteiligungsprozess zum STEP Wohnen 2030 ist bereits abgeschlossen. Die Bremer Bürger*innen konnten sich unter anderem auf den „Bremer Wohntagen 2018“ sowie online beteiligen und ihre Meinungen einbringen. Die Beiträge der Bürger*innen sind in den STEP Wohnen 2030 eingeflossen. Das Format der Wohntage Bremen wird zukünftig regelmäßig stattfinden. Daneben gibt es weitere Formate wie den Bremer Stadtdialog in dessen Rahmen jeweils ein aktuelles Thema der Bremischen Baukultur erörtert wird.
Wenn Sie weitere Anregungen haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an
step-wohnen@bau.bremen.de!

  • 15.12.2020: Bürgerschaft beschließt STEP Wohnen
  • 14.10.2019: Übergabe des Gutachtens „Wohnen in Bremen“
  • 23.–25.08.2018: Wohntage Bremen
  • 13.08.–20.09.2018: Online-Beteiligung
  • 12.06.2018: Akteur*innen-Werkstatt
  • 31.05.2018: Beiräte-Werkstatt
  • 09.11.21 „Das Bremer Wohngespräch“

Der STEP Wohnen 2030 wurde in einem breit getragenen Dialogprozess entwickelt. Beteiligt waren die Bremer Bürgerinnen und Bürger, Politik, Beiräte, das Bremer Bündnis für Wohnen und eine Vielzahl an Unternehmen und Akteur*innen des Wohnungsmarktes.

Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich sowohl online beteiligen, als auch vor Ort auf den Wohntagen Bremen (23.–25.08.2018). Die Dokumentation der Wohntage können Sie hier herunterladen (pdf, 2.4 MB). Die zahlreichen Anregungen und Ideen sind in den STEP Wohnen eingeflossen.

Das erfolgreiche Format der Wohntage soll in Zukunft regelmäßig wiederholt werden.