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Konzept zum Umgang mit Gehwegparken

Neuordnung des Parkens, Bewohner: innenparken und alternative Mobilitätsangebote

Eine Straße auf der links und recht aufgesetzt geparkte Autos stehen. Sehr enge bis nicht vorhandene Gehwegbreiten.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat am 16. Januar 2025 das „Konzept zum Vorgehen gegen Gehwegparken (auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts)“ der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben.

Bericht der Verwaltung vom 16. Januar 2025: "Konzept zum Vorgehen gegen Gehwegparken (auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts)“

Der Umgang mit regelwidrigem Parken wurde in den letzten Jahren in mehreren beschlossenen Gremienvorlagen behandelt. Das Konzept wurde jetzt weiterentwickelt, um das Vorgehen zu präzisieren sowie eine Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen zu gewährleisten.

Das Konzept zum Umgang mit Gehwegparken soll stufenweise umgesetzt werden:
• 1. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf
• 2. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen
• 3. Stufe: Ordnen des Parkens und Herstellung von Barrierefreiheit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf („Parken in Quartieren“)
• 4. Stufe: Ordnen des Parkens in Quartieren in den außenliegenden Stadtteilen

Das Ziel des abgestuften Vorgehens ist es:
• die Nutzung der Gehwege barrierefrei sicherzustellen,
• regelkonforme Kfz-Stellplätze in maximal möglicher Anzahl im Straßenraum anzubieten – unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen, wie Carsharing und Fahrradbügel usw.
• die Nachfrage nach Stellplätzen durch Parkraumbewirtschaftung zu regeln,
• die Befahrbarkeit der Straßen für Fahrzeuge aller Art zu gewährleisten sowie
• städtebauliche Anforderungen einzubeziehen.

Das Vorgehen zum Ordnen des Parkens ein dynamischer Prozess. Auf Basis der Erfahrungen aus den ersten bearbeiteten Quartieren wird das Konzept kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.

Fragen zu Stufe 1
Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf

Regelwidriges Parken wird dort punktuell (d.h. in betroffenen Straßen oder Straßenbereichen) unterbunden, wo die ungehinderte Zugänglichkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste beeinträchtigt wird. Zur Herstellung der Rettungssicherheit wird zunächst in besonders stark belasteten Stadtteilen gegen regelwidriges Parken vorgegangen. Die Straßen in diesen Stadtteilen wurden bereits erfasst. Die Planung- und Umsetzungsprozesse sind in Arbeit.

In Stufe 1 werden die Maßnahmen zunächst in den besonders stark belasteten Stadtteilen umgesetzt. Das sind die Stadtteile Östliche Vorstadt, Mitte, Findorff, Neustadt, Schwachhausen und Walle.
In folgenden Straßen wird das Parken aufgrund der Rettungssicherheit kurzfristig neu geordnet:
Östliche Vorstadt:
Mitte:
Findorff:
Neustadt: Informationen werden nach finaler Entscheidung bereitgestellt.
Schwachhausen: Informationen werden nach finaler Entscheidung bereitgestellt.
Walle: Informationen werden nach finaler Entscheidung bereitgestellt.

Der Abschluss der Stufe 1 wird im Frühjahr 2025 angestrebt, einzelne Umsetzungsmaßnahmen können bis Mitte 2025 andauern.
In den Stadtteilen Östliche Vorstadt und Mitte sind die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Herstellung der Rettungssicherheit abgeschlossen. Der Stadtteil Findorff befindet sich in der Vorbereitung, die weiteren Stadtteile folgen im Anschluss.

Fragen zu Stufe 2
Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen

Nach Abschluss der Stufe 1 wird die Rettungssicherheit auch in den übrigen Stadtteilen überprüft und erforderlichenfalls hergestellt. Welche Straßen betroffen sind, stellt der Senator für Inneres und Sport (zuständig für Feuerwehr und Rettungssicherheit) fest.

In dieser Stufe werden betroffene Straßen in den Stadtteilen bearbeitet, die bisher noch nicht im Fokus waren (Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Lesum, Blumenthal, Vegesack).

Diese Maßnahme wird voraussichtlich ebenfalls im Frühjahr 2025 (spätestens bis Mitte/Ende 2025) abgeschlossen werden.

Fragen zu Stufe 3
„Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf

In Stufe 3 wird das regelwidrige Parken auf Gehwegen unterbunden, weil es dort zu Einschränkungen der Barrierefreiheit führt. Der Platz auf Gehwegen muss für Menschen, die zu Fuß gehen oder mit Kinderwagen, dem Rollator und Rollstuhl unterwegs sind, ausreichen - auch wenn sie sich begegnen.
Das Freiräumen der Gehwege soll zusammen mit der Einführung von Parkraumbewirtschaftung bzw. Bewohner: innenparken erfolgen. Darüber hinaus sollen Begleitmaßnahmen zur Stärkung von Mobilitätsalternativen sowie zur Entlastung des Parkdrucks umgesetzt werden.

In den bearbeiteten Quartieren soll das Parken flächendeckend geordnet werden. Regelwidriges Parken wird zugunsten einer barrierefreien Nutzung der Straßenräume unterbunden. Eine Abwägung zwischen dem Angebot von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum und einer Barrierefreiheit ist erforderlich.
erforderlich.
Es werden erhebliche Beeinträchtigungen beseitigt und im Ergebnis rechtmäßige Zustände hergestellt. Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller Flächenbedarfe werden die Interessen der Fußgänger:innen, Fahrzeugführer:innen und ggf. weiterer Nutzer:innen im öffentlichen Straßenraum unter Beachtung städtebaulicher Anforderungen in einen angemessenen Ausgleich gebracht.

Grundsätzlich gilt es, eine ausreichende (Rest-)Gehwegbreitezu gewährleisten, damit die Gehwege insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sind.
Besonderheiten im Einzelfall werden im Rahmen der Umsetzung ermittelt und berücksichtigt. Es wird daher ein, je nach Parkdruck der Quartiere und vorhandenen Straßenquerschnitten, differenziertes Vorgehen vorgeschlagen. In manchen Straßen, in denen aufgrund des geringen Straßenquerschnitts im Bestand nur einseitiges Parken möglich wäre, kann das Ergebnis des Abwägungsprozesses sein, dass die Beseitigung des aufgesetzten Gehwegparkens in begründeten Einzelfällen nur einseitig, d.h. auf einer Gehwegseite, hergestellt wird. Gleichzeitig werden auf der anderen Gehwegseite durch die Ausweisung von Parkflächen Mindestgehwegbreiten gewährleistet und in sinnvollen Abständen Begegnungsräume (Ausweichbereiche) eingerichtet. Straßen mit hohem Fußgängeraufkommen, etwa mit anliegenden Schulen oder Kindergärten, oder mit einem höheren Bedarf nach Barrierefreiheit (z.B. an Seniorenheimen), kommen hierfür nicht in Betracht.

Es wird angestrebt, eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit Bewohner:innenparken großflächig umzusetzen, z.B. über einen gesamten Stadtteil hinweg. Hierdurch können Verdrängungseffekte in noch nicht bewirtschaftete Nachbarquartiere unterbunden und der Parkdruck durch Restriktionen für nicht aus dem Gebiet stammende Parker:innen reduziert werden.
Die hieraus entstehenden Einnahmesteigerungen durch die Bewirtschaftung können für die Finanzierung von alternativen Mobilitätsangeboten eingesetzt werden.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet hier neue Möglichkeiten, da die Bedingungen für die Einführung von Bewohner:innenparken vereinfacht wurden.
Die Einführung von Regelungen zum Bewohner:innenparken in den Quartieren wird mit dem örtlich zuständigen Beirat abgestimmt und erfolgt nur im Einvernehmen mit diesem.

Zunächst ist das Parken nach aktueller Planung in 38 Quartieren im Umfeld der Innenstadt mit besonders hohem Handlungsbedarf (Östliche Vorstadt, Mitte, Findorff, Neustadt, Schwachhausen und Walle) neu zu regeln.
Die Umsetzungsreihenfolge orientiert sich grundsätzlich an dem Ausmaß der Beeinträchtigungen, mit dem die Barrierefreiheit in den Quartieren eingeschränkt ist. Jeweils mehrere Quartiere werden, wenn möglich, gemeinsam bearbeitet (in „Quartiers-Clustern“), um Verdrängungseffekte in benachbarte Quartiere möglichst zu minimieren.
Die quartiersweise Neuordnung des Parkens werden in vier unabhängige Bearbeitungsstränge aufgeteilt. Das bedeutet, dass in den betroffenen Ortsamtsbereichen Neustadt, Walle/Findorff, Mitte/Östliche Vorstadt und Schwachhausen parallel an der Umsetzung gearbeitet wird. Dadurch wird ein möglichst zügiges Vorgehen sichergestellt.
Es wird vorgeschlagen, mit der Bearbeitung in den Quartiers-Clustern mit dem höchsten Handlungsbedarf parallel zu beginnen:#

• Neustadt-West
• Walle-Süd
• Östliche Vorstadt-Südost
• Schwachhausen-West

Die Stufe 3 startet nach Abschluss der Stufe 2, also im Laufe des Jahres 2025, frühestens im Frühjahr 2025.
Die Prüfung, Vorbereitung und Umsetzung von Bewohner:innenparken wird kurzfristig angegangen und erfolgt grundsätzlich parallel zum Ordnen des Parkens.

Die Umsetzung der Begleitmaßnahmen hat in der Regel einen höheren Zeitbedarf, soll aber möglichst zeitnah und parallel zum Ordnen des Parkens in den Quartieren erfolgen. Davon ausgenommen ist der Bau von Quartiersgaragen, deren Planung und Bau mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Mit dieser Entkopplung werden die Neuregelung des Parkens und die Einführung von Bewohner:innenparken in den Quartieren beschleunigt.

Fragen zu Stufe 4
„Parken in Quartieren“ in den übrigen Bereichen

Die Stufe 4 wird analog zur Stufe 3 bearbeitet und umgesetzt.

Die Stufe 4 wird in den außenliegenden Stadtteilen umgesetzt: Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Lesum, Blumenthal, Vegesack.

Die Umsetzung der Stufe 4 erfolgt nach Abschluss von Stufe 3.

Weitere Fragen

Die Maßnahmen werden durch eine umfassende Bürger:innenbeteiligung begleitet. Für das Ordnen des Parkens erfolgt diese Beteiligung durch die Einbindung von Beiräten und die Teilnahme der Behörde an den Beiratssitzungen. Darüber hinaus wird geprüft, ob es Angebote zur Beteiligung bei der Ausgestaltung von Begleitmaßnahmen geben wird, z.B. Standortvorschläge für Fahrradbügel. Eine Bürger:innenbeteiligung für die Standortsuche für Quartiersgaragen und Mehrfachnutzung von Parkflächen wurde schon im Rahmen der zurzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie „Quartiersparken in Bremen“ durchgeführt.

Für das erfolgreiche Ordnen des Parkens ist eine Parkraumüberwachung durch das Ordnungsamt von besonderer Bedeutung. Entsprechende Schritte werden zwischen unserem Haus, dem Amt für Straßen und Verkehr und dem Senator für Inneres und Sport abgestimmt.

Als Begleitmaßnahmen zum Ordnen des Parkens sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen, den Parkdruck in den Quartieren weiter abzumildern. Zum einen soll die Einrichtung alternativer Parkmöglichkeiten geprüft und – wenn möglich – angeboten werden. Zum anderen sollen alternative Mobilitätsangebote eingerichtet und beworben werden.
Folgende Begleitmaßnahmen sind vorgesehen:

1. Ausbau von stationsgebundenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum (mobil.punkte)
2. Verbesserung des Angebots von Fahrradbügeln
3. Erschließung von alternativen Parkflächen („Mehrfachnutzung“/„Parkplatzsharing“)
4. Einrichtung von Quartiersgaragen
5. Ausbau der E-Ladeinfrastruktur für Pkw
6. Einrichtung von Bereichen für das Liefern und Laden
7. Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen
8. Einrichtung von Bike-Sharing-Abstellflächen
9. Angebotsausweitung des ÖPNV
10. Information und Kommunikation