Wir führen den digitalen Bauantrag ein. Mit dem Online-Dienst digitaler Bauantrag stellen wir Ihnen einen Vorgangsraum zur Verfügung. Hier können Sie
Noch wird fleißig hinter den Kulissen gearbeitet und getestet. Sobald die notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind, finden Sie hier auch den Link zum Online Dienst, unter dem Sie dann erste Bauanträge digital stellen können.
Wir führen den digitalen Bauantrag ein. Dafür nutzen wir den von Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Online-Dienst Digitaler Bauantrag. Der Online-Dienst wurde als EfA-Lösung entwickelt. EfA bedeutet „Einer für Alle“. Zusammen mit der Freien Hansestadt Bremen nutzen aktuell zehn Bundesländer diesen Online-Dienst nach. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des digitalen Bauantrags MV unter: https://www.digitale-baugenehmigung.de
Der Online-Dienst Digitaler Bauantrag bietet einen Vorgangsraum, auf den Bauherren, Entwurfsverfasser, die Träger öffentlicher Belange und die untere Bauaufsichtsbehörde zugreifen können.
Weitere Unterlagen in Papier sind damit nicht mehr erforderlich.
Ein Erklärvideo für die digitale Baugenehmigung im Landkreis Nordwestmecklenburg finden Sie unter OZG- und eGovernment-Umsetzung am Beispiel des Baugenehmigungsverfahrens beim LK Nordwestmecklenburg - YouTube
Nutzerreise zum digitalen Bauantragsverfahren
Das Login für den Online-Dienst erfolgt mit dem Nutzerkonto Bund oder Mein Unternehmenskonto. Nach der Anmeldung werden die Daten aus dem Nutzerkonto im Antrag weiterverwendet, um Doppeleingaben zu vermeiden. Am Anfang steht die Auswahl der Rolle der antragstellenden Person Bauherr:in, Vertretung des/der Bauherr:in oder Entwurfsverfasser:in. Nachdem der Antrag eröffnet ist, können dann weitere Personen für eine Zusammenarbeit eingeladen werden. So lädt beispielsweise der/die Bauherr:in den/die Architekt:in ein. Die eingeladene Person bekommt einen Link zum konkreten Antrag und loggt sich auch mit einem Nutzerkonto ein. Nun können beide parallel am Antrag arbeiten. Facetten, die von einer Person bearbeitet werden, sind für die andere Person gesperrt. Mit einer feldbasierten Speicherung wird immer die aktuellste Version abgespeichert, sodass bei Verbindungsproblemen keine Daten verloren gehen.
Nachdem der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, müssen sowohl Bauherr:in als auch Entwurfsverfasser:in den Antrag digital freizeichnen. Üblicherweise erstellen meist Architekt:innen den Bauantrag und gehen dann mit Aktenordern voller Papierdokumenten zu den Bauherr:innen und lassen sich jede Seite händisch abzeichnen. Dieser Prozess wird mit der digitalen Freizeichnung deutlich vereinfacht und beschleunigt.
Nach dem Einreichen wird eine Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang eines neuen Antrags generiert, auf den im Vorgangsraum zugegriffen werden kann. Im Baugenehmigungsverfahren gibt es viele Nachfragen und Unterlagen müssen ergänzt oder korrigiert werden. Hierzu kann etwa die Sachbearbeitung der Bauordnung mit der antragstellenden Person kommunizieren und Nachforderungen anfragen. Über den Vorgangsraum kann die antragstellende Person die geforderten Dokumente schnell und einfach digital nachreichen.
Auf der Verwaltungsseite kann die Sachbearbeitung dann den umfangreichen Beteiligungsprozess digital umsetzen. Hierzu können mehrere Nutzergruppen für interne Stellen, wie zum Beispiel Prüfingenieur:innen oder Träger öffentlicher Belange eingerichtet werden, die dann einen Zugang zu ausgewählten Unterlagen im Vorgangsraum erhalten. Die Stellungnahmen können über einen Rückkanal direkt dem Vorgang beigefügt werden. Abschließend wird der Bescheid über den Vorgangsraum zugestellt.
Die digitale Baugenehmigung wird für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren pilotiert. Die ersten Erfahrungen in anderen Ländern zeigen eine positive Annahme des Online-Dienstes, insbesondere von Seiten der Entwurfsverfasser:innen, deren Arbeit sich nun deutlich erleichtert hat. Aber auch die Mitarbeitenden des Bauamts nutzen die bestehenden Funktionalitäten des Vorgangsraumes im Backend und können damit komplett digital die Bauanträge prüfen. Der Online-Dienst ist als Vorgangsraum für gemeinsame Kommunikations- und Kollaborationsplattform entwickelt worden, jedoch wurden dabei die Fachverfahren, die von den Sachbearbeiter:innen genutzt werden, nicht vergessen. Möglich ist es, diese über eine XBau-Stelle zu verbinden.
Vgl. Fiedler, A., Weinkauf, R.: Digitales Bauantragsverfahren am Beispiel der EfA-Leistung als cokreatives OZG-Projekt zwischen Bundesland und Kommunalverwaltung. In: Krause, T. u.a.: Handbuch Digitalisierung der Verwaltung. Bielefeld: transcript Verlag, 1. Aufl., ISBN 978-3-8252-5929-7, 2023
Wie melde ich mich an?
Das digitale Baugenehmigungsverfahren erfordert eine Anmeldung. Diese Anmeldung kann über die BundID oder Mein Unternehmenskonto erfolgen. Entscheidend ist dabei, ob Sie als natürliche Person oder Organisation agieren.
1. Natürliche Person:
Als natürliche Person können Sie sich mit Ihrer Bund ID anmelden.
Erstmalige Registrierung unter https://id.bund.de/de
2. Organisation:
Als Organisation (Unternehmen, Behörde, Verein, …) können Sie sich mit dem Mein Unternehmenskonto anmelden.
Erstmalige Registrierung unter https://info.mein-unternehmenskonto.de
Was brauche ich?
Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/-A-2a nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist.
Weitere Informationen finden Sie im Online Tutorial Digitaler Bauantrag für Entwurfsverfasser:innen
Wer darf einen Bauantrag stellen?
Bitte prüfen Sie gemäß §65 Abs. 1 BremLBO vorab, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine/n Entwurfsverfasser:in brauchen.
Eine Liste der im Land Bremen zugelassenen Entwurfsverfasser:innen finden Sie unter https://www.ikhb.de/ingenieursuche und https://www.akhb.de/architektensuche
Wie melde ich mich an?
Das digitale Baugenehmigungsverfahren erfordert eine Anmeldung. Diese Anmeldung kann über die BundID oder Mein Unternehmenskonto erfolgen. Entscheidend ist dabei, ob Sie als natürliche Person oder Organisation agieren.
1. Natürliche Person:
Als natürliche Person können Sie sich mit Ihrer Bund ID anmelden.
Erstmalige Registrierung unter https://id.bund.de/de
2. Organisation:
Als Organisation (Unternehmen, Behörde, Verein, …) können Sie sich mit dem Mein Unternehmenskonto anmelden.
Erstmalige Registrierung unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Was brauche ich?
Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/-A-2a nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist.
Weitere Informationen finden Sie im Online Tutorial Digitaler Bauantrag für Bauherr:innen
Wie melde ich mich an?
Wenn Sie als Sachbearbeiter:in eines Trägers öffentlicher Belange noch keinen Zugang oder Ihr Passwort vergessen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an bauantrag@bau.bremen.de.
Weitere Informationen finden Sie im Online Tutorial Digitaler Bauantrag
Brauchen Sie Hilfe?
Sofern Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an bauantrag@bau.bremen.de.
Die aktuellen Vorschriften auf einen Blick finden Sie unter https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559
In unregelmäßigen Abständen berichtet die Bauverwaltung der Deputation Bau, Mobilität und Stadtentwicklungen über die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens.
Bisher wurden folgende Berichte vorgelegt:
Haben Sie Anregungen oder Fragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren, dann sprechen Sie uns gerne an unter bauantrag@bau.bremen.de.
21. November 2024
Die Antragsstrecke Teilbaugenehmigung nach § 74 BremLBO wurde für die Pilotierung ausgerollt.
18. Oktober 2024
Seit dem 18.10.2024 stehen die Antragsstrecken Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 BremLBO und einmalige Verlängerung eines Bauvorbescheids nach § 75 Satz 4 BremLBO zur Pilotierung zur Verfügung.
17. Oktober 2024
Die Antragsstrecke Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO und die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde für die Pilotierung ausgerollt.
11. September 2024
Seit dem 11. September 2024 steht die Genehmigungsfreistellung nach §62 BremLBO zur Pilotierung bereit.
27. August 2024
Die Bauvoranfrage nach § 75 BremLBO wurde für die Pilotierung ausgerollt.
8. August 2024:
Die Antragsstrecke für das Vollverfahren nach § 64 BremLBO wurde für die Pilotierung ausgerollt.
23. Juli 2024:
Die einmalige Verlängerung der Baugenehmigung nach § 73 Absatz 2 BremLBO wurde für die Pilotierung ausgerollt.
8. Juli 2024:
Die Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 7 BremLBO und die Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Absatz 2 BremLBO werden pilotiert.
1. Juli 2024:
Seit dem 01.07.2024 steht das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (mit Genehmigungsfiktion) zur Pilotierung bereit.
März 2024:
Das digitale Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) wird pilotiert.