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Planen & Bauen in Bremen

Hier finden Sie alle Informationen, Antragsformulare und
rechtliche Grundlagen rund ums Bauen in Bremen.

Sie planen in Bremen-Nord zu bauen? Dann ist das Bauamt Bremen-Nord das zuständige Amt für Ihre Fragen.

Wir planen und bauen für Sie! Sie möchten an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten mitwirken und sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bebauungsplänen am Planungsprozess beteiligen? Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist von einem umfangreichen Beteiligungs- und Kommunikationsprozess in unterschiedlichen Phasen bzw. Verfahrensschritten gekennzeichnet. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und schreiben u.a. eine Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Stufen vor:

1. eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Planungsziele informiert werden. Die aktuellen Termine der Einwohnerversammlungen zu den Planvorhaben finden Sie jeweils bei den Erörterungsterminen.
und
2. die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der die ausgearbeiteten Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

Das Service-Angebot des Bauleitplan-Informationssystems stellt Ihnen die Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren der Stadt Bremen zur Verfügung. Die aktuellen öffentlichen Auslegungen finden Sie jeweils auf den Eingangsseiten, entsprechend den Kategorien zu geordnet.
Bauleitplan-Informationssystem

Seit dem 29. Dezember 2010 obliegt der Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Bremen dem Referat 21 bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und ist damit nicht mehr bei den unteren Bauordnungsbehörden angesiedelt.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbereichs.