Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie auf dieser Seite über grundsätzliche und aktuelle Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten.
Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis oder zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Diese ist
Anträge auf Anerkennung als Stelle für die Unterweisungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildungen in Erster-Hilfe sind schriftlich zu stellen bei:
Näheres zu den Antragsvoraussetzungen und das Anerkennungsverfahren können Sie der Richtlinie zu § 68 FeV (pdf, 290.5 KB) entnehmen.
Anträge auf Anerkennung als Sehteststelle sind schriftlich zu stellen bei:
Betriebe von Augenoptikern gelten als amtlich anerkannt. Die Aufsicht über die Sehteststellen wird im Land Bremen ausgeübt von der
Umfangreiche Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast).
Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema MPU.