Das am 21.03.2023 von der Stadtbürgerschaft beschlossene Gewerbeentwicklungsprogramm für die Stadt Bremen (GEP 2030) sieht die bedarfsgerechte, vorausschauende, nachhaltige Erschließung von im Flächennutzungsplan (FNP) bereits abgesicherten gewerblichen Bauflächen vor. Dafür sollen unter anderem die industriell-gewerblichen Flächenreserven im Bremer Industrie-Park gemäß der Entwicklungsstrategie „Zukunftsweisende Wirtschaftsstandorte“ als grünes Gewerbegebiet entwickelt werden.
Gleichzeitig plant der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH den Ersatz der bestehenden 220-Kilovolt (kV)-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West und dem Umspannwerk Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung und damit die Anbindung an regenerativ erzeugten Strom (Offshore-Windparks). Der Neubau der Höchstspannungsleitung ist zur Erhöhung der Stromübertragungskapazitäten zwischen Conneforde und Sottrum erforderlich. Er ist durch das Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit der Nummer 56 festgesetzt und wird im Netzentwicklungsplan als Projekt P119 mit den Maßnahmen M90 und M535 geführt. Zusätzlich zur Höchstspannungsfreileitung ist die Errichtung von zwei neuen Umspannwerken erforderlich. Neben einem Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum soll ein Umspannwerk westlich an das Betriebsgelände der Bremer Stahlwerke der ArcelorMittal Bremen GmbH (AMB) angrenzen (Umspannwerk „Werderland“). Die TenneT Offshore GmbH plant zudem mit dem Offshore-Netzanbindungssystem (ONAS) NOR-9-4 (BalWin5) eine Offshore-Netzanbindung von der Nordsee kommend bis zum Netzverknüpfungspunkt Werderland. Dabei entsteht im Bereich des neuen Umspannwerks ein Konverter, mit dem die Netzanbindung der Hochspannungsgleichstromübertragungsleitung (HGÜ-Leitung), die als Erdkabel ausgeführt wird, erfolgen soll. Die Flächengröße für das geplante Umspannwerk einschließlich des zusätzlich zu errichtenden Konverters beträgt rund 30 Hektar (ha). Umspannwerk und Konverter sollen südlich des 6. Bauabschnitts des Bremer Industrie-Parks errichtet werden. wesernetz Bremen GmbH baut vor Ort ein neues 110kV-Umspannwerk. Mit der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Energieknoten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.
Die Stadt Bremen hat ein besonderes Interesse an der Errichtung des Energieknotens um den wachsenden Strombedarf der Region zu decken. Mit den Projekten werden kurze Übertragungswege erzielt und die Versorgungssicherheit der Hansestadt gestärkt. Der Wirtschaftsstandort Bremer Industrie-Park und damit auch die neu zu entwickelnden Gewerbe- und Industrieflächen kann erheblich von der direkten Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom profitieren – eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des sechsten Bauabschnitts als „grünes Industrie- und Gewerbegebiet“. Der Energieknoten ermöglicht eine Dekarbonisierung der Stahlwerke der ArcelorMittal Bremen (AMB) durch die Versorgung mit Strom aus regenerativen Energien (Windparks). Die Planungen der Tennet TSO GmbH können damit zur klimaneutralen Stahlherstellung und zum Erreichen der Klimaziele der Freien Hansestadt Bremen beitragen.
Sarah-Carina Bruhse
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-16259
sarah-carina.bruhse@bau.bremen.de
Aufstellungsbeschluss zu der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
In ihrer Sitzung am 29.02.2024 hat die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung den Beschluss gefasst, dass für den im Übersichtsplan zur 34. Flächennutzungsplanänderung bezeichneten Bereich die Darstellungen des Flächennutzungsplanes Bremen geändert werden sollen (Planaufstellungsbeschluss). Die Planung soll im Grundsatz die in der Deputationsvorlage enthaltenen Ziele und Zwecke verfolgen.
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ortsämter Burglesum und West haben für Montag, den 18.03.2024, 18:00-19:15 Uhr in das Bürgerhaus Oslebshausen, Am Nonnenberg 40, 28239 Bremen zur Einwohner:innenversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeladen. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Anlass und Ziele, der Planstand sowie mögliche Auswirkungen vorgestellt und Möglichkeit für Fragen, Anmerkungen und Stellungnahmen gegeben.
frühzeitige Behördenbeteiligung und Scoping, Beiratsbeteiligung
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange in einer Videokonferenz frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und um Unterstützung bei der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der durch die Planaufstellung betroffenen Belange gebeten. Durch das Scoping wurde im Rahmen der Umweltprüfung der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung von Umweltschutzbelangen für die Abwägung festgelegt. Gemäß § 4 BauGB sind die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange an diesem Prozess zu beteiligen. Der Scoping-Termin dient der Erörterung der erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Ergebnisse des Scopings fließen in die Erstellung des Umweltberichts ein, der als Grundlage für die Abwägung von Umweltschutzbelangen im Rahmen der Bauleitplanung dient.
Während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Trägeranhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.11.2024 bis 06.12.2024 hatten die Bürger:innen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf mit Begründung und Umweltbericht.
Die Stadtbürgerschaft hat die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bremer Industrie-Park und Energieknoten" in ihrer Sitzung vom 17.06.2025 beschlossen. Die Verkündung erfolgte am 01.07.2025 im Weser Kurier.