Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die Informationen dazu, wie Sie
(1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und
(2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten
Wer als ukrainischer Flüchtling seit mehr als einem Jahr mit einem Kraftfahrzeug im Land Bremen fährt, muss dieses im Land Bremen zulassen (vgl. § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Die Zulassungsstellen finden Sie wie folgt:
Bürgeramt Bremen, Kfz-Zulassungsstelle, Stresemannstraße 48 in 28207 Bremen.
Terminvereinbarungen Telefon (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Internet: Kfz-Zulassungen (bremen.de)
ODER
Bürger- und Ordnungsamt Seestadt Bremerhaven, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30 in 27576 Bremerhaven.
Terminvereinbarungen Telefon (0471) 590-3470
Internet: Termin vereinbaren - Bremerhaven
Voraussetzungen / Unterlagen für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt.
Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Der/die Fahrer/in muss die Bestätigung über den Erwerb einer Versicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen und zur Prüfung aushändigen, außer das Fahrzeug wurde bereits in Deutschland zugelassen.
Nähere Information zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland finden Sie hier (auf deutsch).
Weiterführende Informationen zur Grünen Karte finden Sie hier (auf ukrainisch).
Kraftfahrzeugsteuer
Das Halten eines ukrainischen Personenkraftfahrzeuges und seines Anhängers, welche zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist für die Dauer bis zu einem Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Im Falle eines weiteren Grenzübertritts beginnt die Jahresfrist mit der Rückkehr ins Inland erneut zu laufen. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist.
Nach Ablauf eines Jahres sind die zuvor genannten Fahrzeuge in Deutschland kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag wird die Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung mittels Kraftfahrzeug-Steuerkarte erhoben. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen eigenständig Kontakt zu den Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen der Zollverwaltung auf. Die Jahressteuer eines ausländischen Personenkraftwagens beträgt bei tageweiser Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer pauschal 186 Euro.
Wird ein ukrainisches Kfz in Deutschland zugelassen, ist dieses als inländisches Fahrzeug zu besteuern.
Sofern ein ukrainisches Kfz trotz regelmäßigen Standortes in Deutschland nicht zugelassen wird, hat eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung zu erfolgen.
Bei Rückfragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an das:
Hauptzollamt Bremen
Konsul-Smidt-Straße 29
28217 Bremen
Postfach 10 50 20
28050 Bremen
Telefon: 0421 5154-1310, Fax: 0421 5154-1333
E-Mail: poststelle.hza-bremen@zoll.bund.de
Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen
Merkblatt Teil A auf deutsch (pdf, 32.6 KB)
Merkblatt Teil A auf englisch (pdf, 31.5 KB)
Merkblatt Teil A auf ukrainisch (pdf, 72.2 KB)
Im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine organisieren derzeit viele Hilfsorganisationen, Kommunen, Vereine und private Initiativen zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung Transporte von humanitären Hilfsgütern in die Ukraine und in hilfeleistende Nachbarländer.
Nachstehend finden Sie in diesem Zusammenhang wichtige Hinweise, im Wesentlichen durch Verlinkung auf externe Seiten.
Bremen hat eine Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Diese Verfügung können Sie hier (pdf, 312.5 KB) einsehen.
Hier finden Sie "Aktuelle Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine und die Beförderung von Flüchtenden" des Bundesamtes für Güterverkehr, auch mit einer englischsprachigen Version.
Hier finden Sie Informationen "Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail " vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dort finden Sie beispielsweise Informationen zur Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland.