Der kollegiale Austausch derer, die mit dem Vergabewesen konfrontiert sind, ist hilfreich, um den koplexen Bereich des Vergaberechts und dessen Umsetzung handhabbar zu machen. Zu diesem Zweck werden Informationsveranstaltungen, der sogenannte "Jour-Fix Vergabe", veranstaltet.
Die neuesten Informationen aus dieser Reihe von Veranstaltungen finden Sie hier.
Gemäß § 17 Abs. 4 des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe
(Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 2.12.2009 ist ein Register zu führen, in das Unternehmen eingetragen werden, die gegen Bestimmungen des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes verstoßen haben.hier klicken um das Gesetz zu sehen
Gemäß § 2 der Verordnung zur Durchführung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Vergabeverordnung – BremVergV)
Vom 21. September 2010 ist dieses Register vorübergehend beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu führen.
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 5 BremVergV verpflichtet eine Anfrage an das Register zu stellen.
Mit einer Anfrage an das Tariftreueregister erklärt der/ die Anfragende, dass er/ sie eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter eines bremischen öffentlichen Auftraggebers oder mit einem öffentlichen Auftrag betraut ist, und damit berechtigt ist, eine Anfrage zu stellen.
Ihre Abfrage sollte neben den normalen Adressdaten auch enthalten:
Email-Adresse für die Anfrage: TVG-Register@wah.bremen.de.
Die Einheitlichen Vertragsmuster für den Hochbau beinhalten die relevanten vertraglichen Rahmenbedingungen, die bei öffentlichen Aufträgen festzulegen sind. Auf der Basis des VHB sind die dort verwendeten Einheitlichen Vertragsmuster um die Besonderheiten ergänzt worden, die sich aus den bremischen vergaberechtlichen Regelungen ergeben.
Gleiches gilt für das Vertragswerk für den Straßenbau gemäß
HVA-B Stb. Auch hier werden die Vertragsbedingungen und Formulare der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung angepasst.
Die Sammlung der Musterverträge für Architekten- und Ingenieurverträge beinhaltet alle regelmäßig verwendeten Vertragsmuster. Die Handhabung der Muster und die Vorgehensweise der Vertragsprüfung vor Vertragsabschluss sind in einem Informationsschreiben beigefügt.
Daher ist es erforderlich, sich bei jedem neuen Vertrag über die Aktualität zu informieren und nur die jeweils neuesten Muster zu verwenden.
Stand: 06.01.2015
Die Grundzüge und Richtlinien für die Durchführung von Wettbewerben, Ausgabe 1995 (GRW95) haben sich in der Vergangenheit bei der Durchführung von Wettbewerben als sehr schwer handhabbar herausgestellt.
In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Bremen und der Ingenieurkammer Bremen hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die
auf die hiesigen Verhältnisse angepasst.
Die Stadtgemeinde und das Land haben sich in einer
bei geeigneten öffentlichen Baumaßnahmen unterzogen.
Die Neustrukturierung der Bauverwaltung macht es erforderlich, das herkömmliche Instrument der "Dienstanweisungen" im wesentlichen durch "Rundschreiben" abzulösen. Die Verbindlichkeit dieser Rundschreiben richtet sich nach der organisatorischen Zuordnung der Anwender. Die Rundschreiben des Bauressorts haben für Stellen, die dem Ressort zugeordnet sind verbindlichen Charakter, für andere Stellen dienen sie als Empfehlungen.
Entsprechend der Dienstanweisung DA 344 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr sind Vergabevorschläge, sofern sie von Dienststellen des Ressorts erstellt werden, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zur Zustimmung vorzulegen.
Zur einheitlichen Datenübermittlung und Darstellung des Vergabevorschlages (docx, 34.6 KB) ist das dazu erstellte MS-Word Formular zu verwenden. Neben dem Formular Vergabevorschlag selbst ist in der gepackten Datei eine Anwendungsbeschreibung zu finden.
(Stand: 04.07.2018)