Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Die Informationen werden ausgegeben:
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich
Bitte achten Sie auf den speziellen Zuständigkeitsbereich für Bremen-Nord!
Ihre Anfragen richten Sie bitte per Mail an folgende Adresse:
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau:
Für Auskünfte im Bereich des Bauamtes Bremen-Nord wenden Sie sich bitte an