Mobilitätssenatorin Maike Schaefer begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zur Verlängerung der Linie 8. Das OVG hat die anhängigen Klagen abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. "Das Urteil macht den Weg frei, diese dringend benötigte Anbindung des Umlandes im Bremer Süden an das Oberzentrum Bremen zu vollenden. Diese Straßenbahnlinie hat hohe Bedeutung für täglich tausende Pendlerinnen und Pendler, die momentan vielfach mit dem Auto nach Bremen kommen. Das Urteil ist somit ein Meilenstein für die Verkehrswende und den Klimaschutz. Zugleich ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie wichtig für die Bremer Innenstadt und die Kulturszene sowohl in Bremen als auch beispielsweise in Weyhe."
Geplant ist die Verlängerung der Linie 8 über die Bremer Landesgrenze hinaus nach Niedersachsen. Um die Gemeinden Stuhr und Weyhe bis zum Ortsteil Leeste direkt an die Bremer Innenstadt anzubinden, wird die Strecke der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbH, die sogenannte BTE-Trasse, genutzt. Die Linie 8 kann damit die bisherige Buslinie 55 über Moordeich und Stuhr nach Brinkum ersetzen. Ziel ist die Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2024. Die Linie 1 wird von der jetzigen Wendeschleife am Roland-Center bis zur Huchtinger Heerstraße/Brüsseler Straße um insgesamt 3,7 Kilometer verlängert. Dies ermöglicht zukünftig aus Huchting eine umsteigefreie Fahrt bis in die Bremer Innenstadt. Entstehen werden insgesamt sechs neue barrierefreie Haltestellen mit Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Am Roland-Center wird es neue P+R-Stellplätze geben.
"Der Ausbau der Linie 8, aber auch der der Linie 1 bedeuten zudem eine umsteige- und barrierefreie Fahrt bis in die Bremer City. Das ist eine deutliche Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Zugleich zeigt mir das Urteil des OVG Lüneburg, dass die Planfeststellungsbeschlüsse Bremens und der Umlandkommunen korrekt gefasst worden sind. Ich appelliere an den Bund, dass solche Verfahren schneller abgeschlossen werden können, ohne die Beteiligungsrechte von Betroffenen oder Verbänden zu beschneiden. Es ist nicht hinnehmbar, dass wie im Fall der Linie 8 zwischen Planfeststellungsbeschluss und Klageende und damit Baurecht acht Jahre und teilweise noch mehr Zeit ins Land geht. Das können wir uns finanziell und angesichts der Klimakrise so nicht weiter leisten."
Die Freie Hansestadt Bremen und ihre niedersächsischen Nachbarn Stuhr und Weyhe wachsen weiter zusammen. Der Bau der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting wird nun vorbereitet. Und auch die Pläne für den Ausbau der Linie 8 über Stuhr bis nach Weyhe-Leeste gehen voran. Mit der Erweiterung des Nahverkehrsangebots erhalten mehrere tausend Menschen in der Region in den kommenden Jahren nicht nur einen direkten und bequemen Zugang zum Netz der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), sondern auch ein modernes, schnelles und umweltschonendes Mobilitätsangebot direkt vor ihrer Haustür.
Nach den ausführlichen Planungen der vergangenen Jahre werden nun aus Plänen Tatsachen. Wo gebaut wird, was gerade passiert und welche Voraussetzungen für die Erweiterung des Straßenbahnnetzes innerhalb des Stadtteils Huchting und in der Region geschaffen werden müssen, zeigt die neue Website "Ausbau Linie 1 und 8"(www.linie1und8.de)
Sie bietet aus erster Hand vielfältige und aktuelle Informationen sowie Zahlen
und Fakten zum Netzausbau. Auf der intuitiv gestalteten Internetpräsenz gibt es zudem Stimmen der Projektbeteiligten sowie Visualisierungen und Karten zum künftigen Streckenverlauf. Außerdem werden Links zu den bereits vorhandenen Planunterlagen bereitgestellt. So lässt sich die Stärkung der modernen Mobilität in der Region ganz bequem von zu Hause aus verfolgen – vom ersten Spatenstich bis zur ersten Linienfahrt. Alle Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Die vollständige Pressemitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 24. Juli 2020 finden Sie hier.
Gemeinsam mit den Gemeinden Stuhr und Weyhe arbeitet die Stadtgemeinde Bremen an der Anbindung der Linien 1 und 8 über die heutige Endhaltestelle Roland-Center in Huchting hinaus auf der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn (BTE) über Stuhr bis nach Weyhe-Leeste. Hierzu wurden in den Jahren 2015 und 2016 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen für Planung und Umsetzung vorbereitender Maßnahmen abgeschlossen.
Für die Umsetzung und zum Bau der Linie 1 in Huchting ist nun eine Vereinbarung für den Abschnitt der BTE-Strecke zwischen Willakedamm und Heinrich-Plett-Allee erforderlich („Vereinbarung IIIA“). Dieser Abschnitt wird mit Umsetzung der Verlängerung der Linie 8 ins niedersächsische Umland von beiden Linien (Straßenbahnlinie 1 und Linie 8) genutzt. Diese Vereinbarung IIIA ist nicht gemeindegrenzenübergreifend, also nicht interkommunal, aber zur Klärung der Zuständigkeiten bei der Abwicklung dieses Bauabschnittes zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Betrieb gewerblicher Art im Amt für Straßen und Verkehr (BgA), der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und der BTE Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbH (BTE) erforderlich.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2020 der Ratifizierung der Vereinbarung IIIA „Vereinbarung zur Realisierung der Verlängerung der Linie 1 und der Linie 8 im Streckenabschnitt III“ zugestimmt.
Hier finden Sie die in der Senatssitzung am 23. Juni 2020 beschlossene Fassung der Vorlage (pdf, 222.7 KB) mit den Anlagen (pdf, 4.1 MB).
Direkte Anbindung für Huchting, Stuhr und Weyhe:
Senat beschließt Finanzierung der Verlängerung für die Linie 1
Der Bremer Senat hat am 16. Juni 2020 die Finanzierung für den Ausbau der Linie 1 nach Mittelshuchting beschlossen. Auf bremischer Seite kann nun in den kommenden Jahren die Linie 1 von der heutigen Endhaltestelle am Roland-Center bis nach Mittelshuchting verlängert werden. Für diesen Ausbau – wie auch für den Teilabschnitt der Linie 8 bis zur bremisch-niedersächsischen Landesgrenze – liegt seit dem 6. Dezember 2019 das Baurecht vor. Das Mobilitätsressort hatte im letzten verbliebenen Klageverfahren mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung gefunden. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für den in Bremen liegenden Bauabschnitt des Projekts bestandskräftig und unmittelbar vollziehbar. Dem Baubeginn steht nichts mehr im Wege.
Um den Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund durch einen attraktiveren ÖPNV für alle Menschen zu erleichtern, werden die Linien 1 und 8 der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) in den kommenden Jahren im Stadtteil Huchting und darüber hinaus in die niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe verlängert. Die Straßenräume, vor allem im Bereich der Heinrich-Plett-Allee und entlang der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn in Huchting, werden im Zuge des Straßenbahnausbaus neugestaltet. Hierdurch verbessert sich auch die Situation für Rad- und Fußverkehr sowie für den motorisierten Individualverkehr. Zudem wird die Aufenthaltsqualität gesteigert.
Ziel ist die Inbetriebnahme der Strecke der Linie 1 im Jahr 2024. Aus bremischen Haushaltsmitteln werden dazu rund neun Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommen sogenannte ÖPNV-Landesmittel des Bundes in Höhe von rund 28 Millionen Euro sowie voraussichtlich rund 50 Millionen Euro durch den Bund aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen im Stadtteil Huchting damit rund 87 Millionen Euro.
Die vollständige Pressemitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 16. Juni 2020 finden Sie hier.
In der Sitzung der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (S) wurde aufgrund der Bitte des Abgeordneten MdBB Herr Hartmut Bodeit, CDU, ein Bericht der Verwaltung zum Sachstand des Ausbaus der Linie 1 und der Linie 8 vorgelegt.
Die Maßnahmen „Verlängerung Linie 1 nach Mittelshuchting“ (BS.19) und „Verlängerung Linie 8 bis Landesgrenze“ (BS.20) und weiter nach Stuhr und Weyhe sind Bestandteil des beschlossenen Handlungskonzepts des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025.
Anlage 1 enthält eine Zusammenfassung der bisherigen Gremienbefassungen.
Anlage 2 enthält eine Übersichtskarte für die Maßnahmen BS.19 und BS.20.
Die beiden Straßenbahnstreckenverlängerungen sind eng miteinander verknüpft. Sie werden als interkommunales Projekt der Freien Hansestadt Bremen mit den Gemeinden Stuhr und Weyhe von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau koordiniert.
Die Straßenbahnstreckenverlängerungen der Linie 1 und der Linie 8 sind in zwei Planfeststellungsabschnitte, die sich an den Ländergrenzen orientieren, eingeteilt. Die Antwort wird für diese Planfeststellungsabschnitte in Bremen und Niedersachsen unterschieden, da beide Verfahren einen unterschiedlichen Stand haben.
Den Bericht der Verwaltung (Vorlage VL 20/783) finden Sie hier mit den Anlagen.
Das Baurecht für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich des Baurechts für die Straßenbahnlinie 8 bis zur Bremer Landesgrenze liegt seit dem 6. Dezember 2019 vor. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat in dem letzten verbliebenen Klagverfahren mit den Betroffenen am Freitagnachmittag eine einvernehmliche Lösung gefunden. Damit ist der Bremer Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und unmittelbar vollziehbar. Mobilitätssenatorin Schaefer zeigt sich hocherfreut: „Das ist eine gute Nachricht für den Ausbau des ÖPNV in Bremen. Wir wollen das Straßenbahnnetz ausbauen, um gerade auch Pendlerinnen und Pendler verstärkt zum Wechsel vom Auto auf die Schiene zu bewegen. Wir werden das Projekt nun schnell voranbringen und die dafür nötigen Schritte zügig einleiten.“
Die vollständige Pressemitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 6. Dezember 2019 finden Sie hier.
Im Text der veröffentlichten Standardisierten Bewertung der Verlängerung der Linie 1 nach Huchting ist in Kapitel 4.6 des Textbandes ein Korrekturbedarf festgestellt geworden. Die Angaben in den zugehörigen Formblättern, die im Kapitel 4.6 im Text erläutert werden, sind hingegen korrekt; dies gilt für alle Formblätter, die als Grundlage für die Berechnung des Ergebniswertes (ab Seite 50) herangezogen werden. Der Nutzen-Kosten-Faktor von 1,38 bleibt bestehen. Das korrigierte Kapitel 4.6 finden Sie hier (pdf, 1.9 MB) im Gesamtbericht zur Standardisierten Bewertung Verlängerung der Linie 1 nach Huchting Mai 2017.
Bericht zur Standardisierten Bewertung liegt vor
Im Projekt Straßenbahnlinie 1 in Bremen-Huchting gibt das Ergebnis der Standardisierten Bewertung grünes Licht zur Bundesförderung.
Das Ergebnis der Standardisierten Bewertung für den Bau der Linie 1 vom Roland-Center über 3,7 Kilometer Strecke bis zur Brüsseler Straße gibt einen Nutzen-Kosten-Wert von 1,38 wieder – und liegt damit deutlich über dem Pflichtwert zur Förderwürdigkeit von 1,0.
Notwendig wurde die Aktualisierung, um den Planungshorizont von 2015 auf 2025 zu erweitern und mit aktualisierten Verkehrsmodellen aus dem Verkehrsentwicklungsplan darzustellen.
Den Abschlussbericht vom April 2017 können Sie hier (pdf, 1.9 MB) einsehen.
Zwischen der Stadtgemeinde Bremen und den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe wurde Anfang 2017 eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Linie 8 auf den Streckenabschnitten III-V geschlossen. Mit dieser Vereinbarung regeln die Vertragspartner ihre weitere Zusammenarbeit in Bezug auf die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der Verlängerung der Linie 8 über die Gebietsgrenzen Bremens hinaus in die niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe. Darunter fallen die weitere ingenieurtechnische Begleitung sowie die bauliche Umsetzung von vorbereitenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der gemeinwohlorientierten Infrastruktur. Umfasst von der Zusammenarbeit sind dabei diejenigen Streckenabschnitte, die die Vertragspartner gemeinsam betreffen.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), hat die Pläne für Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) mit Beschluss vom 01. Juni 2016 unter dem Aktenzeichen 51-9/Linie 1+8 festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung (pdf, 1.8 MB) und eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen lagen in der Zeit vom 02. Juni 2016 bis 16. Juni 2016 (einschließlich) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Gemäß § 74 Abs. 4 BremVwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt, d.h. bekannt gegeben.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen erhoben. Der Beschluss ist daher noch nicht rechtsbeständig.
Der am 1. Juni 2016 erlassene Planfeststellungsbeschluss zur Anbindung Süd - Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Linie 8 bis Landesgrenze, wurde mit dem Planfeststellungs - Änderungsbeschluss (pdf, 127.7 KB) vom 3. Januar 2017 geändert. Mit dieser Änderung wurde die Reichweite der Nebenbestimmung beschränkt, so dass für den Bau der Linie 1 einschließlich aller dafür erforderlichen Maßnahmen auf Basis des sofort vollziehbaren Baurechts ein sofortiger Baubeginn möglich sein wird. Lediglich mit den Baumaßnahmen, die ausschließlich dem Bau der Linie 8 dienen, darf erst begonnen werden, wenn die Streckenführung nach Niedersachsen im beantragten Sinne sichergestellt ist. Der Beschluss ist weiterhin nicht rechtsbeständig. (Stand: Frühjahr 2018)
Die Verlängerung der Linien 1 und 8 macht den ÖPNV attraktiver, indem sich die Reisezeit von Mittelshuchting in die Innenstadt verkürzt und das Umsteigen am Roland-Center entfällt. Die Bremer Innenstadt kann bequem und umsteigefrei mit der Straßenbahn erreicht werden. Berufspendler, Wirtschaft und Einzelhandel werden davon profitieren. Auch als Wohnstandort wird der Stadtteil Huchting durch den Straßenbahnausbau deutlich attraktiver.
Der Ausbau des Straßenbahnnetzes beinhaltet die Erweiterung der Straßenbahnlinie 1 von der derzeitigen Endhaltestelle am Roland-Center über Willakedamm, einen Abschnitt der Bremen Thedinghauser Eisenbahn und der Heinrich-Plett-Allee bis zur Huchtinger Heerstraße sowie die Verlängerung der Linie 8 in weiterer Fortführung auf der Trasse der Bremen Thedinghauser Eisenbahn bis zur Varreler Landstraße (Landesgrenze Bremen/Niedersachsen). Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil ab Landesgrenze bis Leeste wurde bereits im März 2013 erlassen.
Das Projekt wird gemeinsam von Bremen, Stuhr und Weyhe auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geplant und realisiert.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gingen 283 private Einwendungsschreiben ein. Daneben haben sich 30 Träger öffentlicher Belange zu dem Planverfahren geäußert. Der Erörterungstermin wurde nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 17. bis 20. März 2015 durchgeführt. Mitte Mai 2015 hat die Anhörungsbehörde den Anhörungsvorgang sowie ihre Stellungnahme gemäß § 73 Absatz 9 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) an die zuständige Planfeststellungsbehörde abgegeben. Seitdem befindet sich die Planfeststellungsbehörde in der Prüfung der Antragsunterlagen und anschließender Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses.
Gemäß § 72 Absatz 2 entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die bei der Erörterung vor der Anhörungsbehörde keine Einigung erzielt worden ist. Sie hat dem Träger des Vorhabens Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt, nachdem Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden sind. (§ 74 Absatz 4 BremVwVfG)
Als Termin für einen Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist der 1. Juni 2016 vorgesehen.
Zwischen der Stadtgemeinde Bremen und den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe wurde am 12.05.2015 eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Vorbereitung der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in das niedersächsische Umland geschlossen. Diese Vereinbarung regelt die interkommunale Zusammenarbeit für ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen im Projekt der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in Bremen, Stuhr und Weyhe zur Erarbeitung der Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung inklusive der Modalitäten der Auftragsvergabe, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der weiteren Realisierung dieses interkommunalen Verkehrsprojektes.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 11. Juni 2014.
Mit einer deutlich veränderten und optimierten Planung wurde das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 im Stadtteil Huchting neu eingeleitet.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen in vier Ordnern) lagen vom 16. Juni bis 15. Juli 2014 in der Bibliothek der Bremischen Bürgerschaft, Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20, Börsenhof A/Kellergeschoss sowie im Ortsamt Huchting aus. Näheres entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung
Die Planfeststellungsunterlagen finden Sie auch auf der Seite "Ausbau Linie 1 und 8"(www.linie1und8.de).
Bevor das neue Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 nach Bremen-Huchting eingeleitet wurde, hatte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, dem 24. April 2014 um 19 Uhr ins Bürger- und Sozialzentrum Huchting (Amersfoorter Straße 8) zum Informationsabend eingeladen. Bereits ab 18 Uhr bestand die Möglichkeit, sich vor der Veranstaltung die aktuellen Pläne an Stellwänden anzusehen.
Die Präsentation (pdf, 10.9 MB), die an diesem Abend gezeigt und erläutert wurde, können Sie hier einsehen.
Darüber hinaus ist durch den Moderator des Abends, Herrn Karsten, eine visuelle Dokumentation (pdf, 1.8 MB) der Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt worden.
Die Stadtgemeinde Bremen plant, die Straßenbahnlinie 1 über das heutige Ende am Roland-Center hinaus bis Mittelshuchting und die Linie 8 bis zur Landesgrenze an der Varreler Landstraße zu verlängern. Bereits im Jahr 2010 wurde hierzu eine Planung aufgestellt und ein Planrechtsverfahren eingeleitet. Aus diesem Planrechtsverfahren und der anschließenden umfangreichen Bürgerbeteiligung im Jahr 2012 haben sich zahlreiche zum Teil wesentliche Verbesserungen entlang der neuen Straßenbahntrassen ergeben. Mit den entsprechend geänderten Planunterlagen soll nun ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Zuvor konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am 24. April 2014 detailliert darüber informieren, wie sich die Planungen nach den Bürgerforen im Frühjahr 2012 und den hier eingebrachten zahlreichen Optimierungsvorschlägen verändert haben. Mit diesem vorzeitigen Informationsangebot der Behörde wurden neben den neuen Planunterlagen auch Informationen für das anstehende Planfeststellungsverfahren gegeben. Damit wurden den Betroffenen die Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihre Einwendungen fristgerecht ins Verfahren einbringen können.
Die Präsentation vom 24. April 2014 sowie - nach Auslegung - die Planfeststellungsunterlagen finden Sie darüber hinaus auch wieder auf der Seite "Ausbau Linie 1 und 8"(www.linie1und8.de).
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 13. Juni 2013.
Das Bremer Straßenbahnnetz wird ausgebaut, um schnelle, umweltfreundliche und bequeme Mobilität für alle zu erreichen. Die Verlängerung der Linien 1 und 8 macht den ÖPNV attraktiver, indem sich die Reisezeit von Huchting in die Innenstadt verkürzt und das Umsteigen am Roland Center entfällt.
Die Verlängerung der Linien 1 und 8 nach Huchting, Stuhr und Weyhe wurde mit einer veränderten Planung neu begonnen. Die Ergebnisse der Überarbeitung und der Variantenprüfung wurden in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren in Huchting und mit dem Beirat Huchting diskutiert.
Zur Beteiligung der Huchtinger Bürgerinnen und Bürger wurden drei Bürgerforen durchgeführt, auf denen ausführlich diskutiert und in Arbeitsgruppen Vorschläge erarbeitet wurden. Dabei ging es insbesondere um die Gestaltung des Stadtplatzes, das zukünftige ÖPNV-Netz aus Bahn und Buslinien und die Eingriffsminimierung an BTE-Trasse und Heinrich-Plett-Allee. Danach wurde der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens berichtet und ein Beschlussvorschlag für die weiterzuverfolgende Variante vorgelegt.
Die Bürgerforen fanden statt am 29. Mai 2012, am 12. Juni 2012 sowie am 9. Juli 2012, jeweils von 18-21 Uhr im Bürger- und Sozialzentrum (BUS)in Huchting, Amersfoorter Straße 8, 28259 Bremen
Die Maßnahmen „Verlängerung Linie 1 nach Mittelshuchting“ (BS.19) und „Verlängerung Linie 8 bis Landesgrenze“ (BS.20) und weiter nach Stuhr und Weyhe sind Bestandteil des beschlossenen Handlungskonzepts des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025.
Weitere Informationen zum Projekt "Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 in Huchting" finden Sie auf der Seite des Vorhabenträgers "Ausbau Linie 1 und 8"(www.linie1und8.de)