Am 22.10.2021 hat die Stadtbürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen das Bremische Wohnraumschutzgesetz für die Stadtgemeinde Bremen in Kraft gesetzt.
Gemäß der Feststellung der Stadtbürgerschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen gefährdet.
Zur Bekämpfung dieser festgestellten besonderen Gefährdungslage wurde die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Zweckentfremdungen sind z.B. die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für eine gewerbliche Nutzung, aber auch Leerstand > 6 Monaten.
Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch dessen Nutzung für gewerbliche Zwecke oder Ferienwohnungen / Monteurswohnungen ist demnach anzeigepflichtig, Leerstand > 6 Monaten ist genehmigungspflichtig.
Über den Wohnraum Verfügungsberechtigte (zumeist die Eigentümer:innen) können die Zweckentfremdung von Wohnraum bei dieser Emailadresse zur Anzeige bzw. Genehmigung vorlegen:
Wohnraumschutzgesetz@bau.bremen.de
Hinweisgeber:innen einer Zweckentfremdung können ihre Hinweise ebenfalls an diese Emailadresse melden. Hierfür benötigen wir die Adresse (Straße und Hausnummer) sowie die Art der Zweckentfremdung. Die Anonymität Ihrer Meldung gegenüber Dritten wird unsererseits gewährleistet.