Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen auf Antrag zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Wohngeld wird als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum gezahlt. Hier finden Sie alle Informationen, die notwendigen Anträge und Formulare
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