Am 22.10.2021 hat die Stadtbürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen das Bremische Wohnraumschutzgesetz für die Stadtgemeinde Bremen in Kraft gesetzt.
Gemäß der Feststellung der Stadtbürgerschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen gefährdet.
Zur Bekämpfung dieser festgestellten besonderen Gefährdungslage wurden bestimmte Nutzungen und Veränderungen von Wohnraum als Zweckentfremdung eingestuft. Zweckentfremdungen sind insbesondere die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen für über 90 Tage im Jahr oder für eine gewerbliche Nutzung, aber auch Leerstand von über 6 Monaten.
Jede Zweckentfremdung von Wohnraum ist für Verfügungsberechtigte (zumeist die Eigentümer:innen) anzeigepflichtig, im Fall von Leerstand ist sie zudem genehmigungspflichtig. Bitte verwenden Sie für Ihre Anzeige bzw. Ihren Antrag auf Genehmigung von Leerstand folgendes Formular (pdf, 199.1 KB) und senden Sie dieses an die Emailadresse wohnraumschutz@bau.bremen.de oder an die angegebene Postadresse.
Dritte wie z.B. Nachbarn können ihre Hinweise zu Zweckentfremdungen ebenfalls an diese Emailadresse bzw. Postadresse melden. Füllen Sie dafür bitte folgendes Formular (pdf, 184.9 KB) aus. Die Anonymität Ihrer Meldung gegenüber Dritten wird unsererseits gewährleistet.