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INTERREG / Europäische territoriale Zusammenarbeit

INTERREG, oder wie es offiziell heißt, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist ein eigenständiger Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union der Europäischen Union und speist sich aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). INTERREG fördert seit 30 Jahren die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Regionen in Europa über Grenzen hinweg mit europäischen Partnern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, um innovative Lösungen für die nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei geht es um konkrete Herausforderungen, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel im Verkehr, beim Arbeitsmarkt, bei der Digitalisierung und im Klima- und Umweltschutz. INTERREG leistet einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration und zur Förderung eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders in Europa. INTERREG unterstützt die Territoriale Agenda 2030 (pdf, 703 KB) der Europäischen Union für eine integrierte Raumentwicklungspolitik.

INTERREG wird in drei Aktionsbereichen umgesetzt:

  • in den grenzübergreifenden INTERREG A-Programmen, die Zusammenarbeit in den unmittelbaren Grenzregionen unterstützen (an denen Bremen nicht teilnimmt)
  • die in den transnationalen INTERREG B-Programmen, die einzelne Teilräume Europas abdecken, und
  • im europaweiten interregionalen C-Programm Europe.

Die Zusammenarbeit erfolgt in konkreten Projekten, die die fünf Politischen Ziele der Struktur- und Kohäsionspolitik (png, 109.6 KB) adressieren. Im Rahmen der Projekte tauschen die Partner aus mehreren EU-Mitgliedstaaten Wissen und Erfahrungen aus. Darauf aufbauend erarbeiten sie gemeinsam neue Strategien, Dienstleistungen und Konzepte für gleiche oder ähnliche Herausforderungen, die in den verschiedenen Regionen der EU bestehen. Die Projektergebnisse tragen zur Entwicklung in den Regionen bei und machen Europa vor Ort sichtbar. Für eine Förderung aus den INTERREG-Programmen müssen sich Projektkonsortien mit Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten auf Projektaufrufe (Calls) mit ihrer Projektidee bewerben. Nach transparenten Bewertungskriterien treffen die beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam eine Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel.

INTERREG in der Freien Hansestadt Bremen

Am 26. Januar 2021 hat der Bremer Senat beschlossen, dass sich die Freie Hansestadt Bremen auch in der Förderperiode 2021-2027 an den bewährten INTERREG-Programmen beteiligt: im Rahmen der transnationalen Ausrichtung (INTERREG B) in den Programmräumen Nordseeregion (North Sea Region), Nordwest Europa (North West Europe) und Ostseeregion (Baltic Sea Region) sowie im Rahmen der interregionalen Ausrichtung (INTERREG C) an den Programmen Europe und Interact.
Die prioritären Themen der künftigen INTERREG-Programme sind anschlussfähig an wichtige Entwicklungsstrategien und Programme des Landes Bremen und der Städte Bremen und Bremerhaven. Über die Projekte profitiert das Land Bremen von der internationalen Vernetzung und lernt von europaweiten Best Practices. Durch die Projekte werden langfristige Entwicklungen und Investitionen angestoßen.
Die Verwaltungsbehörde bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vertritt die Freie Hansestadt Bremen als Landesbehörde in den Programmausschüssen auf nationaler und europäischer Ebene. Sie wirkt an der Installation eines Finanzcontrollings mit und unterstützt potentielle Bremer und Bremerhavener Projektpartner*innen bei der Fördermittelbeantragung für konkrete Projekte.

Kontakt:
Peter Krämer
Stabstelle 7-1 | Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG)
Contrescarpe 72
28195 Bremen
fon: +49 (0)421 - 361 10827
mail: peter.kraemer@bau.bremen.de