Richtlinie für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau)
Diese Richtlinie gilt ausschließlich für öffentliche Bauherren bzw. die von ihnen beauftragten Dritten, deren Aufgabe es ist, öffentliche Bauaufgaben zu planen, durchzuführen und abzurechnen. Sie gilt zudem für Empfänger von Zuwendungen aus den öffentlichen Haushalten des Landes und der Gemeinde.
Auf Grund gesetzlicher Änderungen sind die, der RLBau angefügten Musterverträge nicht mehr aktuell. Die aktuellen Musterverträge finden Sie hier
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