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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie auf dieser Seite über Angelegenheiten des Gesetzes über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG).

Anerkennungen als Ausbildungsstätten

Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gemäß § 7 Abs. 2 BKrFQG sind schriftlich zu stellen bei:

  • Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
    Referat 53
    An der Reeperbahn 2
    28217 Bremen

Weitere Informationen

  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz - BKrFQG)
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung - BKrFQV)

Kontakt:

Axel Peters

Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen