Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie auf dieser Seite über Angelegenheiten des Gesetzes über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG).
Anerkennungen als Ausbildungsstätten
Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gemäß § 7 Abs. 2 BKrFQG sind schriftlich zu stellen bei:
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