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Bauliche Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen

Entwicklung und zentrale Maßnahmen

Die Freie Hansestadt Bremen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einer Pionierin im barrierefreien Nahverkehr zu einem Bundesland mit umfassenden gesetzlichen und strategischen Regelungen zur baulichen Barrierefreiheit entwickelt. Der Schwerpunkt liegt heute auf der konsequenten Umsetzung von Inklusion im gesamten öffentlichen Raum – von Gebäuden über Verkehrsflächen bis hin zu digitalen Angeboten. Ziel ist es, allen Menschen, mit und ohne Behinderung, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Bereits Ende der 1980er Jahre setzte Bremen Maßstäbe: Mit der Einführung der Niederflurtechnik bei Bussen und Straßenbahnen durch die Bremer Straßenbahn AG wurde erstmals eine weitgehend stufenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs möglich. Diese Innovation war der Ausgangspunkt für eine Entwicklung, die heute nahezu alle Lebensbereiche umfasst.

Ein grundlegender Schritt folgte 2003 mit dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG). Dieses Gesetz verpflichtete das Land Bremen, bei allen Um- und Erweiterungsbauten im öffentlichen Hochbau sowie bei der Gestaltung von Straßen, Plätzen und Verkehrsanlagen die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, um eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen. Damit ging Bremen von freiwilligen Maßnahmen zu rechtlich verbindlichen Standards über.

Mit der Einführung der DIN 18040 im Jahr 2010 erhielt Bremen zudem eine präzise technische Grundlage für barrierefreies Planen und Bauen. Die Norm regelt detailliert Maße, Bewegungsflächen, Rampen, Türbreiten und weitere bauliche Anforderungen und beeinflusst seither die Planungs- und Genehmigungspraxis in Architektur und Städtebau.

Ein weiterer Meilenstein war 2014 der erste Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, mit dem Bremen konkrete Maßnahmen zur baulichen und gesellschaftlichen Inklusion festlegte. Dieser Aktionsplan führte unter anderem zur Überarbeitung der gemeinsamen Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums, die der Senat 2016 beschloss. Sie entstand in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Behörden, Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen aus Bremen und Bremerhaven und legt verbindliche Standards für Straßen, Plätze, Grünanlagen sowie Spiel- und Sportstätten fest.

Mit der Novellierung der Landesbauordnung (BremLBO) im Jahr 2018 erhielten die gesetzlichen Vorgaben eine weitere Anpassung. Bremen gilt hier bundesweit als besonders fortschrittlich: So schreibt die BremLBO eine verbindliche Quote für rollstuhlgerechten Wohnraum bei Neubauten vor. Dieser Prozess wird unter anderem durch ein seit 2017 eingerichtetes Gremium für barrierefreien Wohnungsbau begleitet.

2021 folgte die Richtlinie für öffentliches Bauen, die die Anforderungen an Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Außenanlagen präzisiert. Sie verpflichtet alle Ressorts, Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen, und stellt sicher, dass öffentliche Bauvorhaben unabhängig von Größe oder Nutzung barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

Um diese Entwicklungen zentral zu koordinieren, wurde 2022 die Stelle des Beauftragten für barrierefreies Bauen im Bau- und Mobilitätsressort geschaffen. Der Beauftragte berät Landesbehörden und Kommunen, Architekt:innen, Investor:innen und Institutionen zu Fragen der baulichen Barrierefreiheit, unterstützt Planungsprozesse, wirkt an der Öffentlichkeitsarbeit mit und initiiert Schulungen, um Fachkenntnisse im barrierefreien Bauen weiter zu verbreiten.

Bremen zählt damit heute zu den führenden Bundesländern im Bereich der baulichen Barrierefreiheit. Von den frühen technischen Innovationen im Nahverkehr bis hin zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen und koordinierenden Strukturen hat sich ein umfassendes System entwickelt, das Barrierefreiheit als selbstverständlichen Bestandteil moderner Stadtentwicklung versteht.

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Überseestadt · Dennis Siegel