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Die digitale Baugenehmigung Bremen

Mit dem Online-Dienst digitale Baugenehmigung stellen wir Ihnen einen Vorgangsraum zur Verfügung. Hier können Sie:

  • Ihre Anträge gemeinsam als Bauherr:in, Entwurfsverfasser:in oder Vertretung zusammenstellen,
  • eine Liste Ihrer Anträge verwalten,
  • antragsbezogene Nachrichten mit uns, Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde, austauschen und
  • Ihren Bescheid empfangen.

Ihre Bauanträge können Sie digital stellen unter:
In Bremen (inklusive stadtbremisches Überseehafengebiet):
Digitale Baugenehmigung

In Bremerhaven (exklusive stadtbremisches Überseehafengebiet):
Digitale Baugenehmigung

Bitte beachten Sie, dass digitale Anträge, die bei der falschen Behörde gestellt werden, wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden. Bei zuvor gestellten analogen Anträgen erfolgen Nachträge analog.

Weitere Information zur digitalen Baugenehmigung

Wir nutzen den von Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Online-Dienst Digitale Baugenehmigung. Der Online-Dienst wurde als EfA-Lösung entwickelt. EfA bedeutet „Einer für Alle“. Zusammen mit der Freien Hansestadt Bremen nutzen aktuell zwölf Bundesländer diesen Online-Dienst. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Digitale Baugenehmigung - offizielle Webseite.

Der Online-Dienst Digitale Baugenehmigung bietet einen Vorgangsraum, auf den Bauherrinnen und Bauherren, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die Träger öffentlicher Belange und die untere Bauaufsichtsbehörde zugreifen können.

Weitere Unterlagen in Papier nehmen wir nicht mehr an.

Ein Erklärvideo für die digitale Baugenehmigung im Landkreis Nordwestmecklenburg finden Sie unter OZG- und eGovernment-Umsetzung am Beispiel des Baugenehmigungsverfahrens beim LK Nordwestmecklenburg - YouTube

Nutzerreise zum digitalen Bauantragsverfahren

Das Login für den Online-Dienst erfolgt mit dem Nutzerkonto BundID oder Mein Unternehmenskonto. Am Anfang steht die Auswahl der Rolle der antragstellenden Person Bauherr:in, Vertretung des/der Bauherr:in oder Entwurfsverfasser:in. Nachdem der Antrag eröffnet ist, können weitere Personen für eine Zusammenarbeit eingeladen werden. So lädt beispielsweise der/die Bauherr:in den/die Architekt:in ein. Die eingeladene Person bekommt einen Link zum konkreten Antrag und loggt sich auch mit ihrem Nutzerkonto ein. Nun können beide parallel am Antrag arbeiten. Facetten, die von einer Person bearbeitet werden, sind für die andere Person gesperrt. Mit einer feldbasierten Speicherung wird immer die aktuellste Version abgespeichert, sodass bei Verbindungsproblemen keine Daten verloren gehen.

Nachdem der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, kann sowohl Bauherr:in als auch Entwurfsverfasser:in den Antrag digital freizeichnen. Sollte der Bauherr/die Bauherrin an der Antragsstellung nicht beteiligt sein, wird eine Vollmacht benötigt.

Nach dem Einreichen wird eine Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang eines neuen Antrags generiert, auf den im Vorgangsraum zugegriffen werden kann. Im Baugenehmigungsverfahren gibt es viele Nachfragen und Unterlagen müssen ergänzt oder korrigiert werden. Hierzu kommuniziert die Sachbearbeitung der Bauordnung mit der antragstellenden Person im Vorgangsraum und bittet um Vorlage weitere Dokumente (Nachforderungen). Über den Vorgangsraum kann die antragstellende Person die geforderten Dokumente schnell und einfach digital nachreichen.

Auf der Verwaltungsseite kann die Sachbearbeitung dann den umfangreichen Beteiligungsprozess digital umsetzen. Hierzu werden mehrere Nutzergruppen für interne Stellen, wie zum Beispiel Prüfingenieur:innen oder Träger öffentlicher Belange eingerichtet, die dann einen Zugang zu ausgewählten Unterlagen im Vorgangsraum erhalten. Die Stellungnahmen können über einen Rückkanal direkt dem Vorgang beigefügt werden. Abschließend wird der Bescheid über den Vorgangsraum zugestellt.

Die digitale Baugenehmigung wurde für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren pilotiert. Erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigten eine positive Annahme des Online-Dienstes, insbesondere von Seiten der Entwurfsverfasser:innen, deren Arbeit sich nun deutlich erleichtert hat. Aber auch die Mitarbeitenden des Bauamts nutzen die bestehenden Funktionalitäten des Vorgangsraumes im Backend und können damit komplett digital die Bauanträge prüfen. Der Online-Dienst ist als Vorgangsraum für gemeinsame Kommunikations- und Kollaborationsplattform entwickelt worden, jedoch wurden dabei die Fachverfahren, die von den Sachbearbeiter:innen genutzt werden, nicht vergessen. Möglich ist es, diese über eine XBau-Stelle zu verbinden.

Vgl. Fiedler, A., Weinkauf, R.: Digitales Bauantragsverfahren am Beispiel der EfA-Leistung als cokreatives OZG-Projekt zwischen Bundesland und Kommunalverwaltung. In: Krause, T. u.a.: Handbuch Digitalisierung der Verwaltung. Bielefeld: transcript Verlag, 1. Aufl., ISBN 978-3-8252-5929-7, 2023

Informationen für Entwurfsverfasser:innen

Wie melde ich mich an?

Das digitale Baugenehmigungsverfahren erfordert eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto. Diese Anmeldung kann über das Mein Unternehmenskonto oder die BundID erfolgen. Entscheidend ist dabei, ob Sie als Organisation oder natürliche Person agieren.

1. Organisation:
Als Organisation (Unternehmen, Behörde, Verein, …) melden Sie sich mit dem Mein Unternehmenskonto an.
Erstmalige Registrierung unter https://info.mein-unternehmenskonto.de

2. Natürliche Person:
Als natürliche Person melden Sie sich mit Ihrer Bund ID an. Bitte beachten Sie, dass die BundID für Unternehmen nicht empfohlen wird, da Mitarbeiter:innen dann über die private BundID bspw. des Entwurfsverfassers agieren.
Erstmalige Registrierung unter https://id.bund.de/de

Was brauche ich?

Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem Portable Document (pdf) Format übermittelt werden. Die einzelne Dateien müssen gemäß Dokumentenbezeichnung (pdf, 316.3 KB) benannt werden. Das Einreichen Ihrer Dokumente kann ohne eine qualifizierte elektronische Signatur Ihrerseits erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie im Online Tutorial Digitaler Bauantrag für Entwurfsverfasser:innen

Anregungen oder Fragen?
Haben Sie Anregungen oder Fragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren, dann sprechen Sie uns gerne an unter bauantrag@bau.bremen.de

Informationen für Bauherr:innen

Bauherr macht Luftsprung vor Neubauhaus

Wer darf einen Bauantrag stellen?

Bitte prüfen Sie gemäß § 65 Abs. 1 BremLBO vorab, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine/n Entwurfsverfasser:in brauchen.
Eine Liste der im Land Bremen zugelassenen Entwurfsverfasser:innen finden Sie unter https://www.ikhb.de/ingenieursuche und https://www.akhb.de/architektensuche

Wie melde ich mich an?

Das digitale Baugenehmigungsverfahren erfordert eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto. Diese Anmeldung kann über das Mein Unternehmenskonto oder die BundID erfolgen. Entscheidend ist dabei, ob Sie als Organisation oder natürliche Person agieren.

1. Natürliche Person:
Als natürliche Person melden Sie sich mit Ihrer Bund ID an. Bitte beachten Sie, dass die BundID für Unternehmen nicht empfohlen wird, da Mitarbeiter:innen dann über die private BundID bspw. des Entwurfsverfassers agieren.
Erstmalige Registrierung unter https://id.bund.de/de

2. Organisation:
Als Organisation (Unternehmen, Behörde, Verein, …) können Sie sich mit dem Mein Unternehmenskonto anmelden.
Erstmalige Registrierung unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Was brauche ich?

Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.

Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem Portable Document (pdf) Format übermittelt werden. Die einzelne Dateien müssen gemäß Dokumentenbezeichnung (pdf, 316.3 KB) benannt werden. Das Einreichen Ihrer Dokumente kann ohne eine qualifizierte elektronische Signatur Ihrerseits erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie im Online Tutorial Digitaler Bauantrag für Entwurfverfasseri:innen

Anregungen oder Fragen?
Haben Sie Anregungen oder Fragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren, dann sprechen Sie uns gerne an unter bauantrag@bau.bremen.de

Informationen für Träger öffentlicher Belange

Wie melde ich mich an?

Wenn Sie als Sachbearbeiter:in eines Trägers öffentlicher Belange noch keinen Zugang oder Ihr Passwort vergessen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an bauantrag@bau.bremen.de.

Informationen zu neuen Eingängen erhalten Sie über das für Ihren Bereich hinterlegte Funktionspostfach.
Falls Sie sich weiter informieren wollen, nutzen Sie das Online Tutorial Digitaler Bauantrag.

Brauchen Sie Hilfe?

Sofern Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an bauantrag@bau.bremen.de.

Rechtsgrundlagen

Die aktuellen Vorschriften auf einen Blick finden Sie unter https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559

Berichte der Verwaltung

In unregelmäßigen Abständen berichtet die Bauverwaltung der Deputation Bau, Mobilität und Stadtentwicklungen über die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens.
Bisher wurden folgende Berichte vorgelegt:

Kontakt

Haben Sie Anregungen oder Fragen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren, dann sprechen Sie uns gerne an unter bauantrag@bau.bremen.de.

Überseestadt · Dennis Siegel