Sie planen ein Hausbau oder Umbau? Hier finden Sie alle Formulare und Anträge der Bauaufsichtsbehörde.
Allgemein: Hinweise zum Einbruchschutz finden Sie auf der Homepage der Polizei Bremen
Behördenübergreifende Hinweise an die Betreiberinnen und Betreiber von Shisha-Bars (pdf, 189.3 KB)
Bauantrag ab 09.2023 bis 30.06.2024 (pdf, 371.9 KB)
Bauantrag ab 01.07.2024 (pdf, 351.8 KB)
Inhaltsverzeichnis Baugenehmigungsverfahren (pdf, 69.4 KB)
Mehrzweckformular für
Bauantrag für Werbeanlagen ab 09.2023 (pdf, 210.5 KB)
Antrag auf Genehmigung / Errichtung einer Werbeanlage nach § 64 BremLBO.
Gaststättenfreisitz ab 09.2023 (pdf, 157.8 KB)
Bauantrag auf Genehmigung / Änderung eines Freisitzes vor Gaststättenbetrieben. Dieser Antrag ist auch auf dem Online-Serviceportal bremen.deverfügbar.
Antrag nach § 173 BauGB - Erhaltungssatzung ab 09.2023 (pdf, 128.3 KB)
Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB für ein Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung der Stadt Bremen
Hinweis: Dieser Antrag ist zu verwenden für die Errichtung, den Abbruch/Teilabbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die in einem Gebiet liegen, für das eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB besteht und die keiner Genehmigung nach § 59 Abs. 1 BremLBO bedürfen.
Anlage Mobilitätsnachweis nach MobBauOG HB (pdf, 683.5 KB)
Zusätzlich zum Bauantrag erforderliche Angaben zur Erfüllung des vorhabenbezogenen Mobilitätsbedarfs nach § 9 Absatz 5 Nr. 3 BremBauVorlV iV.m. § 6 Absatz 4 des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes (MobBauOG) für die Stadtgemeinde Bremen.
Anlage Baunebenrecht ab 09.2023 (pdf, 185 KB)
Enthält Angaben, welche anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften Anforderungen an das geplante Vorhaben stellen und ist mit dem Bauantrag oder der Beseitigungsanzeige einzureichen.
Hinweis: Ab 01.01.2023 wird die Baumbestandserklärung im Rahmen des Bauantragsformulars abgefragt.
Weitere Informationen zum Thema Baumschutz finden Sie auf der Seite der
oder des .
Anlage Betriebsbeschreibung (pdf, 331.8 KB)
Zusätzlich zum Bauantrag erforderliche Angaben bei gewerblichen Anlagen.
Veranstaltungsanzeige (pdf, 170.3 KB)
Erforderliche Angaben zur Durchführung von Veranstaltungen. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung als isoliertes Dokument oder als Anlage zum Bauantrag.
Tragwerksplanererklärung (pdf, 189.5 KB)
Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners nach § 66 Abs. 2 BremLBO zur Prüfpflicht der Standsicherheitsnachweise nach Kriterienkatalog gem. Anlage 2 der Bremischen Bauvorlagenverordnung.
Antrag auf Abweichung (pdf, 147.5 KB)
Mehrzweckformular für die Beantragung einer
Nachbarliche Zustimmung (pdf, 135.9 KB)
Nachbarliche Zustimmung nach § 70 BremLBO.
Beseitigungsanzeige ab 09.2023 (pdf, 216.5 KB) und
Hinweise zur Beseitigung von Anlagen (pdf, 213.1 KB)
Anzeige und Hinweise zur Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 Satz 2 BremLBO.
Vorklärung Kampfmittel (pdf, 746.9 KB)
Formular zur Vorklärung der Geeignetheit des Baugrundstückes durch den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen im Rahmen der erforderlichen Angabepflicht nach § 13 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung.
Vorklärung Altlasten / Bodenschutz (pdf, 143.6 KB)
Formular zur Vorklärung der Geeignetheit des Baugrundstückes durch die für den Bodenschutz zuständigen Stelle im Rahmen der erforderlichen Angabepflicht nach § 13 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung.
Bauzustandsanzeige (pdf, 164.2 KB)
Mehrzweckformular zur Anzeige
Bauherrenwechsel (pdf, 140.5 KB)
Mitteilung des Bauherrenwechsel nach § 53 Abs. 1 Satz 4 BremLBO.
Bautätigkeitsstatistik-Online
Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Internetpräsenz des Statistischen Landesamtes online ausgefüllt oder ausgedruckt werden.
Baulastauskunft (pdf, 176.3 KB)
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis nach § 82 BremLBO
Antrag Vorkaufsrechtverzicht (pdf, 176.8 KB)
Die Vorkaufsrechtverzichtsbescheinigung ist zwingend erforderlich und wird dem Grundbuchamt vorgelegt, damit der Eigentumsübergang auf den Grundstückskäufer erfolgen kann. Die Beantragung dieser Bescheinigung erfolgt durch den Notar und ist gebührenpflichtig.