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Wohnberechtigungsschein

Achtung! Persönliche Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Persönliche Sprechzeiten werden in der Wohnberechtigungsscheinstelle bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Termine können unter der Tel.-Nr. 0421/361-16295 vereinbart werden.

Anfragen aller Art können auch an das Postfach wohnberechtigungsschein@bau.bremen.de gerichtet werden!

Antragsabgabe: Ihre Anträge und Unterlagen können Sie jederzeit in den Briefkasten vor dem Dienstgebäude Contrescarpe 73 einwerfen oder per Post zusenden

Antragsformulare: Antragsformulare liegen im Foyer des Gebäudes Contrescarpe 72 aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung (sog. Sozialwohnung) beziehen will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein.

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag des Wohnungssuchenden von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Stelle ist in der Stadtgemeinde Bremen das Referat Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.

Daneben kann der Antrag auch im BürgerServiceCenter Mitte, Pelzerstr.40, 28195 Bremen, im ServiceCenter des Stadtamtes, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen und im ServiceCenter Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen abgegeben werden.
Sie können ebenfalls das Postfach wohnberechtigungsschein@bau.bremen.de nutzen.

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird nach der Kostenverordnung Bau eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben.
Antragsteller, die Hilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sind von der Entrichtung der Gebühr befreit.

Antrag & Anlagen

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins für jede in Ihrem Haushalt lebende Person, die eigenes Einkommen oder Vermögen hat, die Anlage 1 auszufüllen ist!

Kontakt

Sprechzeiten:

Persönliche Sprechzeiten werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 0421 - 36116295 in folgenden Zeiträumen angeboten:



Besuchszeiten bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter
Dienstag09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag15.00 bis 18.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitaggeschlossen

Telefonische Sprechzeiten werden unter der Tel.-Nr. 0421 - 36116295 zu folgenden Zeiten angeboten:



Besuchszeiten bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen