Die „Strandlust“ in Vegesack ist als Standort für Gastronomie und Veranstaltungen seit mehr als 120 Jahren weitbekannt. Sie wurde 1897/1898 eröffnet und bestand bereits damals aus dem Hauptgebäude mit großem Saal, Gesellschafts- und Restaurationsräumen sowie einer großen Gartenanlage mit Musikpavillon. Aufgrund der attraktiven Lage an der Weser und der unmittelbaren Nähe zum Vegesacker Zentrum konnte sich der Standort etablieren und ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Identitätsort geworden.
Im Herbst 2020 meldete der Betrieb „Hotel zur Strandlust Vegesack“ Insolvenz an. Das Gebäude stand seit Ende 2020 leer. Die Suche nach einer neuen Pächterin für diese in die Jahre gekommene Gewerbe-Immobilie verlief erfolglos. Die damaligen Eigentümerinnen der Immobilie und die Verwaltung verfolgten das gemeinsame Ziel, einen längeren Leerstand in dieser Lage abzuwenden. Daher kam auch eine Neubebauung in Frage, über deren Ziele die ehemaligen Eigentümerinnen und die Bausenatorin eine gemeinsame Vereinbarung (pdf, 3.8 MB) getroffen haben.
Mit der Strandlust-Planung soll die Bedeutung dieses Ortes für Vegesack erhalten und in eine neue, zukunftsfähige Nutzung überführt werden. Die Gastronomie muss dabei ihre tragende Bedeutung beibehalten und groß genug sein, um dort auch Feste und Feierlichkeiten zu ermöglichen. Die markanten Bäume entlang der Weserpromenade bleiben erhalten und der Übergang in den Stadtgarten soll attraktiver werden.
Auf dem Grundstück sollen auch Wohnungen entstehen. Die Stadt hat für Vegesack einen Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen im mittleren und oberen Preissegment für ältere Alleinlebende und Paare ermittelt. Sie stellen für diese Zielgruppe eine Alternative zum Einfamilienhaus dar. Erkannt wurden aber auch Bedarfe für mittel- bis hochpreisige Mietwohnungen, zum Beispiel für Beschäftigte, die nur vorübergehend in Vegesack wohnen (z. B. Mitarbeitende der Werften oder der Constructor University). Daher wird ein hoher Anteil an kleineren Wohnungen angestrebt. Mindestens 30 % aller neu geplanten Wohneinheiten werden Sozialwohnungen.
Diese Ziele sind auch in einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie dargestellt worden, die Anlage der Vereinbarung geworden ist. Auf Grundlage der gemeinsamen städtebaulichen Absichtserklärung hat darauf die Baudeputation einen Aufstellungsbeschluss (pdf, 133.7 KB) gefasst und damit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“ eingeleitet. Darauf konnte die Voreigentümerin ihr Grundstück an eine Investorin verkaufen. Die neue Eigentümerin hat das Hotel vorübergehend wiedereröffnet. Nach Fertigstellung des Speicherquartiers wird der Hotelbetrieb jedoch an den Vegesacker Hafen umziehen. Auf dem Strandlust-Grundstück soll dann eine Neubebauung erfolgen, die den mit den Voreigentümerinnen vereinbarten Zielen entspricht.
Für eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der Neuplanung wurde ein Architekturwettbewerb ausgelobt.
Zuvor wurden jedoch die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt. Die Öffentlichkeit ist durch Flugblätter, Zeitungsartikel und eine amtliche Bekanntmachung zu einer Informations- und Beteiligungsveranstaltung eingeladen worden, die am 23. Januar 2023 in der Strandlust stattfand. Über 150 Menschen sind dieser Einladung gefolgt. Die Teilnehmenden wurden über den Stand der Planungen informiert. Sie haben sich danach in vier Arbeitsgruppen über die bisherige Bedeutung der Strandlust für Vegesack ausgetauscht und erarbeitet, unter welchen Bedingungen es zukünftig eine „neue Strandlust“ für Vegesack geben kann. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren sind anschließend vom Büro BPW Stadtplanung, welches die Veranstaltung moderiert hat, zusammengefasst und in einem Dokument (pdf, 390.3 KB) zusammengestellt worden. Dieses fließt als Information für die Architekturbüros in die Auslobung des Wettbewerbs ein.
Der Wettbewerb startete im Juni 2023 mit zunächst elf Arbeitsgemeinschaften von Architektur- und Freiraumplanungsbüros. Aus ihren Vorschlägen wählte eine Jury vier Arbeiten für die vertiefende Entwurfsarbeit aus. Unter diesen hat die Jury am 19. Dezember 2023 einstimmig zwei erste Preise bestimmt. Den Wettbewerb gewonnen haben die Arbeitsgemeinschaft Marazzi + Paul AG mit Moeri & Partner Landschaftsarchitekten (Zürich) sowie die Arbeitsgemeinschaft GWJ Architektur AG mit Treibhaus Landschaftsarchitektur (Bern). Beide Arbeiten wurden im Anschluss vertieft bearbeitet und zu einer Entscheidung vorbereitet. Am 13.05.2024 haben sich die Eigentümer des Strandlust-Grundstücks nach vorheriger Beratung durch Mitglieder der Wettbewerbsjury und weitere Sachverständige entschieden, den Entwurf des Büros GWJ umsetzen zu wollen.
Nach dem Entwurf von GWJ soll ein städtebauliches Ensemble aus fünf Gebäuden entstehen. Sie bilden zugleich ein erlebbares „Tor zum Stadtgarten“, denn der Übergang in den Stadtgarten soll durch neue Wegeverbindungen deutlich verbessert werden und auch das denkmalgeschützte Bootshaus erstmalig angemessen in Szene setzen. Die neuen Gebäude sollen annähernd auf der Baufläche der bisherigen Strandlust errichtet werden und unverändert niedriger sein als die Häuser an der Rohrstraße. Die Neue Strandlust soll vor allem aber ein großes und zukunftsfähiges Angebot für Gastronomie und Begegnung bieten: Das Restaurant mit Außenterrasse am Fähranleger soll einen flexibel nutzbaren Veranstaltungsbereich (Saal) erhalten. Eine zweite Gastronomie (Bistro) mit Biergarten soll von der Lage am Stadtgarten profitieren. Die Belebung der Neuen Strandlust erfolgt neben der Gastronomie durch eine neue Wohnadresse in guter Lage an der Weser, in der Mietwohnungen in einer ausgewogenen Mischung (einschließlich 30 % förderfähiger Wohnungen) entstehen können. Der Entwurf beinhaltet darüber hinaus einen Vorschlag für eine nachhaltige Bauweise (Holzhybridbau).
Die Jury würdigte die Arbeit von GWJ bereits am 19.12.2023 in ihrem Schlussprotokoll als „bestechend“. Dort heißt es weiter:
„Das Ensemble wirkt wie eine differenzierte Einheit und gleichermaßen wie eine kompakte Vielheit. Der relativ geringe Fußabdruck lässt den Stadtgarten auf beeindruckend einfache Weise weitgehend unberührt und vergrößert optisch die zusammenhängende Grünflächen - ebenfalls unproblematisch für die denkmalpflegerischen Belange in Bezug auf das Einzeldenkmal Bootshaus. Das gewünschte gastronomische und Veranstaltungsangebot wird folgerichtig und auf unterschiedlichen Niveaus an der Promenade organisiert: Bistro, Biergarten, Restaurant, Foyer und Saal haben gute Ausblickmöglichkeiten auf die Weser.“
Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind für die weitere Bauleitplanung der Stadtgemeinde nicht bindend, können aber in den Bebauungsplan einfließen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 14.08.2024 über die Neue Strandlust beraten. Sie hat die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und des Planungswettbewerbs sowie die Beschlüsse des Beirats Vegesack zur Kenntnis genommen. Sie hat das Bauamt Bremen-Nord beauftragt, die Planung als vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Grundlage des Siegerentwurfs des Planungsbüros GWJ fortzuführen.
Am 13.05.2024 haben sich die Eigentümer des Strandlust-Grundstücks nach einer sorgfältigen und vergleichenden Erörterung mit Mitgliedern der Wettbewerbsjury und weiteren Sachverständigen entschieden, den Entwurf des Büros GWJ umsetzen zu wollen.
Die beiden mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeiten sind vertieft ausgearbeitet worden und werden dem Beirat Vegesack am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus vorgestellt.
Am 19.12.2023 tagt die Jury und die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs werden im Anschluss an die Jurysitzung öffentlich vorgestellt. Die beiden Siegerentwürfe werden auf der Internetseite der Ausloberin (Strandlust Quartier GmbH, vertreten durch Max Zeitz und Willy Koch) präsentiert. Zukunftsprojekt Neue Strandlust
Der städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Wettbewerb ist am 19.06.2023 mit Übersendung der Auslobung an zwölf Büros gestartet. Über den Preisträger soll am 19.12.2023 entschieden werden. Bestandteil der Wettbewerbs-Aufgabe sind u. a. die Planung eines à-la-carte-Restaurants mit ungefähr 100 Sitzplätzen und zusätzlich einer multifunktional nutzbaren Veranstaltungsfläche für bis zu 400 Personen. Für die Außengastronomie sind ungefähr 200 Plätze vorzusehen. Die Planung eines Bistros auf Ebene der Weserpromenade oder anderer saisonal nutzbarer Gastronomieeinheiten wird nahegelegt. Als weiteres Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen ist die in der Machbarkeitsstudie noch vorgeschlagene Errichtung von Wohngebäuden auf dem heute überwiegend als Stellplatz genutzten Flurstück 7/4 nicht Gegenstand der Entwurfsaufgabe geworden.
Das Bauamt Bremen-Nord informiert am 04.05.2023 in einem öffentlichen Planungsdialog über die Ziele und den erreichten Stand des Verfahrens sowie das geplante Vorgehen und bietet außerdem eine weitere Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Beirat Vegesack berät am 17.04.2023 über die Ergebnisse der Einwohnerversammlung. Der Beirat Vegesack fasst einstimmig den Beschluss (pdf, 126 KB), bei der Planung die in der Einwohnerversammlung vorgetragenen Wünsche nach Außengastronomie und Gesellschaftsräumen zu berücksichtigen und formuliert Anforderungen an die Einbindung der geplanten Wohnbebauung in ihr städtebauliches Umfeld.
Das Ortsamt Vegesack lädt zu einer Einwohnerversammlung in die Strandlust ein. In dieser ersten Beteiligungs-Veranstaltung wird insbesondere erarbeitet, was die Strandlust für Vegesack bislang bedeutete und welche Bedeutung eine „Neue Strandlust“ haben sollte. Die Ergebnisse wurden in einem Dokument (pdf, 390.3 KB) zusammengefasst und fließen in die Auslobung des Architekturwettbewerbs ein.
Das Bauamt Bremen-Nord beteiligt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.07.2023 frühzeitig an der Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“.
Am 21.03.2022 berät der Beirat Vegesack über die Aufstellung des Bebauungsplans 1631 und fasst den Beschluss (pdf, 136.9 KB): „Der Beirat Vegesack begrüßt die Aufstellung des Bebauungsplans 1631 auf Basis des Letter of Intent..."
Die Baudeputation leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“ ein (Beschlussvorlage (pdf, 133.7 KB)).
Die Bausenatorin und die Eigentümerinnen der Strandlust unterzeichnen eine gemeinsame städtebauliche Absichtserklärung (pdf, 3.8 MB) (LoI)
Haben auch Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an das Bauamt Bremen-Nord.
Ihre Ansprechpartnerin für diese Planung ist: