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Neue Strandlust

Aufstellung des Bebauungsplans 1631

Die Strandlust von der Weser aus gesehen
Die Strandlust von der Weser aus gesehen

Die „Strandlust“ in Vegesack ist als Standort für Gastronomie und Veranstaltungen seit mehr als 120 Jahren weitbekannt. Sie wurde 1897/1898 eröffnet und bestand bereits damals aus dem Hauptgebäude mit großem Saal, Gesellschafts- und Restaurationsräumen sowie einer großen Gartenanlage mit Musikpavillon. Aufgrund der attraktiven Lage an der Weser und der unmittelbaren Nähe zum Vegesacker Zentrum konnte sich der Standort etablieren und ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Identitätsort geworden.

Im Herbst 2020 meldete der Betrieb „Hotel zur Strandlust Vegesack“ Insolvenz an. Das Gebäude stand seit Ende 2020 leer. Die Suche nach einer neuen Pächterin für diese in die Jahre gekommene Gewerbe-Immobilie verlief erfolglos. Die damaligen Eigentümerinnen der Immobilie und die Verwaltung verfolgten das gemeinsame Ziel, einen längeren Leerstand in dieser Lage abzuwenden. Daher kam auch eine Neubebauung in Frage, über deren Ziele die ehemaligen Eigentümerinnen und die Bausenatorin eine gemeinsame Vereinbarung (pdf, 3.8 MB) getroffen haben.

Planungsziele

Ausschnitt Machbarkeitsstudie
Ausschnitt Machbarkeitsstudie

Mit der Strandlust-Planung soll die Bedeutung dieses Ortes für Vegesack erhalten und in eine neue, zukunftsfähige Nutzung überführt werden. Die Gastronomie muss dabei ihre tragende Bedeutung beibehalten und groß genug sein, um dort auch Feste und Feierlichkeiten zu ermöglichen. Die markanten Bäume entlang der Weserpromenade bleiben erhalten und der Übergang in den Stadtgarten soll attraktiver werden.

Auf dem Grundstück sollen auch Wohnungen entstehen. Die Stadt hat für Vegesack einen Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen im mittleren und oberen Preissegment für ältere Alleinlebende und Paare ermittelt. Sie stellen für diese Zielgruppe eine Alternative zum Einfamilienhaus dar. Erkannt wurden aber auch Bedarfe für mittel- bis hochpreisige Mietwohnungen, zum Beispiel für Beschäftigte, die nur vorübergehend in Vegesack wohnen (z. B. Mitarbeitende der Werften oder der Constructor University). Daher wird ein hoher Anteil an kleineren Wohnungen angestrebt. Mindestens 30 % aller neu geplanten Wohneinheiten werden Sozialwohnungen.

Diese Ziele sind auch in einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie dargestellt worden, die Anlage der Vereinbarung geworden ist. Auf Grundlage der gemeinsamen städtebaulichen Absichtserklärung hat darauf die Baudeputation einen Aufstellungsbeschluss (pdf, 133.7 KB) gefasst und damit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“ eingeleitet. Darauf konnte die Voreigentümerin ihr Grundstück an eine Investorin verkaufen. Die neue Eigentümerin hat das Hotel vorübergehend wiedereröffnet. Nach Fertigstellung des Speicherquartiers wird der Hotelbetrieb jedoch an den Vegesacker Hafen umziehen. Auf dem Strandlust-Grundstück soll dann eine Neubebauung erfolgen, die den mit den Voreigentümerinnen vereinbarten Zielen entspricht.

Planungsprozess

Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung

Für eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der Neuplanung wurde ein Architekturwettbewerb ausgelobt.
Zuvor wurden jedoch die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt. Die Öffentlichkeit ist durch Flugblätter, Zeitungsartikel und eine amtliche Bekanntmachung zu einer Informations- und Beteiligungsveranstaltung eingeladen worden, die am 23. Januar 2023 in der Strandlust stattfand. Über 150 Menschen sind dieser Einladung gefolgt. Die Teilnehmenden wurden über den Stand der Planungen informiert. Sie haben sich danach in vier Arbeitsgruppen über die bisherige Bedeutung der Strandlust für Vegesack ausgetauscht und erarbeitet, unter welchen Bedingungen es zukünftig eine „neue Strandlust“ für Vegesack geben kann. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren sind anschließend vom Büro BPW Stadtplanung, welches die Veranstaltung moderiert hat, zusammengefasst und in einem Dokument (pdf, 390.3 KB) zusammengestellt worden. Dieses fließt als Information für die Architekturbüros in die Auslobung des Wettbewerbs ein.

Wettbewerb

Visualisierungen der beiden ersten Preise
Visualisierungen der beiden ersten Preise

Der Wettbewerb startete im Juni 2023 mit zunächst elf Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen und Architekten sowie Freiraumplanerinnen und -planern. Aus diesem Feld wählte eine Jury vier Entwürfe für die vertiefende Entwurfsarbeit aus. Unter diesen hat die Jury am 19. Dezember 2023 einstimmig die Preisträger bestimmt. Mit zwei ersten Preisen wurden die Arbeitsgemeinschaft Marazzi + Paul AG mit Moeri & Partner Landschaftsarchitekten (Zürich) sowie die Arbeitsgemeinschaft GWJ Architektur AG mit Treibhaus Landschaftsarchitektur (Bern) ausgezeichnet. Beide Arbeiten werden in einem nächsten Schritt vertieft bearbeitet und zu einer Entscheidung vorbereitet. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind für die weitere Bauleitplanung der Stadtgemeinde nicht bindend, können aber in den Bebauungsplan einfließen.

Zeitschiene

04/24

Beiratsvorstellung

Die beiden mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeiten sind vertieft ausgearbeitet worden und werden dem Beirat Vegesack am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus vorgestellt.

12/23

Wettbewerbsergebnis

Am 19.12.2023 tagt die Jury und die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs werden im Anschluss an die Jurysitzung öffentlich vorgestellt. Die beiden Siegerentwürfe werden auf der Internetseite der Ausloberin (Strandlust Quartier GmbH, vertreten durch Max Zeitz und Willy Koch) präsentiert. Zukunftsprojekt Neue Strandlust

06/23

Architekturwettbewerb

Der städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Wettbewerb ist am 19.06.2023 mit Übersendung der Auslobung an zwölf Büros gestartet. Über den Preisträger soll am 19.12.2023 entschieden werden. Bestandteil der Wettbewerbs-Aufgabe sind u. a. die Planung eines à-la-carte-Restaurants mit ungefähr 100 Sitzplätzen und zusätzlich einer multifunktional nutzbaren Veranstaltungsfläche für bis zu 400 Personen. Für die Außengastronomie sind ungefähr 200 Plätze vorzusehen. Die Planung eines Bistros auf Ebene der Weserpromenade oder anderer saisonal nutzbarer Gastronomieeinheiten wird nahegelegt. Als weiteres Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligungen ist die in der Machbarkeitsstudie noch vorgeschlagene Errichtung von Wohngebäuden auf dem heute überwiegend als Stellplatz genutzten Flurstück 7/4 nicht Gegenstand der Entwurfsaufgabe geworden.

05/23

Planungsdialog

Das Bauamt Bremen-Nord informiert am 04.05.2023 in einem öffentlichen Planungsdialog über die Ziele und den erreichten Stand des Verfahrens sowie das geplante Vorgehen und bietet außerdem eine weitere Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

04/23

Bericht über die Einwohnerversammlung im Beirat Vegesack

Der Beirat Vegesack berät am 17.04.2023 über die Ergebnisse der Einwohnerversammlung. Der Beirat Vegesack fasst einstimmig den Beschluss (pdf, 126 KB), bei der Planung die in der Einwohnerversammlung vorgetragenen Wünsche nach Außengastronomie und Gesellschaftsräumen zu berücksichtigen und formuliert Anforderungen an die Einbindung der geplanten Wohnbebauung in ihr städtebauliches Umfeld.

01/23

Einwohnerversammlung

Das Ortsamt Vegesack lädt zu einer Einwohnerversammlung in die Strandlust ein. In dieser ersten Beteiligungs-Veranstaltung wird insbesondere erarbeitet, was die Strandlust für Vegesack bislang bedeutete und welche Bedeutung eine „Neue Strandlust“ haben sollte. Die Ergebnisse wurden in einem Dokument (pdf, 390.3 KB) zusammengefasst und fließen in die Auslobung des Architekturwettbewerbs ein.

07/22

Behördenbeteiligung

Das Bauamt Bremen-Nord beteiligt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.07.2023 frühzeitig an der Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“.

03/22

Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Beirat Vegesack

Am 21.03.2022 berät der Beirat Vegesack über die Aufstellung des Bebauungsplans 1631 und fasst den Beschluss (pdf, 136.9 KB): „Der Beirat Vegesack begrüßt die Aufstellung des Bebauungsplans 1631 auf Basis des Letter of Intent..."

03/22

Planaufstellungsbeschluss

Die Baudeputation leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1631 „Strandlust“ ein (Beschlussvorlage (pdf, 133.7 KB)).

02/22

Städtebauliche Absichtserklärung

Die Bausenatorin und die Eigentümerinnen der Strandlust unterzeichnen eine gemeinsame städtebauliche Absichtserklärung (pdf, 3.8 MB) (LoI)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zur Neuen Strandlust beantwortet das Bauamt Bremen-Nord viele Fragen. Häufig gestellte Fragen und die darauf gegebenen Antworten sind hier veröffentlicht.

Mit dem Planaufstellungsbeschluss hat die zuständige Deputation das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1631 am 10.03.2022 eingeleitet. Anschließend wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 27.07. bis zum 02.09.2022 frühzeitig an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 23.01.2023 ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet worden. Derzeit erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen. (Stand: 21.03.2023)

Zurzeit sind mindestens folgende Schritte vorgesehen: Zur weiteren Konkretisierung der Planung wird zunächst ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb ausgelobt. Das Wettbewerbsergebnis soll im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung oder in einem separaten Termin erörtert werden. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan soll auf Grundlage des Sieger-Entwurfs fortgeführt werden. Nach Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs und seiner Begründung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zu denen auch der Beirat Vegesack zählt, um Stellungnahme gebeten. Auf Beschluss der zuständigen Deputation wird der Bebauungsplan-Entwurf danach mit seiner Begründung und den wesentlichen Stellungnahmen der Behörden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sollte infolge der eingehenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit der Bebauungsplanentwurf nicht geändert werden, kann der Bebauungsplanentwurf in der üblichen Beschlussfolge (Deputation, Senat, Bürgerschaft) zur Satzung beschlossen werden. Im Falle einer Planänderung müssen die Beteiligungen erneut durchgeführt werden. (Stand: 21.03.2023)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Das Baugesetzbuch schreibt vor, die Öffentlichkeit zunächst in Form einer ortsüblichen Bekanntmachung zu informieren, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Danach muss der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Aufgrund der Bedeutung des Vorhabens für Vegesack soll die Öffentlichkeit jedoch in überobligatorischem Umfang an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt werden. Die Einwohnerversammlung am 23. Januar 2023 war Teil dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs soll diese Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse und der Erörterung des Siegerentwurfs fortgesetzt werden. Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet. Wenn die zuständige Deputation diesen freigibt, soll der Entwurf mit weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden und es können in dieser Zeit Stellungnahmen abgegeben werden. (Stand: 21.03.2023)

Es wurde bislang keine Abrissgenehmigung erteilt. (Stand: 05.02.2024)

Das Baugrundstück Rohrstraße 31/33 (Flurstücke 4/5 und 7/4) wurde im Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 1631 in den Geltungsbereich (pdf, 1.4 MB) einbezogen, weil in der vorliegenden städtebaulichen Machbarkeitsstudie eine Bebauung des heute als Stellplatz genutzten Teils dieses Baugrundstücks (Flurstück 7/4) erwogen wird. Aufgabe der Stadtplanung ist es u. a., zunächst unabhängig von Eigentumsverhältnissen, vorausschauend sinnvolle und nachhaltige städtebauliche Entwicklungsperspektiven zu entwickeln. Erst im weiteren Planungsverlauf werden Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und in die Planung eingestellt. Wenn Bremen die Bebauung des heutigen Stellplatzgrundstücks ermöglichen möchte, müsste in der Konsequenz das gesamte Baugrundstück Rohrstraße 31/33 Bestandteil des neuen Bebauungsplans werden, damit die heute dort noch wirksamen städtebaulichen Festsetzungen des Bebauungsplans 909 an die neue städtebauliche Situation angepasst werden. (Stand: 21.03.2023)

Das Gelände der Strandlust befindet sich im hochwassergefährdeten Gebiet der Weser. Teilweise befinden sich die Flächen in einer sog Sonderfläche gemäß der Hochwassergebietsverordnung Weser (Weser-HwGebV). Dies bedeutet, dass es sich um höher gelegene Bereiche handelt und in diesem Fall das Grundstück teilweise durch eine wasserrechtlich genehmigte private Hochwasserschutzanlage auf einer Höhe von mindestens 6,20 Meter über NHN geschützt wird. Für den Bereich der Strandlust in Vegesack ist für die zukünftigen Projekte von einer Bestickhöhe von 8,10 Meter über NHN (7,60 Meter über NHN + 0,50 Meter über NHN auszugehen. Eine Nutzung der Gebäude unterhalb der Bestickhöhe kann erfolgen, wenn dort nicht geschlafen / gewohnt wird. Als Beispiel ist hier die Gastronomie, Büro und Gewerbe zu benennen. Die nachgefragte Höhe ist mit aktuellem Planungsstand noch nicht genau zu beziffern, da die erforderliche Höhe in engem Zusammenhang mit der jeweiligen Gebäudenutzung steht. Außenbereiche könnten dabei terrassiert werden, sodass das gesamte Gelände ggf. neu modelliert werden könnte und die zukünftigen Anlagen stellenweise niedriger oder höher als der derzeit vorhandene Hochwasserschutz sein könnten. (Stand: 21.03.2023)

Es muss unterschieden werden zwischen der Hauptzufahrt einerseits und den notwendigen Rettungswegen im Falle von Sturmfluten andererseits. Eine hochwassersichere Zufahrt zum Strandlustgrundstück stellt keine Bedingung für dessen Bebaubarkeit dar, da die Zufahrt zum Strandlustgrundstück während einer Sturmflut nicht gewährleistet werden muss. Das Strandlustgrundstück wird hochwasserangepasst bebaut werden. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die miteinander kombinierbar sind und die stark entwurfsabhängig sind, d.h. dass das Gelände z.B. durch Fluttore und/oder Geländeaufschüttungen geschützt werden könnte und dass z.B. ein Objektschutz (hochwassersichere Tür- und Fensterläden) direkt am jeweiligen Gebäude sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus sind im Falle von Sturmfluten Rettungsmaßnahmen bzw.-wege sicherzustellen. Die Anforderungen an diese Rettungsmaßnahmen bzw. Rettungswege sind abhängig von der jeweiligen Nutzung des Gebäudes. Dabei wird die höchste Sicherheitsanforderung an eine Wohnnutzung gestellt, da die betroffenen Menschen im Gegensatz zu gewerblichen Nutzungen nicht vorsorglich evakuiert werden können. Im Zuge der Ermittlung der Rahmenbedingungen für die Auslobung des Architekturwettbewerbs werden diese Anforderungen derzeit planerisch ermittelt und festgelegt. (Stand: 21.03.2023)

Die Planung eines Warft-Geschosses wird nicht als zwingende Rahmenbedingung für die Planungsaufgabe festgelegt. Vor allem unter Berücksichtigung des neuen Mobilitätsortsbaugesetzes wird sich der Nachweis notwendiger Stellplätze gegenüber der Machbarkeitsstudie reduzieren und vermutlich zu einer geringeren Tiefgaragenfläche führen, so dass ein eher bewegteres Relief der Außenflächen geplant werden kann. (Stand: 21.03.2023)

In der gemeinsamen Absichtserklärung (LoI) wurde mit den damaligen Eigentümer:innen vereinbart, dass zum Solitärgebäude einer "Neuen Strandlust" ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden muss. Dies kann als eine Art "Mindestanforderung" zur Qualifizierung der Architektur gesehen werden. Mit den neuen Projektentwicklern, die aufgrund der Kaufverträge an den LoI gebunden sind, ist die Verwaltung übereingekommen, dass sich die Architekt:innen und Stadt- bzw. Freiraumplaner:innen im anstehenden Wettbewerb auch mit den städtebaulichen und freiräumlichen Bezügen des Gesamtvorhabens auseinandersetzen sollen. Unter Beibehaltung der bereits abgestimmten städtebaulichen Grundstruktur der Machbarkeitsstudie (Solitär - zweite Baureihe als "Perlenkette" - Einzelgebäude in dritter Baureihe), einem geeigneten Anschluss an den Stadtgarten und mit Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bootshaus soll ein Entwurf erarbeitet werden, der für das Solitärgebäude eine architektonische Vertiefung erfährt. Mit diesem Wettbewerb wird somit ein hochbauliches Konzept für das Gebäude der „Neuen Strandlust" sowie ein städtebaulich-freiraumplanerisches Grundkonzept für den gesamten Planbereich ausgelobt, das den komplexen Projektanforderungen und dem historisch gewachsenen, identitätsstiftenden öffentlichen Charakter dieses Ortes gerecht werden soll. (Stand: 17.04.2023)

Im „LoI“ wurde vereinbart, dass die öffentlichen Räume sowie die Frei- und Grünflächen des Vorhabens durch ein Büro für Landschaftsarchitektur geplant und gestaltet werden sollen, um unter anderem den bedeutenden, prägenden Altbaumbestand entlang der Weserpromenade in der Planung zu berücksichtigen und die bestehenden Freiraumqualitäten im Übergang zum Stadtgarten zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Darin impliziert ist die fachliche Beurteilung des gesamten Altbaumbestandes, einschließlich einer artenschutzrechtlichen Untersuchung und einem entsprechenden Umgang damit in der zukünftigen Planung. (Stand: 27.04.2023)

Ansprechpartnerin

Haben auch Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an das Bauamt Bremen-Nord.
Ihre Ansprechpartnerin für diese Planung ist:

Frau Linda Velte

Stadtplanung

Gerhard-Rohlfs-Str. 62
28757 Bremen