Auf dem 17 ha großen Gelände der Stiftung Friedehorst in Lesum finden zurzeit vor allem die Pflege älterer Menschen, die berufliche Rehabiltation und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung statt. Wie viele Orte, an denen mit Menschen mit Behinderung gearbeitet wird, ist auch das Stiftungsgelände maßgeblich davon bestimmt, dass dort kaum Menschen ohne Behinderung leben. Planungsrechtlich stellt das Areal ein „Sondergebiet“ dar. „Absonderung“ aber widerspricht sowohl dem Bremer Leitbild der Stadtentwicklung als auch dem Leitbild der Stiftung Friedehorst. Daher unterstützt das Bauamt Bremen-Nord die Stiftung Friedehorst seit 2022 bei der Weiterentwicklung des Geländes. Die Stiftung Friedehorst möchte ihr Areal zu einem vernetzten Stadtquartier entwickeln – dem künftigen „Eldon-Burke-Quartier“.
Dr. Eldon Burke war nach dem Zweiten Weltkrieg Koordinator amerikanischer Hilfsgüter. Er hat ein Abkommen initiiert, um die eigentlich für den Abriss vorgesehenen Gebäude des ehemaligen Militärlazaretts zu erhalten und an die Innere Mission zu übergeben, um sie als Gesundheitseinrichtung zu nutzen.
Das Stiftungs-Gelände soll zugänglicher werden und eine gesellschaftliche Durchmischung erfahren. Das heutige Sondergebiet soll ergänzt werden um Wohn-Nutzungen, gewerbliche Nutzungen und Freizeitnutzungen und sich damit zu einem nutzungsgemischten Gebiet entwickeln. Dazu sollen Bestandsgebäude saniert und umgenutzt werden; einzelne Neubauten sollen vornehmlich in Holzbauweise errichtet werden. Die aktuellen und künftigen Herausforderungen von Klimaschutz und Klimaanpassung müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und die Weiterentwicklung des markanten Altbaumbestands sowie die Einbindung der prägenden Grünstrukturen.
Aufgrund der Komplexität dieser Anforderungen ist ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt worden. Zuvor ist das Vorhaben dem Beirat von Burglesum mehrfach und in öffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Sechs Arbeitsgemeinschaften von Büros der Fachrichtungen Städtebau und Landschaftsplanung haben danach die konzeptionellen Anforderungen zu städtebaulichen Entwürfen zusammengefasst. Am 31.05.2024 hat eine Wettbewerbs-Jury einstimmig eine Arbeit mit einem ersten Preis ausgezeichnet. Der Siegerentwurf steht unter dem Motto „grün, nachbarschaftlich, inklusiv und vernetzt“. Seine Besonderheit ist ein vergrößerter Park, der die Holzkirche und den markanten Baumbestand ins Zentrum stellt. Dort soll ein gemeinschaftlich nutzbarer, inklusiver Ort für Alle entstehen. Das Kirchengebäude wird daher ergänzt um drei weitere charaktervolle Bauten mit Nutzungen für Kinder, Jugendliche und Menschen aller Generationen. Als Quartierstreff geben sie dem Quartier eine soziale Mitte.
Der ausgewählte städtebauliche Entwurf wird nun auch öffentlich diskutiert und soll durch das Gewinnerbüro in enger Abstimmung zwischen der Stiftung Friedehorst und dem Bauamt Bremen-Nord zu einem städtebaulichen Rahmenplan ausgearbeitet werden. Dieser städtebauliche Rahmenplan wird für die Stiftung Friedehorst eine wichtige Grundlage sein für die bauliche Umsetzung, die ab 2025 beginnen soll. Das Bauamt Bremen-Nord beteiligt die Öffentlichkeit in verschiedenen Formaten an der Planung und bereitet die politische Beschlussfassung über erforderliche planungsrechtliche Anpassungen vor.
Das Bauamt Bremen-Nord und die Stiftung Friedehorst informieren den Beirat Burglesum am 20.08.2024 in öffentlicher Sitzung über das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für das Stiftungsgelände und die Teilaufhebung des Bebauungsplans 334. Der Beirat nimmt das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs wohlwollend zur Kenntnis und stimmt auch der Teilaufhebung des Bebauungsplans 334 zu.
Der rechtskräftige Bebauungsplan 334 aus dem Jahre 1966 bestimmt für einen Teilbereich des Friedehorst-Areals ein Sondergebiet „Krankenanstalt Innere Mission“. Diese Nutzungsvorgabe in Verbindung mit dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung ist nicht mehr geeignet, die neue Zielrichtung für das geplante Eldon-Burke-Quartier abzubilden und zu steuern. Mit der Umsetzung des neuen Entwicklungskonzepts des Planungsbüros Mosaik und NSP aus Hannover soll das Friedehorst-Gelände geöffnet und zu einem sozial-gerechten, grünen und gemischt genutzten Stadtquartier aus- und umgebaut werden. Die öffentliche Auslegung zur Teilaufhebung des BP 334 (pdf, 1.9 MB) läuft vom 29.07.2024 bis zum 30.08.2024.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat mit einstimmigem Beschluss das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 334 eingeleitet. Betroffen ist eine Regelung, die seit 1966 eine Teilfläche von Friedehorst als „Krankenanstalt“ festsetzt.
Das Konzept der Planungsbüros Mosaik und NSP wird im städtebaulichen Wettbewerb mit dem ersten Preis ausgezeichnet.
Das Bauamt Bremen-Nord lädt zu einer hybriden Infoveranstaltung über die geplante Teilaufhebung des Bebauungsplanes 334 im Bereich der Stiftung Friedehorst ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich am Donnerstag, 04.04.2024, um 17:30 Uhr im Konferenzraum des Bauamts Bremen-Nord informieren oder sich zur digitalen Teilnahme einwählen.
Die Stiftung Friedehorst und das Bauamt Bremen-Nord informieren den Beirat Burglesum in öffentlicher Sitzung über den Sachstand zur städtebaulichen Entwicklung des Friedehorstgeländes und die beabsichtigte Auslobung eines Wettbewerbs. Der Beirat nimmt den Bericht wohlwollend zur Kenntnis.
Die Stiftung Friedehorst informiert den Beirat Burglesum in öffentlicher Sitzung erstmalig über ihr Vorhaben. Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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