Wenn Sie ein Haus bauen wollen oder dieses umbauen, erweitern, abbrechen und anders nutzen wollen, stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Bauordnung zur Verfügung. Als Untere Bauaufsichtsbehörde achten wir in den vielfältigen Verfahren auf die Einhaltung des Baurechts und ergänzender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Wir bearbeiten alle Bauanträge, erteilen Baugenehmigungen, prüfen die statischen und brandschutztechnischen Bedingungen und schreiten bei Gefahrenzuständen an Bauwerken ein. Bei allen Fragen rund ums Bauen und Nutzen von Bauwerken und Grundstücken stehen wir Ihnen und Ihren Architekt:innen gerne zur Seite. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns persönlich zu den Sprechzeiten an unseren Standorten im Siemenshochhaus (Contrescarpe 72) und im Stadthaus Vegesack oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.
Im Geoportal steht eine vollständige Kartenansicht für genauere Abfragen zur Verfügung. Falls Ihr Anliegen jedoch Kleingärten oder Sonderbauten in den Stadtbezirken Ost, West, Süd und Mitte betrifft, nutzen Sie bitte die Funktionspostfächer sonderbau@bau.bremen.de und kleingaerten@bau.bremen.de für eine Terminvereinbarung.
Sie können bei uns darüber hinaus weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu denen Sie hier genauere Informationen finden.
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gewährt Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten Einsicht in die archivierten Bauakten. WEITER
Das Baulastenverzeichnis der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümer:innen zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden. Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. WEITER
Sie möchten Ihr Haus in Wohnungseigentum oder Teileigentum umwandeln lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass es sich um eine wirtschaftlich selbstständige Einheit handelt? Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erteilt eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Grundbuchamt. WEITER
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erstellt Auszüge aus wirksamen Bebauungsplänen mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Die Abgabe als Ausdruck oder PDF ist kostenpflichtig. Im Bauleitplan-Informationssystem können diese Informationen auch kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden. WEITER