Mit dem Wohngeld Plus sollen Menschen mit niedrigem Einkommen, die Miete zahlen oder bei einer eigenen Immobilie den Kredit tilgen müssen, unterstützt werden. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Menschen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, sollen damit entlastet werden.
Wer zur Miete wohnt, erhält Wohngeld als Mietzuschuss, wer in einer Eigentumswohnung lebt als so genannten Lastenzuschuss.
Ob man Wohngeld bekommt und in welcher Höhe, ist abhängig vom Einkommen, der Miethöhe und weiteren Faktoren. Über den Wohngeldrechner kann man vorab prüfen, ob man eine Berechtigung auf Wohngeld hat.
Wohngeldstelle: Keine Sprechzeiten vom 26.01.2026 bis zum 06.02.2026
Um die Bearbeitung der Wohngeldanträge zu beschleunigen, sind in der Zeit vom 26.01.2026 bis zum 06.02.2026 alle Mitarbeitenden der Wohngeldstelle in der Antragsbearbeitung eingesetzt. Deshalb können keine persönlichen Sprechzeiten angeboten werden. Allgemeine Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie unter 0421/361-6021. Telefonisch ist die Wohngeldstelle unter 0421/361-99971 nur eingeschränkt erreichbar. Per E-Mail ist die Wohngeldstelle unter wohngeld@bau.bremen.de erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.wohngeld.bremen.de.
Ab dem 09.02.2026 ist die Wohngeldstelle wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.
Zum 01.01.2025 erfolgt die Fortschreibung des Wohngeldes, was eine Anpassung der Berechnungsgrößen zu Folge hat. Hierdurch erhöht sich in den allermeisten Fällen die Höhe des Wohngeldanspruchs ab Januar 2025.
Was bedeutet das für Sie?