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Landesraumordnungsplan Freie Hansestadt

Aufstellungsverfahren

Als Landesplanungsbehörde im Land Bremen und Trägerin der Landesplanung ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung für den Vollzug des Raumordnungsrechts auf Landesebene zuständig. Zu den Aufgaben der Landesplanungsbehörde gehört u.a. auch die Aufstellung eines zusammenfassenden, überörtlichen und überfachlichen Landesraumordnungsplans. Das Verfahren zur Aufstellung des Landesraumordnungsplans der Freie Hansestadt Bremen (LROP FHB) erfolgt in festgelegten formellen Schritten. Die formelle Planaufstellung kann durch informelle Informations- und Kommunikationsangebote ergänzt werden.

Verfahrensablauf

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+++LÄUFT AKTUELL+++
Schritt 1: Allgemeine Planungsabsichten

Das formelle Aufstellungsverfahren beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten. Öffentliche Stellen werden hier aufgefordert, frühzeitig Auskunft zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können, zu geben. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem aktuellen Verfahrensschritt

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Schritt 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)
Im sogenannten Scoping wird der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festgelegt.

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Schritt 3: LROP FHB (1. und 2. Entwurf)
Nach erfolgter Erarbeitung des Planentwurfs einschließlich des Umweltberichtes folgt eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.

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Schritt 4: Senatsbeschluss
Gemäß § 6 BremROG beschließt der Senat den Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen als Verordnung.

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Schritt 5: Bekanntmachung
Das formelle Aufstellungsverfahren endet mit der Verkündung des beschlossenen Plans und der Auslegung sowie Bereitstellung der Unterlagen im Internet.