Sie sind hier:

Verfahren

Als Landesplanungsbehörde im Land Bremen und Trägerin der Landesplanung ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung für den Vollzug des Raumordnungsrechts auf Landesebene zuständig. Zu den Aufgaben der Landesplanungsbehörde gehören u.a. die Erarbeitung eines Landesraumordnungsplans und bei Bedarf die Durchführung von Zielabweichungsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfungen. Weitere Informationen unter Instrumente