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Verfahrensschritt 1

Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Hier werden nach der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten alle Informationen und die wesentlichen Dokumente zum ersten Verfahrensschritt zu finden sein.

Das Land Bremen ist verpflichtet, nach § 13 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) die Landesraumordnung zu regeln, um die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen und zugleich Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen. Am 16.11.2021 hat der Senat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau beauftragt, ein Landesraumordnungsgesetz zu erarbeiten und auf dessen Grundlage einen Landesraumordnungsplan aufzustellen.

Das Bremische Raumordnungsgesetz (BremROG), welches das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) konkretisiert, indem es die besonderen Bedürfnisse der Freien Hansestadt Bremen als Zwei-Städte-Staat berücksichtigt und diese ergänzend beziehungsweise abweichend zum Bundesrecht regelt, ist am 29.12.2023 in Kraft getreten.

Das formelle Aufstellungsverfahren zum Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB) wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 6 Abs. 1 BremROG eingeleitet. In diesem Zuge werden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die geplante Neuaufstellung informiert und die öffentlichen Stellen erhalten die Gelegenheit, frühzeitig Auskunft zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen zu geben, welche für die Planaufstellung bedeutsam sein könnten.