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Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB)
Die Freie Hansestadt Bremen hat in ihrer Senatssitzung vom 16. November 2021 beschlossen, den Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB) neu aufzustellen.

Das Aufstellungsverfahren wurde mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) und § 6 Abs. 1 des Bremischen Raumordnungsgesetzes (BremROG) am 26. Februar 2025 eingeleitet. Zudem werden Hinweise zum weiteren Fortgang des Verfahrens gegeben.

Allgemeine Planungsabsichten zum LROP FHB
Dokument: Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten der allgemeinen Planungsabsichten (pdf, 360.3 KB)

Die allgemeinen Planungsabsichten beschreiben die grundsätzlichen Ziele und Inhalte des neuen LROP FHB, darunter Festlegungen zur Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und Infrastruktur sowie die geplante Berücksichtigung von Querschnittsthemen wie Klimaschutz, demografischer Wandel und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Niedersachsen.

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen zu den allgemeinen Planungsabsichten wird bis zum 26. Mai 2025 ermöglicht. Diese wurden aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind (§ 9 Abs. 1 ROG).

Nächste Verfahrensschritte:

  • Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird ein konkreter Planentwurf zur Neuaufstellung des LROP FHB erstellt, der auch einen Umweltbericht umfasst.
  • Anschließend folgt ein weiteres Beteiligungsverfahren, in dem auch zu diesem Entwurf Stellung genommen werden kann.
  • Weitere Details zu den Beteiligungsmöglichkeiten und Verfahrensschritten werden zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie bei Abgabe einer Stellungnahme die folgenden Datenschutzhinweise:
https://bau.bremen.de/ressort/kontakt/informationen-nach-art-13-datenschutz-grundverordnung-zu-der-datenverarbeitung-im-rahmen-der-kontaktaufnahme-95203
Für weitere Informationen zur Neuaufstellung des LROP FHB können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Verfahrensführende Stelle:
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 71 – Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Kontakt:
Beteiligungsverfahren Raumordnung
E-Mail: Beteiligungsverfahren-Raumordnung@bau.bremen.de