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Wie entsteht der Landesraumordnungsplan?

Schematische Darstellung zu einem Aufstellungsverfahren zum Landesraumordnungsplan Freie Hansestadt Bremen
Aufstellungsverfahren zum Landesraumordnungsplan Freie Hansestadt Bremen

In Bremen erarbeitet die Landesplanungsbehörde als zuständige Stelle den Landesraumordnungsplan Freie Hansestadt Bremen (LROP FHB). Berücksichtigt werden dabei verschiedene Ansprüche zur Nutzung des Raums z. B. Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Hochwasserschutz, Klimawandelanpassungen – das sind nur einige Beispiele, wofür die Flächen im Land Bremen benötigt werden.

Das Verfahren zur Aufstellung des LROP FHB erfolgt nach den im ROG und BremROG festgelegten formellen Schritten:

  • Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Das formelle Aufstellungsverfahren beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten. Öffentliche Stellen werden hier aufgefordert, frühzeitig Auskunft zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können, zu geben.

  • Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung und Abwägung)

Nach erfolgter Erarbeitung des Planentwurfs einschließlich des Umweltberichtes folgt eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens können Erörterungstermine durchgeführt werden, sofern sich die vorgetragenen Anregungen und Bedenken auf die wesentlichen Inhalte der Planung beziehen. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in den raumordnerischen Abwägungsprozess einbezogen, in dessen Rahmen die verschiedenen zu berücksichtigenden Belange gegen- und untereinander abgewogen werden. Der Planentwurf wird anschließend überabeitet.

  • Beteiligung der Bürgerschaft (Landtag)

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme.

  • Beschlussfassung des Senats

Gemäß § 6 BremROG beschießt der Senat den Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen als Verordnung.

  • Abschließende Bekanntmachung und Inkrafttreten

Das formelle Aufstellungsverfahren endet mit der Verkündung des beschlossenen Plans und der Auslegung sowie Bereitstellung der Unterlagen im Internet.

Im Rahmen der Aufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB) wird zudem eine rechtlich vorgeschriebene Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraus-sichtlichen Auswirkungen des LROP FHB auf Schutzgüter wie z.B. die menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft aber auch Kulturgüter beschrieben und bewertet werden.

Über das förmliche Verfahren hinaus, werden im Rahmen eines informellen Kommunikations- und Begleitprozesses weitere Akteurinnen und Akteure auf deren Angelegenheiten und Belange der LROP FHB Einfluss haben kann, frühzeitig beteiligt.

  • Quellen

Informationen zur Raumordnung vom Bund
Informationen zur Raumordnung vom Land Niedersachsen
Bremisches Raumordnungsgesetz (BremROG)