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Elektromobilität und Ladeinfrastruktur: Informationen für Anbieter von Ladeinfrastruktur

Um den stadtweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum voranzubringen, hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eine umfassende Strategie entwickeln lassen, mit der der Ausbau künftig gesteuert wird: zentrales Element der Strategie ist das dafür entwickelte „Sondernutzungskonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) für Pkw durch das Amt für Straßen und Verkehr nach § 18 (4) Bremisches Landesstraßengesetz“. Die Strategie wurde der Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vorgestellt und von der Bremischen Stadtbürgerschaft beschlossen.
Die im Sondernutzungskonzept beschriebenen „Suchräume“ (300m-Radien) werden in einem aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren gebündelt vergeben (Laufzeit: 18.12.25 bis 18.02.26). Erfolgreiche Betreiber (Charge Point Operator, CPO) wählen dann innerhalb dieser Suchräume ihres Bündels konkrete Standorte und errichten dort Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Die einzusetzende Technologie wird dabei nicht vorgegeben.
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum kann nur noch im Rahmen des Verfahrens im Straßenraum aufgebaut werden, damit das Verfahren seine Steuerungswirkung entfalten kann. Auf diese Weise wird eine flächendeckende und bedarfsgerechte Verteilung der Ladeinfrastruktur in der gesamten Stadt gewährleistet. Ausnahmen vom Verfahren sind leider nicht genehmigungsfähig, da diese Präzedenzfälle schaffen, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
Link zum Verfahren: Vergabeplattform der Freien Hansestadt Bremen
Link zu den Suchräumen im Geoportal (>Transport und Verkehr > Ladeinfrastruktur): GeoPortal Bremen

Erlass über die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum in den Gemeinden Bremen und Bremerhaven

Der nachstehende Erlass regelt die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum im Land Bremen.

Ergänzend finden Sie hier eine Handreichung für die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur auf Bestandsparkplätzen der Freien Hansestadt Bremen als Anlage zum Erlass (pdf, 203.7 KB). Der Geltungsbereich der hier aufgeführten Anforderungen für die Standortplanung von E-Ladeinfrastruktur (E-LIS) für Pkw sind bestehende Straßen im öffentlichen Straßenraum der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), in denen bestehende oder im Rahmen von Parken in Quartieren neu auszuweisende Parkstände mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden sollen. Die hier beschriebenen Anforderungen sind bei der Standortplanung im Bestand entsprechend von den Unternehmen (Charge Point Operator – CPO) zu berücksichtigen.

Genehmigungsbehörde in Bremen ist das
Amt für Straßen und Verkehr – Referat 40, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Genehmigungsbehörde in Bremerhaven ist der
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadthaus 2, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven.

Auf die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) des Bundesministers für Wirtschaft und Energie wird hingewiesen.