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  • DS-GVO Wohngeld

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DS-GVO) für das Online-Antragsverfahren und der allgemeinen Beantragung von Wohngeld

1. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automati¬siert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für den Online Dienst Wohngeld ist das Zentrale IT-Management des Landes
Schleswig-Holstein:

Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Referat StK 30 - Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government
Niemannsweg 220
24106 Kiel

DSB-ZIT@stk.landsh.de

Verantwortlich für das Verwaltungs- und Fachverfahren (für die Stadt Bremen:)

Die Senatorin für Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 24 – Wohngeld –
Contrescarpe 72
(Dienstsitz: Contrescarpe 73)
28195 Bremen

wohngeld@bau.bremen.de

Datenschutzbeauftragte
Für Rückfragen zum Datenschutz steht Ihnen zur Verfügung:
für den Online Dienst Wohngeld:
dsb-zit@stk.landsh.de

Verantwortlich für Verwaltungs- und Fachverfahren (für die Stadt Bremen:)

Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Dr. Uwe Schläger
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
Telefon: (0421) 69 66 32 0
E-Mail: office@datenschutz-nord.de
Web.: www.datenschutz-nord-gruppe.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Der Antrag kann ausgedruckt und postalisch an die Wohngeldstelle geschickt werden oder elektronisch (durch den Online-Dienst Wohngeld oder per Mail) an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld übermittelt werden.

3a) Zweck der Verarbeitung
Die relevante Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Bürger
bei der Antragstellung digital zu unterstützen und damit einen barriere- und medienbruch-
freien Zugang zu der Verwaltungsleistung Wohngeld zu ermöglichen (Onlinezugangsgesetz).
Die Weiterleitung an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld und damit ggf.
weiteren Dritten zur Datenverarbeitung erfolgt, um den Vollzug
des Wohngeldgesetzes (im folgenden WoGG) zu ermöglichen – das heißt die Überprüfung,
Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldanträgen. Zur Aufbereitung der Antragsdaten wird als Unterstützung eine durch Dritte bereitgestellte KI eingesetzt.

3b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das
Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten auf der
Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG), von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e sowie
Artikel 4 Abs. 2 DS-GVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Sozialgesetzbuch X, § 23 WoGG
verarbeitet.

3c) Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

• Personenbezogene Daten im Sinne der natürlichen Person der Antragstellerin/des Antragstellers
(allgemeine Personendaten)
• Personenbezogene Daten aus dem Tätigkeits-/Verdienst-/Vermögens- und Wohn-Umfeld der
Antragstellerin/des Antragstellers
• Personenbezogene Daten für die Durchführung der finanziellen Transfer-Leistung Wohngeld
• IP-Adresse bei der Nutzung des Online Dienst Wohngeld

3d) Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
• Details zur antragstellenden Person
• Erhalt von Transferleistungen
• Angaben zur Höhe der Einnahmen
• Abgaben
• Werbungskosten
• Veränderung von Einnahmen
• Angaben zu Kinderbetreuungskosten
• Angaben zu Schwerbehinderungen
• Angaben zu Opfern nationalsozialistischer Verfolgung
• Angaben zu Unterhaltszahlungen
• Angaben zu Unterhaltsansprüchen
• Angaben zu ehemaligen Einnahmen
• Angaben zu Vermögen
• Adresse der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird
• Angaben zur aktuellen Wohnung der antragstellenden Person
• Angaben über Wohngeld für eine andere Wohnung
• Angaben zur Förderung der Wohnung mit öffentlichen Mitteln
• Aktuelle Haushaltsmitglieder
• Veränderungen durch Tod eines Haushaltsmitglieds
• Angaben zur zukünftigen Anzahl der Haushaltsmitglieder
• Angaben zu Umzug oder Auszug
• Mietverhältnis
• Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter
• Angaben zur Größe der Wohnung
• Details zur Miete
• Zusätzliche Angaben zur sonstigen Nutzung des Wohnraums
• Fragen zur Zahlung des Wohngeldes
• Ggf. wichtige Hinweise des Antragstellers

Um eine ordnungsgemäße Verarbeitung zu gewährleisten, erfolgt eine Protokollierung. Dabei ist zwischen einer technischen und einer fachlichen Protokollierung zu unterscheiden. Während die technische Protokollierung keine personenbezogenen Daten enthält, wird bei der fachlichen Protokollierung (Aufzeichnen der fachlichen Verarbeitungsschritte) die IP-Adresse verarbeitet. Die fachliche Protokollierung dient u.a. dazu, im Störungsfall Analyseaktivitäten durchzuführen.
Eine fachliche Protokollierung kann immer nur zeitlich begrenzt ausgeführt werden sowie mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Sind die Daten erfolgreich an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld übermittelt, erfolgt auf Basis der erhobenen und ermittelten Daten die Prüfung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung des Wohngeldantrages.

4. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern

Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DS-GVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).

5. Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
• bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
• bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
• beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

6. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich/Weitergabe

Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Grundsicherung gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.
Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

6a) Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Online Dienst Wohngeld
weitergegeben an:

• Zuständige Wohngeldbehörde, um den Wohngeldantrag zu bearbeiten, zu prüfen und
einen Bescheid zu erstellen.
• Die Datenverarbeitung im Rahmen des Online Dienstes Wohngeld erfolgt auf der IT-Infrastruktur der Dataport AöR, die im Auftrag des Verantwortlichen (das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein) den Online-Dienst betreibt.

6b) Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verwaltungs- und Fachverfahrens Wohngeld durch die zuständige Wohngeldbehörde weitergegeben an:

• Statistisches Landesamt Bremen (§§ 34 bis 36 WoGG)
• Statistisches Bundesamt (§ 34 Absatz 3, 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG)
• Datenstelle der Träger der Rentenversicherungen (§ 33 WoGG, § 20 WoGV)
• Meldebehörden (§ 33 Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
• Bundeszentralamt für Steuern (§ 33 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
• Bundesagentur für Arbeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 WoGG)
• Deutsche Post AG und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 33
• Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 WoGG)

7. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

8. Löschung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

8a) Online Dienst Wohngeld
Um es dem Bürger im Falle einer technischen oder zeitlichen Unterbrechung zu ersparen,
seine Daten erneut in die Antragsmaske einzugeben, besteht im Online Dienst Wohngeld die
Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung der Antragsdaten, die der
Antragsteller jederzeit aktivieren/inaktivieren kann. Nach der Übermittlung an das
Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld bzw. nach einem erfolgreichen Ausdruck des
Antrages werden die Daten im Online Dienst Wohngeld sofort gelöscht.

8b) Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld
Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

9. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

10. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie
der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn
Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie
folgt kontaktieren:

Landesdatenschutzbeauftragte/r:

Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Telefon: (0471) 596-2010 oder (0421) 361-2010
Fax (0421) 496-18495
E-Mail office@datenschutz.bremen.de

Marktplatz mit Rathaus, Dom und Bürgerschaft · Dennis Siegel