Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum. Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite. Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.
Wenn Sie ein Haus bauen wollen oder dieses umbauen, erweitern, abbrechen und anders nutzen wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bauordnung zur Verfügung. Wir achten in den vielfältigen Verfahren auf die Einhaltung des Baurechts und ergänzender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Wir bearbeiten alle Bauanträge, erteilen Baugenehmigungen, prüfen die statischen und brandschutztechnischen Bedingungen und schreiten bei Gefahrenzuständen an Bauwerken ein. Bei allen Fragen rund ums Bauen und Nutzen von Bauwerken und Grundstücken stehen wir Ihnen und Ihren Architekt:innen gerne zur Seite.
Im Bauamt Bremen-Nord können Sie darüber hinaus weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu denen Sie hier genauere Informationen finden. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne vorab Kontakt zu uns auf.
Das Bauamt Bremen-Nord gewährt Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten Einsicht in archivierte Bauakten. Eigentümer:innen müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Nichteigentümer:innen (z. B. Architekt:innen, Mieter:innen, Immobilienmakler:innen, Rechtsanwält:innen) müssen eine Eigentümer:innen-Vollmacht mit Kopien der Ausweise (von Vollmachgeber:innen und Vollmachtnehmer:innen) vorlegen. Ist der Eigentumswechsel im Grundbuch noch nicht erfolgt, ist zusätzlich ein notarieller Vertrag mit gültigen Ausweisdokumenten vorzulegen; bei Erb:innen oder Erb:innengemeinschaften, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist ein Erbschein mit gültigen Ausweisdokumenten vorzulegen.
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag auf Akteneinsicht das Onlineformular oder schicken Sie den Antrag zur Akteneinsicht in die Bauakte (pdf, 151.9 KB) per Post an
Kosten:
Einsicht in die analoge Bauakte
30,00 € je Grundstück
Kopie - 0,75 € je DIN A4 und DIN A3
Farbkopie - 1,00 € je DIN A4
Farbkopie - 1,15 € je DIN A3
Einsicht in die digitale Bauakte
40,00 € Grundgebühr (bis zu 25 MB der digitalisierten Akte)
für jede weiteren angefangenen 50 MB 30,00 €
höchstens 400,00 €
Das Baulastenverzeichnis des Bauamts Bremen-Nord enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümer:innen zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse und die Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).
Die Informationen werden ausschließlich schriftlich ausgegeben an:
Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Ansprechpartnerin:
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Sie möchten Ihr Haus in Wohnungseigentum oder Teileigentum umwandeln lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass es sich um eine wirtschaftlich selbstständige Einheit handelt?
Das Bauamt Bremen-Nord erteilt eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Grundbuchamt.
Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nutzen Sie bitte unser
Formular (pdf, 188.4 KB).
Ansprechpartnerin:
Kosten:
Erstmalige Bescheinigung: Grundgebühr 73,00 €
zuzüglich je Wohnung oder Teileigentum: 28,00 €
Nachtrag zu einer bestehenden Bescheinigung: mindestens 29,00 €
Ansprechpartner:
Kosten:
DIN A4 17,00 €
DIN A3 23,00 €
DIN A2 oder bis 25 dm² 29,00 €
DIN A1 oder bis 50 dm² 34,00 €
Bei Formaten über 50 dm² zuzüglich 0,60 € je dm²
Die Stadtplanung im Bauamt Bremen-Nord befasst sich mit der Entwicklung von bedürfnisgerechten Stadtteilen, Quartieren und größeren Bauvorhaben. Unser Leitbild ist in den „räumlichen Entwicklungsperspektiven für den Bremer Norden (pdf, 21 MB)“ beschrieben und wird jeweils teilräumlich konkretisiert. Dabei arbeiten wir auf Grundlage politisch beschlossener räumlicher Konzepte auch im Städtebau. Wir berücksichtigen vor allem ökonomische, ökologische, soziale, gestalterische und technische Gesichtspunkte und entwickeln die zu den Projekten passenden Beteiligungsprozesse.
Das zentrale Instrument unserer Arbeit ist der Bebauungsplan. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, der für ganz Bremen die geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. Bebauungspläne enthalten verbindliche Bestimmungen für die städtebauliche Ordnung und sind damit eine wichtige Grundlage für die Baugenehmigungen. Bei der Erarbeitung und Inkraftsetzung von Bebauungsplänen befolgen wir die bundesweit geltenden Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs. Wir arbeiten transparent zusammen mit unterschiedlichen politischen Gremien der Stadtgemeinde, der Öffentlichkeit und verschiedenen Behörden. Bei vorhabenbezogenen Planungen übernehmen immer auch private Vorhabenträger:innen eine Rolle.
Alle Mitwirkenden bringen ihre individuellen oder fachlichen Belange in den Planungsprozess ein. Wenn diese Belange im Widerspruch zueinanderstehen, müssen sie untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Abwägung ist der Bremischen Bürgerschaft vorbehalten. Das Bauamt Bremen-Nord ermittelt, bewertet und gewichtet zu diesem Zweck die Belange und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für die politischen Gremien der Stadtgemeinde Bremen.
Die Planungsziele und Verfahrensstände der laufenden Bebauungsplan-Verfahren können Sie über das Bauleitplan-Informationssystem einsehen. Größere städtebauliche Projekte stellen wir außerdem auf eigenen Projekt-Homepages vor:
Das Bauamt Bremen-Nord befindet sich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit dem ÖPNV erreichen Sie uns mit den Buslinien 90, 91, 92, 94, 95 oder 677 über die Haltestelle Gustav-Heinemann-Bürgerhaus. Weitere Informationen für Ihre Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbunds Bremen Niedersachsen (VBN).
Anfahrt mit Pkw
Mit dem Pkw erreichen Sie uns barrierefrei über die Brepark-Tiefgarage Sedanplatz, Einfahrt über die Straße Kirchheide, mit direktem Zugang zum Stadthaus im 1. Untergeschoss.