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Bauamt Bremen-Nord

Die Baubehörde für den Bremer Norden

Lichthof Bauamt Bremen-Nord
Lichthof Bauamt Bremen-Nord

Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum. Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite. Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)

Aktuelles

Feedback zum Bauamts-Newsletter

20.12.2024 - Sie haben die Möglichkeit, bis zum 12. Januar an einer Umfrage zum Bauamts-Newsletter teilzunehmen! WEITER

Hegeweg: Deputation leitet Verfahren zur Bebauungsplan-Aufstellung ein

28.11.2024 - Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1636 „Hegeweg“ in Bremen-Blumenthal eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Wohngebäuden am Hegeweg und an der Turnerstraße geschaffen werden. Das Bauamt Bremen-Nord bereitet nun die erforderlichen Beteiligungsverfahren vor. WEITER

Auf dem Berge: Deputation leitet Verfahren zur Bebauungsplan-Aufstellung ein

28.11.2024 - Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1635 „Auf dem Berge“ in Bremen-Vegesack eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Wohngebäuden an der Straße Auf dem Berge und rückwärtig der Straße Grohner Gartenweg 6 a geschaffen werden. Das Bauamt Bremen-Nord bereitet nun die erforderlichen Beteiligungsverfahren vor. WEITER

Borchshöher Straße: Deputation leitet Verfahren zur Bebauungsplan-Aufstellung ein

28.11.2024 - Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1633 „Borchshöher Straße“ in Bremen-Vegesack eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Wohngebäuden an der Borchshöher Straße, geschaffen werden. Das Bauamt Bremen-Nord bereitet nun die erforderlichen Beteiligungsverfahren vor. WEITER

Ältere Meldungen finden Sie im Nachrichtenarchiv.

Bauordnung für Bremen-Nord

Richtfest - Das Bauamt ist Ihr Partner beim Bauen in Bremen-Nord
Richtfest - Das Bauamt ist Ihr Partner beim Bauen in Bremen-Nord

Wenn Sie ein Haus bauen wollen oder dieses umbauen, erweitern, abbrechen und anders nutzen wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bauordnung zur Verfügung. Wir achten in den vielfältigen Verfahren auf die Einhaltung des Baurechts und ergänzender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Wir bearbeiten alle Bauanträge, erteilen Baugenehmigungen, prüfen die statischen und brandschutztechnischen Bedingungen und schreiten bei Gefahrenzuständen an Bauwerken ein. Bei allen Fragen rund ums Bauen und Nutzen von Bauwerken und Grundstücken stehen wir Ihnen und Ihren Architekt:innen gerne zur Seite.

Frau Claudia Böttjer

Stellvertretende Abschnittsleitung
Bauordnung (Sonderbau)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Frau Susanne Fetting

Sachbearbeiterin
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Frau Martina Killing-Teske

Sachbearbeiterin
Bauordnung (Sonderbau)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Frau Susanne Schröder-Murken

Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Frau Nicole Büchner

Sachbearbeiterin
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Herr Arne Koenig

Sachbearbeiter
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Herr Philipp Broda

Sachbearbeiter
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung

Contrescarpe 72
28195 Bremen

Empfang Bauamt Bremen-Nord
Empfang Bauamt Bremen-Nord

Im Bauamt Bremen-Nord können Sie darüber hinaus weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu denen Sie hier genauere Informationen finden. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne vorab Kontakt zu uns auf.

Auszug aus der Akte Bau eines Turmes für Lichtbildreklame an der Bismarckstraße (heute: Sagerstraße) aus dem Jahr 1952
Auszug aus der Akte "Bau eines Turmes für Lichtbildreklame" an der Bismarckstraße (heute: Sagerstraße) aus dem Jahr 1952

Das Bauamt Bremen-Nord gewährt Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten Einsicht in archivierte Bauakten. Eigentümer:innen müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Nichteigentümer:innen (z. B. Architekt:innen, Mieter:innen, Immobilienmakler:innen, Rechtsanwält:innen) müssen eine Eigentümer:innen-Vollmacht mit Kopien der Ausweise (von Vollmachgeber:innen und Vollmachtnehmer:innen) vorlegen. Ist der Eigentumswechsel im Grundbuch noch nicht erfolgt, ist zusätzlich ein notarieller Vertrag mit gültigen Ausweisdokumenten vorzulegen; bei Erb:innen oder Erb:innengemeinschaften, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist ein Erbschein mit gültigen Ausweisdokumenten vorzulegen.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag auf Akteneinsicht das Onlineformular oder schicken Sie den Antrag zur Akteneinsicht in die Bauakte (pdf, 151.9 KB) per Post an

Herr Joachim Hoffmann

Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Kosten:

Einsicht in die analoge Bauakte

30,00 € je Grundstück
Kopie - 0,75 € je DIN A4 und DIN A3
Farbkopie - 1,00 € je DIN A4
Farbkopie - 1,15 € je DIN A3

Einsicht in die digitale Bauakte

40,00 € Grundgebühr (bis zu 25 MB der digitalisierten Akte)
für jede weiteren angefangenen 50 MB 30,00 €
höchstens 400,00 €

Das Baulastenverzeichnis des Bauamts Bremen-Nord enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümer:innen zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse und die Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Die Informationen werden ausschließlich schriftlich ausgegeben an:

  • Grundstückseigentümer:innen unter Vorlage des aktuellen Grundbuchblattauszuges oder mit aktuellem Grundsteuerbescheid mit Abbuchungsnachweis,
  • Notar:innen,
  • Personen oder Institutionen unter Vorlage eines aktuellen Grundbuchblattauszuges (Bestandsangaben und erste Abteilung).

Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.

Ansprechpartnerin:

Frau Carmen Becker

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Ansprechpartner:

Herr Arne Scheper

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

  • 15,00 € je Grundbuchgrundstück
  • 6,00 € Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite
  • 3,50 € Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite

Sie möchten Ihr Haus in Wohnungseigentum oder Teileigentum umwandeln lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass es sich um eine wirtschaftlich selbstständige Einheit handelt?

Das Bauamt Bremen-Nord erteilt eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Grundbuchamt.

Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nutzen Sie bitte unser
Formular (pdf, 188.4 KB).

Ansprechpartnerin:

Frau Carmen Becker

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Ansprechpartner:

Herr Arne Scheper

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Kosten:
Erstmalige Bescheinigung: Grundgebühr 73,00 €
zuzüglich je Wohnung oder Teileigentum: 28,00 €

Nachtrag zu einer bestehenden Bescheinigung: mindestens 29,00 €

  • Abgabe von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen einschließlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen,
  • Abgabe von Begründungen wirksamer Bauleitpläne,
  • Einsichtnahme in die Originalurkunden der Bebauungspläne,
  • zu wissenschaftlichen Zwecken: gebührenfrei (gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung),
  • zu Ausbildungszwecken: 50 v.H. der Gebührensätze.

Ansprechpartner:

Herr Joachim Strohmidel

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Kosten:
DIN A4 17,00 €
DIN A3 23,00 €
DIN A2 oder bis 25 dm² 29,00 €
DIN A1 oder bis 50 dm² 34,00 €
Bei Formaten über 50 dm² zuzüglich 0,60 € je dm²

Stadtplanung für Bremen-Nord

Ein einfacher 3-D-Druck des geplanten Speicherquartiers am Vegesacker Hafen
Ein einfacher 3-D-Druck des geplanten Speicherquartiers am Vegesacker Hafen

Die Stadtplanung im Bauamt Bremen-Nord befasst sich mit der Entwicklung von bedürfnisgerechten Stadtteilen, Quartieren und größeren Bauvorhaben. Unser Leitbild ist in den „räumlichen Entwicklungsperspektiven für den Bremer Norden (pdf, 21 MB)“ beschrieben und wird jeweils teilräumlich konkretisiert. Dabei arbeiten wir auf Grundlage politisch beschlossener räumlicher Konzepte auch im Städtebau. Wir berücksichtigen vor allem ökonomische, ökologische, soziale, gestalterische und technische Gesichtspunkte und entwickeln die zu den Projekten passenden Beteiligungsprozesse.

Das zentrale Instrument unserer Arbeit ist der Bebauungsplan. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, der für ganz Bremen die geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. Bebauungspläne enthalten verbindliche Bestimmungen für die städtebauliche Ordnung und sind damit eine wichtige Grundlage für die Baugenehmigungen. Bei der Erarbeitung und Inkraftsetzung von Bebauungsplänen befolgen wir die bundesweit geltenden Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs. Wir arbeiten transparent zusammen mit unterschiedlichen politischen Gremien der Stadtgemeinde, der Öffentlichkeit und verschiedenen Behörden. Bei vorhabenbezogenen Planungen übernehmen immer auch private Vorhabenträger:innen eine Rolle.

Alle Mitwirkenden bringen ihre individuellen oder fachlichen Belange in den Planungsprozess ein. Wenn diese Belange im Widerspruch zueinanderstehen, müssen sie untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Abwägung ist der Bremischen Bürgerschaft vorbehalten. Das Bauamt Bremen-Nord ermittelt, bewertet und gewichtet zu diesem Zweck die Belange und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für die politischen Gremien der Stadtgemeinde Bremen.

Laufende Bebauungsplanverfahren

Die Planungsziele und Verfahrensstände der laufenden Bebauungsplan-Verfahren können Sie über das Bauleitplan-Informationssystem einsehen. Größere städtebauliche Projekte stellen wir außerdem auf eigenen Projekt-Homepages vor:

Neue Strandlust

Die Strandlust von der Weser aus gesehen

An Stelle der „alten“ Strandlust in Vegesack werden Gebäude für Gastronomie, Gewerbe und Mietwohnungen geplant. Ziel der Planung ist, die besondere Bedeutung dieses Orts für Vegesack in neue Gebäude zu überführen. Die Gastronomie muss ihre tragende Bedeutung beibehalten und groß genug sein, um dort auch Feste und Feierlichkeiten zu ermöglichen. Die markanten Bäume entlang der Weserpromenade bleiben erhalten. Der Übergang in den Stadtgarten soll attraktiver werden. WEITER

Steingut-Gelände

Lagerhallen und Schornstein auf dem Steingut-Areal

Auf dem ehemaligen Gelände der Norddeutschen Steingut in Grohn entsteht auf ca. 11 ha ein urbanes Quartier mit Gewerbebetrieben, Wohngebäuden, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Grünflächen. Nach Abschluss der Bauleitplanverfahren Mitte 2024 wird die Planung nun umgesetzt. WEITER

Eldon-Burke-Quartier

Ein buntes und vernetztes Quartier für Alle (Quelle: Mosaik, Studiomauer, NSP)

Das Gelände der Stiftung Friedehorst in Lesum soll zugänglicher werden und eine Durchmischung erfahren. Ideen zur räumlichen Umsetzung dieses Ziels wurden in einem städtebaulichen Wettbewerb gewonnen. Das Bauamt Bremen-Nord informiert über dieses Verfahren unter dem Titel „Eldon-Burke-Quartier“. WEITER

Vegesacker Bahnhofsplatz

Modellfoto der Rahmenplanung (Stand Sommer 2023)

Die im Umfeld der Grohner Düne liegenden Bereiche vom Vegesacker Hafen über den Bahnhofsplatz einschließlich der Schönebecker Aue und Teilflächen des Stadions Vegesack sollen mit dem Ziel der Aufwertung qualifiziert werden. WEITER

Anfahrt

Stadthaus Vegesack
Stadthaus Vegesack

Das Bauamt Bremen-Nord befindet sich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit dem ÖPNV erreichen Sie uns mit den Buslinien 90, 91, 92, 94, 95 oder 677 über die Haltestelle Gustav-Heinemann-Bürgerhaus. Weitere Informationen für Ihre Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbunds Bremen Niedersachsen (VBN).

Anfahrt mit Pkw
Mit dem Pkw erreichen Sie uns barrierefrei über die Brepark-Tiefgarage Sedanplatz, Einfahrt über die Straße Kirchheide, mit direktem Zugang zum Stadthaus im 1. Untergeschoss.