Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie über den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie ist zugleich zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Güterkraftverkehrsrechts in Bremen und Bremerhaven.
Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Absprache per E-Mail.
Unterlagen können Sie auch direkt in den Hausbriefkasten (Contrescarpe 72, 28195 Bremen) einwerfen. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
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Lizenzpflicht: Änderung zum 21.02.2022
Im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, unterliegen Unternehmen, die grenzüberschreiten Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t durchführen, einer Lizenzpflicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link der Handelskammer Bremen.
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Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
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Hier finden Sie den
sowie die
für den gewerblichen Güterkraftverkehr zur Beantragung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t übersteigt (Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), oder einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse zwischen 2,5 t und 3,5 t liegt (Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009).
Sie können das Antragsformular online ausfüllen. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular anschließend aus und unterschreiben Sie es.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie zusammen mit den erforderlichen Anlagen entweder
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 43
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Nachfolgend stellen wir Ihnen folgende Formulare zum Download bereit: