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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie über den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie ist zugleich zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Güterkraftverkehrsrechts in Bremen und Bremerhaven.

Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Absprache per E-Mail.
NEUE ADRESSE - seit dem 11. April 2024 finden Sie uns in der Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Unterlagen können Sie auch direkt in den Hausbriefkasten einwerfen. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
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Neu: Änderung zum 21.02.2022
Im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, unterliegen Unternehmen, die grenzüberschreiten Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t durchführen, einer Lizenzpflicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link der Handelskammer Bremen.
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Kontakt

Antragsformulare

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.04.2017 die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Ihren Unterlagen beigefügt werden muss. Sollten Sie Ihren Antrag vor dem 01.04.2017 gestellt haben, bitten wir Sie, die FAER-Auskunft nachträglich einzureichen.

Kontakt

Buchstabenbereich A - F

Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Tuna Alper

Gewerblicher Güterkraftverkehr und Taxengewerbe

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Buchstabenbereich G - Z

Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Frau Iris Hülsemeyer

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
Contrescarpe 72
28195 Bremen

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Antragsformulare

Nachfolgend stellen wir Ihnen folgende Formulare zum Download bereit:

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