Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hat das Land Bremen nach dem geltenden Bremischen ÖPNV-Gesetz (Fassung vom 24.12.2003) für sein Gebiet einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der die Zielsetzungen für den SPNV im Land Bremen vorgibt (SPNV-Plan). Er ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Seit dem Jahr 2005 wird der SPNV-Plan inhaltlich ergänzt durch ausführliche jährliche Berichte der Verwaltung über aktuelle Entwicklungen im Schienenverkehr des Landes Bremen. Der vorliegende SPNV-Plan schreibt den SPNV-Nahverkehrsplan 2003 fort. Er umfasst den Zeitraum ab dem Jahr 2015 und geht konzeptionell weit darüber hinaus. Das in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Land Niedersachsen implementierte SPNV-Gesamtkonzept für den Raum Bremen/Oldenburg/Bremerhaven wird im vorliegenden SPNV-Plan weiterentwickelt und punktuell erweitert.
SPNV-Nahverkehrsplan des Landes Bremen (SPNV-Plan 2015 (pdf, 3.2 MB)),
beschlossen von der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 30.04.2015]