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Wohngeld Plus

Frontansicht eines Wohngebäudes mit Balkonen

Mit dem Wohngeld Plus sollen Menschen mit niedrigem Einkommen, die Miete zahlen oder bei einer eigenen Immobilie den Kredit tilgen müssen, unterstützt werden. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Menschen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, sollen damit entlastet werden.

Wer zur Miete wohnt, erhält Wohngeld als Mietzuschuss, wer in einer Eigentumswohnung lebt als so genannten Lastenzuschuss.

Ob man Wohngeld bekommt und in welcher Höhe, ist abhängig vom Einkommen, der Miethöhe und weiteren Faktoren. Über den Wohngeldrechner kann man vorab prüfen, ob man eine Berechtigung auf Wohngeld hat.

Zum 01.01.2025 erfolgt die Fortschreibung des Wohngeldes, was eine Anpassung der Berechnungsgrößen zu Folge hat. Hierdurch erhöht sich in den allermeisten Fällen die Höhe des Wohngeldanspruchs ab Januar 2025.

Was bedeutet das für Sie?

  • Wohngeldempfänger:innen, bei denen das Wohngeld über den 31.12.2024 hinaus bewilligt wurde, erhalten das ab 01.01.2025 höhere Wohngeld automatisch von Amts wegen.
    Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen. Der Bescheid über das höhere Wohngeld wird ab Januar 2025 versandt, den Auszahlungstermin für das höhere Wohngeld entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
  • Kund:innen, die vor dem 01.01.2025 einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben und über den bis zum 31.12.2024 noch nicht entschieden wurde, erhalten insgesamt mindestens zwei Bescheide mit der Wohngeldberechnung bis zum 31.12.2024 und mit der Berechnung ab dem 01.01.2025. Auch hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ihr zentraler Kontakt für Beratung und Beantragung der Erst- und Folgeanträge

Wohngeldstelle: Keine Sprechzeiten vom 26.05.2026 bis zum 05.06.2026

Um die Bearbeitung der Wohngeldanträge zu beschleunigen, sind in der Zeit vom 26.05.2026 bis zum 05.06.2026 alle Mitarbeitenden der Wohngeldstelle in der Antragsbearbeitung eingesetzt. Deshalb können keine persönlichen Sprechzeiten angeboten werden.

Allgemeine Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie unter 0421/361-6021. Telefonisch ist die Wohngeldstelle unter 0421/361-99971 nur eingeschränkt erreichbar.
Unter wohngeld@bau.bremen.de ist die Wohngeldstelle per E-Mail erreichbar.

Ab dem 08.06.2026 ist die Wohngeldstelle wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

Mietzuschuss - Anträge und Terminvergabe

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Lastenzuschuss für Eigentümer:innen - Anträge und Terminvergabe

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WohngeldPlus Internationale Informationen

Allocation logement Plus, Konut Yardımı-Plus, Dodatek mieszkaniowy plus, إعانة السكن اإلضافية, Субсидія на оплату житла-...

WohngeldPlus Informationen in leichter Sprache

Leichte Sprache: Informationen zum Wohngeld-Plus für Sie auf einen Blick. Um zum Flyer zu kommen, klicken Sie bitte hier

Alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst

Das neue Wohngeld Plus

Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger. Zum 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld Plus eingeführt worden. Alle wichtigen Informationen der Neuerungen zusammengefasst.

Wohngeldrechner

Wollen Sie herausfinden, ob und wie viel Ihnen unter Umständen zusteht? Über den Wohngeldrechner können Sie sich einen groben Überblick verschaffen.

Wohngeld wird für unterschiedliche Personengruppen geleistet

Ich wohne zur Miete

Als Mieter*in eines Zimmers oder einer Wohnung erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen, um Wohngeld als Mietzuschuss zu beantragen.

Ich wohne in einer Eigentumswohnung

Alle wichtigen Informationen, um Wohngeld als Lastzuschuss (für Immobilieneigentümer*innen) zu beantragen.

Ich wohne in einem Heim

Als Mieter*in in einem Pflegeheim erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen, um Wohngeld als Mietzuschuss zu beantragen.

Informationen für weitere Personengruppen

Hier finden Sie weitere Informationen für Studierende, Ausländer*innen und Renter*innen.
Überseestadt · Dennis Siegel