Rechtliche Grundlage für die Rauordnung und damit auch für den Landesraumordnungsplan der Freie Hansestadt Bremen (LROP FHB) sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Bremische Raumordnungsgesetz (BremROG).
Das Raumordnungsgesetz des Bundes regelt die Aufgaben, Leitvorstellungen, Grundsätze und Bin-dungswirkungen der Raumordnung. Das Bremische Raumordnungsgesetz ergänzt das ROG und trifft davon abweichende Regelungen für das Land Bremen.