Beiratsbeschluss zum Ergebnis des vorangegangen Probebetriebs wird vom Amt für Straßen und Verkehr umgesetzt
Pressemitteilung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 13.12.2023
Die Humboldtstraße im Bremer Viertel wird fahrradfreundlicher. Nach einem umfangreichen Probebetrieb im Jahr 2021 und einem darauffolgenden Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt in 2022 wird die Humboldtstraße noch in diesem Jahr eine Teil-Einbahnstraße.
Unnötiger Durchgangsverkehr, Drängelei, enges Überholen und hohe Geschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen werden damit reduziert. Diese Teil-Einbahnstraße für den Kraftfahrzeugverkehr soll die Straße zwischen "Am Dobben" bis zur Horner Straße umfassen. Der Abschnitt der Humboldtstraße zwischen Horner Straße bis Sankt-Jürgen-Straße bleibt hingegen in beiden Richtungen mit dem Auto befahrbar.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Den Bericht der Verwaltung für die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung finden Sie hier. Die Deputation hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Am 28. April 2022 wurde die Auswertung des Verkehrsversuchs im Ausschuss Klima und Mobilität des Beirats Östliche Vorstadt vorgestellt (siehe Anlage). Im Ergebnis der Auswertung wurde dem Beirat Östliche Vorstadt die Empfehlung für eine Vorzugslösung vorgestellt, die die Vorteile der Versuchsphasen 2 ‚Kfz-Durchfahrtsperre‘ und 3 ‚Einbahnstraße‘ miteinander vereint. Es handelt sich um eine Teil-Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr, die ab Dobben bis Horner Straße reicht. Der Abschnitt der Humboldtstraße zwischen Horner Straße bis Sankt-Jürgen-Straße bleibt in beiden Richtungen mit dem Auto befahrbar. Damit kann der Fahrstreifen in der Zufahrt zum Dobben komfortabel dem Radverkehr zur Verfügung gestellt und die Konflikte an den Baumnasen im westlichen Abschnitt reduziert werden. Für den östlichen Bereich des Quartiers fungiert die Teil-Einbahnstraße als Filter zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs der Humboldtstraße, vergleichbar mit dem Modalfilter. Gleichzeitig wird die Erschließung mit dem Auto flexibler gestaltet als in den Versuchsphasen.
Der Beirat hat nun die Gelegenheit sich mit der Auswertung und der Empfehlung vertieft zu beschäftigen. Im weiteren Austausch wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Die Humboldtstraße ist seit 2014 eine Fahrradstraße. Die Zahl der Radfahrenden hat seitdem deutlich zugenommen und das Konzept hat sich grundsätzlich bewährt.
Allerdings gibt es Konflikte zwischen Radfahrenden und dem Kfz-Verkehr, die auch in der Beteiligung des EU-Projekts SUNRISE benannt wurden. Dies betrifft z. B. Drängeln, zu enges Überholen und zu hohe Geschwindigkeiten. Gerade an den Baumnasen treten solche Situationen ein. Außerdem gibt es weitere Konflikte, die die Einmündung zum Dobben (Aufstellfläche zu klein, Vorbeifahrstreifen zu schmal und zu kurz) sowie die Fußgängerampeln (fehlende Akzeptanz durch Radfahrende bei Rotlicht) betreffen.
Mit einer Erhebung im August 2019 wurde festgestellt, dass in der Humboldtstraße immerhin ca. jedes fünfte Auto reiner Durchgangsverkehr ist. Die Unfallfallforschung der Versicherer (GDV) bestätigt mit einer Untersuchung die Problematik, die Kfz-Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen für den Radverkehr auslöst. Im Ergebnis empfiehlt die Unfallforschung, mit der Zufahrtserlaubnis für Kfz in Fahrradstraßen restriktiver umzugehen.
Zur Verbesserung der Situation in der Fahrradstraße sollen in einem Verkehrsversuch nun drei mögliche Lösungen erprobt werden:
1. „Anlieger frei“: Anordnung durch Beschilderung als mildestes Mittel, um den Kfz- Durchgangsverkehr zu unterbinden, nur Anlieger*innen dürfen mit dem Auto in die Humboldtstraße fahren (ab März 2021). Die Pressemitteilung zum Start in den Verkehrsversuch finden Sie hier.
2. „Modalfilter“: Durchfahrtsperre für den Kfz-Verkehr westlich der Horner Straße, Durchfahrt für Fahrräder frei, Anpassung der Fahrtrichtung in zwei Abschnitten der Feldstraße, um die Umfahrung der Durchfahrtsperre über die Seitenstraßen zu vermeiden (ab Mai 2021). Die Pressemitteilung zum Wechsel in die zweite Versuchsphase finden Sie hier.
3. „Einbahnstraße“: in Fahrtrichtung Sankt-Jürgen-Straße, um die Hauptrichtung des Kfz-Durchgangsverkehrs zu unterbinden, für Fahrräder weiterhin in beiden Richtungen frei (ab Juli 2021). Die Pressemitteilung zum Wechsel in die dritte Versuchsphase finden Sie hier.
Aufgrund von deutlichen Kfz-Verkehrszunahmen in der nördlichen Besselstraße wurde Mitte September eine
Phase 3b eingeführt: Es ist nicht mehr möglich, mit dem Auto von der Bismarckstraße aus durch die Besselstraße ins Quartier abzukürzen. Dazu wurde ein Geradeausfahrgebot angeordnet, das heißt, das Linksabbiegen ist untersagt.
Das Konzept wurde im Ausschuss für Mobilität und Klimaschutz des Beirats Östliche Vorstadt vorgestellt. Der Beirat Östliche Vorstadt hat am 17.12.2020 den Verkehrsversuch beschlossen.
Mit dem Verkehrsversuch werden folgende Ziele verfolgt:
I. entspannt Radfahren
II. sichere Einmündung am Dobben
III. sichere Kreuzung an der Sankt-Jürgen-Straße
IV. sichere Querung der Fahrradstraße
Um die Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr sowie die Wirksamkeit im Hinblick auf die Belange der Fahrradstraße zu evaluieren, wird der Verkehrsversuch durch Vorher-Nachher-Untersuchungen begleitet. Die Evaluation umfasst folgende Bausteine:
Am 28.4.2022 wurden die Ergebnisse der Evaluation im Beirat Östliche Vorstadt vorgestellt und daraus abgeleitet ein Umsetzungskonzept empfohlen. Der Beirat Östliche Vorstadt wird sich in einer weiteren Sitzung wieder mit der Auswertung des Verkehrsversuchs und der zukünftigen Verkehrsregelung befassen.
Wir freuen uns, wenn Sie den Prozess konstruktiv begleiten!
Häufig gestellte Fragen – hier finden Sie die Antworten.
Ja, nebeneinander fahren ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt.
Wer nebeneinander fährt, muss Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen.
Die Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr beträgt in Fahrradstraßen 30 km/h. Das gilt also für den Kfz-Verkehr und den Radverkehr.
Dabei geben Radfahrerende in Fahrradstraßen die Geschwindigkeit vor. Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn es keine Möglichkeit gibt, um sicher mit einem Abstand von 1,50 m zu überholen.
In Fahrradstraßen gilt grundsätzlich die Regelung Rechts vor Links. Genauso wie auch in Tempo 30-Zonen.
Weil Fahrradstraßen als attraktive Verbindungen im Radverkehrsnetz funktionieren sollen, wird häufig die Vorfahrt zugunsten der Fahrradstraße organisiert. Das geht entweder mit Beschilderung oder baulich mit durchgezogenen Bordsteinen.
An allen Einmündungen, die hochgepflastert sind und wo der Bordstein durchgezogen ist, gilt: Vorfahrt für die Fahrradstraße Humboldtstraße.
An den aufgepflasterten Kreuzungen Horner Straße und Wielandstraße gilt: Rechts vor Links.
Das ist kompliziert und wird ein Thema im Verkehrsversuch sein.
Wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen möchte, ist Anlieger*in.
Das heißt, Anlieger sind auch alle Personen, die in Kontakt mit den Bewohner*innen oder Grundstückseigentümer*innen treten wollen, wie beispielsweise Patient*innen, die einen Arzt aufsuchen wollen, Hotelgäste, Kundschaft, oder Handwerker*innen.
Diese Regelung trifft auch auf die Anlieger der Seitenstraßen zu, die ausschließlich über die Humboldtstraße angefahren werden können.
Für alle anderen Kraftfahrzeuge, die die Straße nur als Abkürzung benutzen wollen oder ohne triftigen Grund dort parken, ist die Benutzung verboten.
Verkehrsversuche sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 2 zulässig „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“
In der Humboldtstraße sind Konflikte zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr bekannt. Um diese Konflikte zu reduzieren, wird der Verkehrsversuch durchgeführt.
Nein, In Fahrradstraßen darf anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr nur ausnahmsweise zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Das steht in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
Grundsätzlich müssen alle im Straßenverkehr gegenseitig Rücksicht nehmen. Das steht in §1 der Straßenverkehrsordnung.
In Fahrradstraßen geben Radfahrende die Geschwindigkeit vor. Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn es keine Möglichkeit gibt, um sicher zu überholen.
Wer mit dem Fahrrad nebeneinander fährt, muss Rücksicht auf den Gegenverkehr nehmen.
Gehwege sind auch in Fahrradstraßen zum Gehen da. Das Radfahren ist auf Gehwegen verboten - auch wenn diese wie in der Humboldtstraße sehr breit sind. Denn breite Gehwege laden zum Flanieren ein, und Radfahrer*innen gehören hier nicht hin.
Beim Überholen muss ein Abstand von 1,50 m eingehalten werden. Das steht in der Straßenverkehrsordnung. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt ein Überholverbot
Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen dies tun.
Radwege, die baulich von der Fahrbahn getrennt sind, dürfen auch von Kindern bis 8 Jahre benutzt werden.
Auch in Fahrradstraßen, in denen Kfz-Verkehr zugelassen ist, müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen.
Hier finden Sie Informationen und Dokumente zum Verkehrsversuch Humboldtstraße zum Download:
Infoflyer zum Verkehrsversuch (pdf, 442 KB)
Präsentationen:
Konzept für einen Verkehrsversuch (17.09.2020) (pdf, 3.7 MB)
Varianten für den Verkehrsversuch (19.11.2020) (pdf, 3 MB)
Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt (17.12.2020) (pdf, 166.3 KB)
Verkehrsversuch mit drei Phasen – erste Ergebnisse (15.04.2021) (pdf, 6.3 MB)
Verkehrsversuch mit drei Phasen – Phase 2 (20.05.2021) (pdf, 4.7 MB)
Auswertung des Verkehrsversuchs (28.04.2022) (pdf, 6.3 MB)
Ergebnisse des Verkehrsversuchs:
Ergebnisse der Vorher-Befragung (31.03.2021) (pdf, 1.1 MB)
Ergebnisse der Befragung (18.11.2021) (pdf, 5.8 MB)
Wir bedanken uns für Ihre Hinweise! Aufgrund der Vielzahl der E-Mail-Eingänge kann sich die Bearbeitung derzeit verzögern. Wir bitten um etwas Geduld!
Am Dienstag, 11. Oktober 2022, befasst sich der Beirat Östliche Vorstadt mit der Humboldtstraße. Der Verkehrsversuch wurde ausgewertet und eine Empfehlung für eine Teil-Einbahnstraße entwickelt.
Dieser Vorschlag wird vorgestellt und vom Beirat abgestimmt.
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