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Anwohnerzone Weser-Stadion

Sie sind Anwohner oder ansässiger Gewerbetreibender und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone -rund um das Weser-Stadion- einfahren zu dürfen?

  • Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner von diesen Verkehren entlastet werden.
  • Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
  • Nur Anwohner und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
  • Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.

Voraussetzungen

Berechtigt sind alle Anwohner und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.

Antragsstellung per Online-Formular oder persönlich im ASV mit entsprechenden Nachweisen.

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.

Weitere Hinweise

Wo und wann ist gesperrt?

  • Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos.
  • Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen.
  • Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn.
  • Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt.

Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Ausnahmegenehmigung ist jew. bis 31.07. gültig

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei.

Wird nach Verlust ein Duplikat der Ausnahmegenehmigung ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35 EUR zu entrichten.