Sie sind Anwohner oder ansässiger Gewerbetreibender und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone -rund um das Weser-Stadion- einfahren zu dürfen?
Berechtigt sind alle Anwohner und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Antragsstellung per Online-Formular oder persönlich im ASV mit entsprechenden Nachweisen.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.
Wo und wann ist gesperrt?
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.
Die Ausnahmegenehmigung ist jew. bis 31.07. gültig
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei.
Wird nach Verlust ein Duplikat der Ausnahmegenehmigung ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35 EUR zu entrichten.
Aktualisiert am 30.09.2020