Der nachstehende Erlass regelt die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum im Land Bremen.
Genehmigungsbehörde in Bremen ist das
Amt für Straßen und Verkehr – Referat 40, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
Anträge für das Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum stellen Sie bitte über den
Online-Dienst (https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_eLade)
Fragen zur Genehmigung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bremen richten Sie bitte an:
antrag-elektromobilitaet@asv.bremen.de
Genehmigungsbehörde in Bremerhaven ist der
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadthaus 2, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven.
Auf die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) des Bundesministers für Wirtschaft und Energie wird hingewiesen.