Der nachstehende Erlass regelt die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum im Land Bremen.
Anträge werden durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) auf die Zulässigkeit in Bezug auf verschiedene Kriterien, wie die Restgehwegbreite oder mögliche Eingriffe in den Wurzelraum von Bäumen, geprüft. Darüber hinaus wird das Einverständnis der jeweiligen Ortsämter und anderer möglicherweise Betroffener eingeholt. Durch dieses Verfahren wird für die Antragsteller die notwendige Planungssicherheit hergestellt.
Ergänzend finden Sie hier eine Handreichung für die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur auf Bestandsparkplätzen der Freien Hansestadt Bremen als Anlage zum Erlass (pdf, 203.7 KB). Der Geltungsbereich der hier aufgeführten Anforderungen für die Standortplanung von E-Ladeinfrastruktur (E-LIS) für Pkw sind bestehende Straßen im öffentlichen Straßenraum der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), in denen bestehende oder im Rahmen von Parken in Quartieren neu auszuweisende Parkstände mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden sollen. Die hier beschriebenen Anforderungen sind bei der Standortplanung im Bestand entsprechend von den Unternehmen (Charge Point Operator – CPO) zu berücksichtigen.
Genehmigungsbehörde in Bremen ist das
Amt für Straßen und Verkehr – Referat 40, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
Fragen zur Genehmigung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bremen richten Sie bitte an:
antrag-elektromobilitaet@asv.bremen.de
Genehmigungsbehörde in Bremerhaven ist der
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadthaus 2, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven.
Auf die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) des Bundesministers für Wirtschaft und Energie wird hingewiesen.