Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie über den gewerblichen Straßenpersonenverkehr. Sie ist zuständige Genehmigungs- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Personenbeförderungsrechts in Bremen und Bremerhaven.
Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Absprache per E-Mail.
NEUE ADRESSE - seit dem 11. April 2024 finden Sie uns in der Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Unterlagen können Sie auch direkt in den Hausbriefkasten einwerfen. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hinsichtlich der Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen (BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0333/23/10001 :001, DOK 2024/0200309) (pdf, 57.5 KB)
Seit dem 27.09.2023 ist es zulässig, in der Stadtgemeinde Bremen für den Verkehr mit Taxen genehmigte Fahrzeuge mit einem digitalen Dachwerbeträger auszustatten. Die Bedingungen und technischen Voraussetzungen können Sie hier (pdf, 376.2 KB) aufrufen.
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat ein Gutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadtgemeinde in Auftrag gegeben. Die Kurzfassung aus Februar 2015 können Sie hier (pdf, 138.6 KB) aufrufen.
Die Fortschreibung des Gutachtens aus August 2019 steht Ihnen hier (pdf, 442 KB) zur Verfügung.
Bericht zur Entwicklung des Taxenmarktes vom 28.10.2020
Den Bericht der Verwaltung für die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Entwicklung des Taxenmarktes vom 28.10.2020 können Sie hier (pdf, 138.1 KB) aufrufen.
Den Abschlussbericht der Verwaltung für die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Entwicklung des Taxenmarktes vom 03.11.2022 können Sie hier (pdf, 111 KB) aufrufen.
Gesetzliche Grundlagen:
Antragsformulare:
Hier erhalten angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr weitere Informationen:
Wenn Sie Zeuge/ Zeugin einer Ordnungswidrigkeit im Bereich Taxen oder Mietwagen sind, können Sie diesen Sachverhalt an uns melden. Ob die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, entscheiden wir gem. § 47 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie müssen als Anzeigeerstatter/ -in damit rechnen, als Zeuge/ Zeugin vor Gericht zum Verstoß auszusagen. Anonyme Anzeigen können daher nicht verfolgt werden.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular (pdf, 145.3 KB) schriftlich, per E-Mail oder Fax bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Larisch. Ihre Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Der Antrag auf Genehmigung für den weiteren Betrieb der Verkehre kann in den Fristen des § 12 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 PBefG gestellt werden.
Sprechzeiten:
Nur nach telefonischer Vereinbarung