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Raumordnung und Landesplanung

Der Begriff der Raumordnung beschreibt die zusammenfassende, überörtliche und übergeordnete Planung zur Ordnung und Entwicklung des Raumes. Aufgabe der Raumordnung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. Die Landesplanung ist u.a. zuständig für die Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans, in dem die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung festgelegt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Landesplanung stellen das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sowie die länderspezifische Konkretisierung in den Landesplanungsgesetzen dar. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau als Landesplanungsbehörde des Landes Bremen ist mit der Erarbeitung eines Landesraumordnungsgesetzes (BremROG) und darauf aufbauend mit der Aufstellung eines Landesraumordnungsplans (LROP FHB) beauftragt.