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Ausnahmegenehmigung für Handwerker / Parkerleichterung für Handwerker

Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

  • Dachdecker
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
  • Elektriker
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Gärtner
  • Gas- und Wasserinstallateure
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Landschaftsbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Raumausstatter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Tischler
  • Parkettleger
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Zimmerer

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Art der berechtigten Fahrzeuge

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
  • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

Voraussetzungen

Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!

Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.

Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.

Weitere Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Welche Fristen sind zu beachten?

2 Wochen vorher beantragen

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone)

1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€)
3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€)
1 Monat - 30,00 € (35,50€)
6 Monate - 58,50 € (164,50€)
1 Jahr - 88,50 € (294,50€)
2 Jahre - 149,50 € (587,50€)
3 Jahre - 207,00 € (882,00€)
Kennzeichenänderung - 11,50 (-)
Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-)