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Ausnahmegenehmigung für Wartungs- und Reinigungsarbeiten

Mit dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Reinigungsfirmen die Möglichkeit, zur Reinigung von

  • Geh- und Radwegen
  • Fahrgastunterständen

in deren unmittelbarer Nähe für die Dauer der Arbeiten ihr Kfz abzustellen. Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick  - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Gewerbeschein
  • Handwerkskarte
  • Verträge über die Reinigungsarbeiten

Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus (siehe rechte Spalte - Online Abwicklung): Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 - 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Weitere Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.