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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung

Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.

Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Begründung für die Notwendigkeit der Fahrt
  • Bescheinigung des Veranstalters
  • Sonstige Nachweise

Weitere Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Wir bitten Sie zu beachten, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.