Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung, weil Sie über keine grüne Umweltplakette / Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren müssen?
Feinstaubplakette, Umweltplakette - verschiedene Namen, die alle das gleiche meinen, nämlich den schadstoffbezogenen Ausweis für Ihr Fahrzeug, den Sie seit 1. Januar 2009 zum Befahren der Bremer Umweltzone benötigen.
Ausnahmegenehmigungen, weil Sie ohne Umweltplakette / Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren müssen, erteilt das Amt für Straßen und Verkehr Herdentorsteinweg 49/50 28195 Bremen.
Zahlreiche Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.umweltzone.bremen.de
Die bundeseinheitlichen Kennzeichnungsverordnung sieht generelle Ausnahmen vor:
Über die bundesweit geltenden generellen Ausnahmen hinaus sind in Bremen von der Fahrbeschränkung nicht betroffen:
Für folgende Fälle reichen formlose Nachweise:
In drei Fällen werden allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt:
In allen Fällen muss das Fahrzeug vor dem 17.06.2008 auf den Antragsteller zugelassen worden sein.
Ausnahmegenehmigungen können darüber hinaus erteilt werden, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Schwerbehinderten (mit Merkzeichen „G“ in ihrem Behindertenausweis), Berufspendlern und Anwohnern der Umweltzone kann unter diesen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für private Fahrten in der Umweltzone erteilt werden.
Bestimmte Arten von Firmenfahrzeugen, für die besondere Voraussetzungen gegeben sind, können ebenfalls vom Fahrverbot in der Umweltzone ausgenommen werden. Dies gilt für Sonderfahrzeuge, für sog. wirtschaftliche Härtefälle und für einige Marktfahrzeuge.
Sie müssen einen Antrag stellen und entsprechende Nachweise beifügen (s. Link in der rechten Spalte).
Verfügen Sie über eine Ausnahmegenehmigung, legen sie bitte nur die dazugehörige Karte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe aus. Die Ausnahmegenehmigung selbst ist im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
1 Tag – 18 Monate
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Pkw / Wohnmobil 10,00 Euro bis 160,00 Euro
Lkw 90,00 Euro bis 430,00 Euro
Busse 135,00 Euro bis 430,00 Euro
Aktualisiert am 30.09.2020