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Bewohnerparkausweis beantragen; Sonderparkberechtigung zum Bewohnerparken - Privat beantragen

In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.  

Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet
  • Halter oder Nutzungsberechtigter des angegebenen Fahrzeugs
  • nicht Inhaber einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
  • pro Bewohner nur eine Sonderparkberechtigung

Bei Fahrzeugwechsel:

Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.

Ein Antrag kann

  • per Online-Formular gestellt werden werden (s. rechte Spalte "Online Abwicklung") 
  • schriftlich per Post (Antrag unter Formulare)
  • oder im ASV persönlich mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags: Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 - 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Der Ausweis wird per Post an den Antragsteller verschickt.

Weitere Hinweise

Für Besucher können Tages - und / oder Wochenkarten erworben werden.

Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
bei 2. Wohnsitz  Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein
- evtl. Nutzungsberechtigung

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

10,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Monat
20,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1/2 Jahr
30,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
50,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
11,50 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Kennzeichenänderung
11,50 EUR Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung
10,00 EUR 10 Tageskarte (für Besucher - nur im 10-er Block erhältlich)
4,00 EUR 1 Wochenkarte (für Besucher)
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.