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Deichschein

Sie möchten einen Deich befahren?

Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur

  • für Verwandtenbesuche (nur Eltern, Kinder und      Geschwister)
  • zur Pflege eines Parzellengrundstück
  • zwecks Pferdehaltung
  • Sonstiges ? - bitte geben Sie Ihren Grund an

Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.

Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.

Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.

Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.

Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.

Antragsstellung per Online-Formular

Weitere Hinweise

Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.

Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und -wegen benötigt wird.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sollte 2 Wochen vorher beantragt werden

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Tageskarten (gültig für 2 Tage gegen eine Gebühr von 1,00 Euro oder 14-Tages-Karten gegen eine Gebühr von 2,50 Euro)

Jahresgenehmigung 11,50 PKW / 20,00 LKW
2 Jahresgenehmigung 20,00 PKW / 40,00 LKW
3 Jahresgenehmigung 30,00 PKW / 60,00 LKW
Kennzeichenänderung 11,50 PKW / 11,50 LKW